Vorsicht Gewerbetreibende- vor "" Grosshandel-Angebote.de""

schnippewippe

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Abofallen und keine Ende in Sicht
antiabzockenet.blogspot.com: Abofallen und keine Ende in Sicht

Mit dem zuletzt sehr stillen Abgang der bisherigen Abofallenkönigs Michael B**at und der nahezu gleichzeitig in Kraft tretenden Button-Lösung, wähnten wir die Masche schon fast endgültig am Ende. Leider blieb aber noch ein Hintertürchen geöffnet, so daß die Abofallen noch bei Gewerbetreibenden zur Anwendung kommen können. Dies bietet den Betreibern von Abofallen einmalige Chancen. Zum Einen müssen sie die Button-Lösung nicht umsetzen, weil die ja nur für Geschäfte mit Endverbrauchern angedacht war und zum Anderen können nach wie vor auch die Endverbraucher abgezockt werden. Dazu bedarf es lediglich der Beschriftung, dass sich das mit einem Preis versehene Angebot nur auf Gewerbetreibende beziehe. Wer sich trotzdem als Privatperson anmeldet, der muss sich nach derzeit geltender Rechtsprechung gefallen lassen, dass diese gewählte Eigenschaft auch auf ihn angewendet wird.
Genau dieses Urteil zum Thema """ich bin ja kein Gewerbetreibender""" hat die Firma Vendis GmbH bei sich unter Urteile eingestellt.
Aber das Urteil sagt gar nichts darüber aus, ob der Vertrag hier rechtens ist.
Der BGH (Urteil vom 22.12.2004 - VIII ZR 91/04) hat entschieden: Dem Käufer, der dem Verkäufer einen gewerblichen Verwendungszweck der Kaufsache vortäuscht, ist die Berufung auf die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) verwehrt.
Da ging es um ein Autokauf.
http://dejure.org/dienste/vernetzun...H&Datum=22.12.2004&Aktenzeichen=VIII ZR 91/04

Ein klassisches Hintertürchen also, das sich die Firma Vendis GmbH da zu eigen macht. Geteilt wird der Markt der „Abofallen für Gewerbetreibende“ mit der Melango.de GmbH, wobei peinlich darauf geachtet wird, dass jeder unterschiedliche Werbeplattformen nutzt. Während also Melango Facebook zu seinem Jagdrevier auserkoren hat, so sind es bei der Vendis GmbH die Suchmaschinen, wie zum Beispiel Bing und Yahoo. Die größte Suchmaschine Google lässt zwar keine direkte Werbung auf Angebote zu, die anderweitig kostenfrei sind, dennoch gibt es Mittel und Methoden Werbung im Internet und das im großen Stil geschaltet zu bekommen. Am Beispiel der Suche nach so einem banalen Begriff wie „Rasenmäher“ wollen wir das hier veranschaulichen. Die Suche fand am Nachmittag des 06.08.2012 statt. Zu dem Zeitpunkt waren auch Kampagnen auf Begriffe wie „Fahrrad“ oder „Kinderwagen“ geschaltet, woraus man in etwa das Beuteschema der Vendis GmbH ableiten kann, das in etwa auch dem verflossener Projekte wie fabriken.com oder outlets.de entspricht,. Und zwar sind es Kleinanzeigen und Warenvergleichsportale mit der Möglichkeit von Sponsorenanzeigen, die von der Vendis GmbH als Werbeplattform genutzt werden:

Beispiel 1 - Kleinanzeigenportal quoka.de........................und weiter mit Screenshots im link


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bob

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Liebe Mitbetroffene,
ich gehöre jetzte auch zu den Betroffenen und bin froh so ein Forum gefunden zu haben, und hoffe, dass das Gift im Internet auch ein Gegengift kreiert.
Ich bin auch erstaunt, dass die erstn Beiträge schon Jahre alt sind, und wie lange sich eine solche *****Firma auf rechtsstaatlichem Boden in einer sogenannten Gesetzeslücke halten kann.

Ich hab also den Fehler gemacht, und schicke nun das Einschreiben. aber welches. da ist zum einen dieses
Einschreiben mit Rückschein
Vendis GmbH
Unter den Linden
10117 Berlin Datum: 28.09 2012


Ihre unberechtigte Forderung
Rechnungs-Nr......./ Kunden-Nr.......
Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom ..... machen Sie einen Betrag in Höhe von 283,17 Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich geltend.

