Auf mündliche Zusagen kann ich mich nur bedingt verlassen.
Wenn diese "Firma" sich einen seriösen Anstrich verpassen will, könnte es sein, dass es das war. Verlassen kann ich mich nicht drauf. Dazu haben wir (Eisbeer, Schnippewippe und ich) schon einiges erlebt, besonders in Bezug auf PVZ.
Aber, wie heisst es immer so schön: "Hunde die bellen beissen nicht"
Lass sie bellen, beissen schadet dem Geschäft. Wenn das Geschäftsmodell in der Öffentlichkeit diskutiert wird schadet das dem Geschäft.
Ein kleines Schreiben mit Widerruf und Anfechtung reicht eigentlich schon um den Vertrag zu Fall zu bringen. Etwa so:
Kundenummer xyz Zeitschrift xxx
Hiermit erkläre ich meinen Widerruf gegen das Abo für die Zeitschrift xxxx
Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung nach §§ 119, 120, 123 und 142 BGB
Ich verbiete Ihnen die Weitergabe meiner Daten nach dem BDSG und verlange die sofortige Löschung.
Einer irrtümlich erteilten Einzugsermächtigung widerspreche ich ausdrücklich.
oder so ähnlich.
Das, wie @der kleine Eisbeer und @ Schnippewippe schreibt per Einwurfeinschreiben mit Zeugen. Der Zeugekann dann auf der Kopie des Schreibens via Unterschrift bezeugen, dass das Schreiben im Briefumschlag war und so bei Posatens abgegeben wurde.