Ich bin jedoch davon überzeugt, dass ich keinen – zumindest jedoch keinen kostenpflichtigen - Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe.
Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt und informiert haben.

Nach Inaugenscheinnahme Ihrer Homepage habe ich festgestellt, dass der Preishinweis versteckt ist, offenbar in der Absicht, unentdeckt zu bleiben. Es hat den Anschein, als werde die Leistung kostenlos angeboten. Weiter fehlt es an einer ausreichenden Widerrufsbelehrung.

Den angeblich abgeschlossenen Vertrag fechte ich vorsorglich wegen arglistiger Täuschung an. Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen, hilfsweise kündige ich fristlos.
Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige oder einer unzulässigen Eintragung dieser bestrittenen Forderung bei der Schufa sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalte.

Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.

Mit freundlichen Grüßen
welches ich von der Verbraucherzentrale runtergeladen hab, oder jenes:
Ihre unberechtigte Forderung
Rechnungs-Nr......./ Kunden-Nr. GHP......
Sehr geehrte Damen und Herren,

Der Zahlungsanspruch wird vollumfänglich zurückgewiesen.
Der Vertrag wird wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB), Einigungsirrtum (§ 155 BGB), überraschender Klausel (§ 305c BGB) und Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 307 BGB) und Verstoß gegen § 1 Abs. 6 PAngV angefochten.
Begründung: während des gesamten Anmeldeprozesses erfolgt kein sofort erkennbarer Hinweis auf die Kostenpflicht. Auch als Gewerbetreibender ist man nicht verpflichtet, sich auf eine Schnitzeljagdsuche nach einem irgendwo in den AGB oder einer anderen Unterseite versteckten Preishinweisen zu begeben. Die betreffende Preisklausel in den AGB ist überraschend gem. § 305c BGB und wird damit nicht Vertragsbestandteil. Ferner ist das Anmeldeverfahren absichtlich so gestaltet worden, dass ein durchschnittlich aufmerksamer Leser über die Tatsache der Kostenpflicht getäuscht wird. Eine Willenserklärung zur Bestellung eines kostenplichtigen Angebots wird mit dem Setzen eines Häkchens zur Bestätigung der Kenntnisnahme der AGB nicht wirksam abgegeben.

Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.

Mit freundlichen Grüßen
welche der beiden Anfechtungen soll ich nun nehmen?
Oder ist es egal?

Ausserdem würde ich natürlich auch dem Staatsanwalt jenen vorgefertigten Brief schicken:
Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen ............. wegen versuchten Betrug.
Begründung:
Die Seite ................... lockt bei der Anmeldung mit:
"""Nach der Anmeldung erhalten Sie Sofortzugang auf die Grosshandel-Angebote.de Datenbank
mit der Sie zahlreiche Markenprodukte von A-Z bis zu 80% günstiger kaufen können.
In der Datenbank finden Sie über 15.000 Adressen von Händlern, Herstellern und Lieferanten. """
Während des gesamten Anmeldeprozesses auf der Webseite ...........erfolgt kein sofort erkennbarer Hinweis auf die Kostenpflicht .
Bloß an welche Adresse muß ich den dann schicken??

Da ich der einzige bin, der das fragt, nehme ich an, daß die meisten einen Staatsanwalt in der Nachbarschaft haben. Oder muss ich ans örtliche Gericht schreiben.

Nach ein paar Fragen kann ich auch noch von einer ganz ähnlichen Sache berichten, die mir widerfahren ist:

Vor drei Jahren, als mein (er Frau ihr) Neffe in seinen Sommerferien (bei uns Winter) 4 Wochen auf Besuch war Hat er (14 Jahre Computerfreak) sofort eine Computerzentrale in meinem Büro eingerichtet. und 2 oder 3X 1,5 terrabyta Festplatten vom Internet runtergezogen, in Australien gibt es scheinbar keine echte Flatrate, oder nur sehr teuer.
jedenfalls hat er wohl so neben her auch so ein Batman Computerspiel runtergeladen, und nur für kurze Zeit, die er wahrscheinlich seinen Freunden mitgeteilt hat irgendwie im Internet zum download bereitgestellt.

Ein halbes Jahr später dann eine Unterlassungserklärung von rka. Rechtsanwälte
Zum Glück fand ich dann ein Forum im Internet wo ich eine modifizierte Unterlassungserklärung und sonst auch Hilfe fand.

Seitdem bekomme ich einmal im Jahr Post, inzwischen von einem InkassoUntenehmen.

Jetzt noch diese Geschichte hier bedeutet wohl zweimal im Jahr Post.
 
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schnippewippe

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Ich bin zwar auch dafür das man an die Staatsanwaltschaft schreibt aber wie es leider immer wieder geschieht ,wurde auch in dieser Sache von einem User schon mitgeteilt, das bei ihm """ Die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren eingestellt."""hat.
Denen ist fast immer egal wo der Preis steht.Wichtig ist denen das er wo steht und somit ist es kein Betrug . Staatsanwaltswchaft ist für Betrugssachen zuständig.

Hier mal ein Beispiel wo das mit dem Betrug erklärt wird.
Urteil: Abrechnung von vermeintlichen Forderungen aus Abo-Fallen kann Straftat seinDas Landgericht Hamburg (608 KLs 8/11) sieht im Zusammenhang mit dem Betrieb von so genannten “Abo-Fallen” eine Strafbarkeit. Dabei ist auf die Details zu achten: Nicht der Betrieb der Abo-Falle, sondern erst die Abrechnung der angeblich bestehenden Forderung bei vorher “verstecktem Kostenhinweis” ist letztendlich Anknüpfungspunkt. Hierin ist dann nämlich die Täuschungshandlung zu sehen, die im Gesamtbild mit dem Gericht einen Betrug (§263 I StGB) erkennen lässt. Wo keine Zahlungen erfolgen verbleibt die Strafbarkeit wegen versuchten Betruges.

Die Sache ist kompliziert, erheblich komplizierter als Laien bei dem Thema gerne wahr haben möchten. Am Ende sind m.E. vor allem zwei Punkte in solchen Fällen problematisch

Wo liegt die Täuschungshandlung?...................weiter im link
Sollte es was ich nicht glaube, mal vors Gericht gehen, wäre es das Zivilgericht.

Ich bin kein Anwalt !!! Aber ich würde sagen sind beide OK.:laugh:

Meine Meinung über deren Forum( Foren)
Wenn ein Gewerbe ein oder mehr Foren aufmacht und da nur Huldigungen stehen, ist für mich das ein Zeichen das was faul ist.
Ein gutes Gewerbe hat das nicht nötig. Da findet man auch mal andere Meinungen.:whistle:
 
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bob

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Du meinst also es macht keinen Sinn mit dem Staatsanwalt, aber trotzdem würd mich mal interressieren, wohin man die Klage dann schicken müsste?
Den Staatsanwalt im Heimatort, oder vom Beklagten ,oder in irgendeinem Gericht?
 

schnippewippe

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Ich glaube du bringst da was durcheinander.

Wenn du klagen willst dann gehe zum Anwalt . Der reicht dann die Klage bei Gericht ein. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass du die vor Gericht ziehen willst.:whistle:

Ich schätze du willst eine Anzeige machen.
Du kannst mit den Unterlagen ( Kopien) zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Die leiten es dann zur Staatsanwaltschaft weiter.
Sollten sie die Anzeige nicht aufnehmen wollen, kannst du darauf bestehen.

Da im Impressum Berlin steht
Staatsanwaltschaft Berlin - Berlin.de


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bob

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Aha,
Ich sehe mal wieder, daß ich keine Ahnung von unserem Rechtssystem habe.
Danke für die Information. Nein einen Anwalt möchte ich mir lieber ersparen.
 

willisusi

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an Walserwutz: Bin Mitte Juli der Vendis Gmbh ins Netz gegangen über Großhandelsangebot. Mitte August dann erst elektonische,danach postalische(14.8.12) Rechnung.Hab dann am 19.8.12 mit Einschreiben (und ohne "freundliche Grüße") den Zahlungsanspruch zurückgewiesen und harre nun der Dinge.
 

steeven

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hallo zusammen,
ist mir schon fast peinlich - hier zugeben zu müssen, dass ich auch am sonntag auf den miostladen hereingefallen bin.
Menno, hätte ich nur vorher gegoogelt!!!
ich habe gerade das "viel erwähnte Einspruchsschreiben verfasst und werde es morgen gleich per einschreiben usw abschicken.
was ich nach dem durchlesen hier immer noch nicht ganz verstanden habe: muss ich jetzt trotzdem "anzeige erstatten" oder nicht und was muss ich bei so einer anzeige beachten - mir wäre am liebsten wenn ich von jemandem ein "pauschal-schrieb" bekäme den ich noch mit meinen daten ausfülle.
Ich bin zwar schon 51 aber hatte in meinem ganzen leben noch keinen einzigen kontakt zu gerichten/rechtsanwälten usw also ein total unbeschriebenes blatt.

Also wenn mir jemand von euch helfen könnte wäre super!
danke schon imvoraus!
viele grüße
steeve
 

Theresia

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Hallo, ich bin ebenfalls in die Falle der Firma Vendis GMbH Eva Rüpps getappt.
Was noch viel schlimmer ist, ich habe für meine Tochter und Schwiegersohn nach Türen gesucht und dabei auch deren Daten angegeben, weil die kein Internet haben(kein Empfang im Allgäu). Wer ist jetzt eigentlich haftbar zu machen? Es ist die Postanschrift von meinem Schwiegersohn und meine E-Mail Daten.
 

schnippewippe

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@Theresia
Ich würde sagen, da du den Namen deiner Tochter - Schwiegersohn eingetragen hast,sollte er den Brief im Link schicken. Per Einschreiben mit Rückantwort. Schaue dir mal das Video an.
http://www.echte-abzocke.de/25285-post5.html

Gestern in Akte 2012 wurde über diese Abzocke gesendet.

http://www.sat1.de/tv/akte/video/aktuelle-tricks-der-abofallen-mafia-clip

Hier noch einmal. Könnte ja sein, das es oben später bei sat 1 wieder weg ist.
Abofalle trotz Button - Dailymotion-Video

Das Video solltet ihr Euch mal ansehen.



Da es nicht für Gewerbebetreiber gedacht ist, finde ich ,ist nur wieder eine halb durchdachte Sache.
Wie sie es umgehen wird ja auch gezeigt.

Wer Interesse hat. Hier die Seite mit dem link "" Opferhilfe - Pool
http://www.sat1.de/tv/akte/artikel/hilfe-fuer-abofallen-opfer
Sind Sie Opfer einer Abofalle geworden? Registrieren Sie sich und wir helfen Ihnen, an Ihr Recht zu kommen!
Alle Infos hier!


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mtes

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an Walserwutz: Bin Mitte Juli der Vendis Gmbh ins Netz gegangen über Großhandelsangebot. Mitte August dann erst elektonische,danach postalische(14.8.12) Rechnung.Hab dann am 19.8.12 mit Einschreiben (und ohne "freundliche Grüße") den Zahlungsanspruch zurückgewiesen und harre nun der Dinge.
Aha,
Ich sehe mal wieder, daß ich keine Ahnung von unserem Rechtssystem habe.
Danke für die Information. Nein einen Anwalt möchte ich mir lieber ersparen.
Die haben unser Rechtssystem schon gut durchschaut und die Lücken, lukrativ ausgedutzt. Da hilft der beste Anwalt nicht. Denen kann man nur auf einem anderen Weg zum "umdenken" zwingen. Die leben von neuen Kunden und zahlen für die Klicks im Internet(Ebay,Amazon).->Klick einfach so oft Du kannst und weitersagen-> das beruhigt!!!Jeder Klick von Dir schmälert seinen Gewinn...
 

Theresia

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Habe an den Vorstand der Volksbank ein Mail geschrieben. Die haben mir bestätigt, dass sie mit der Auflösung der Geschäftgsbeziehung bereits tätig geworden sind. Ich denke das hilft am besten. Wenn die keine Bankverbindung mehr bekommen, können sie auch keine Rechnungen mehr schreiben - deshalb bitte sofort Mails an die entsprechende Bank schicken, das erhöht den Druck auch auf die Bänker.
 

hornfloete

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Hallo allerseits,

heute hatte ich auch Post von Vendis im Briefkasten gehabt.284,17€ ich dachte mich trifft der Schlag.konnte mich schon garnicht mehr daran erinnern.Aber dann als ich im Internet nach schaute fiel mir es wieder ein.ich war auf der suche über Ebay nach Schnäppchen und kam auf diese Seite.Da man sich nur mit einen Firmennamen anmelden konnte nahm ich den von meiner Firma wo ich arbeite (angestellt) aber die Anschrift von mir privat.Handelsregisternummer wollten die nicht wissen also dachte ich mir nix dabei.Habe auch das Feld mit den Abo nicht gesehen sonst hät ich mich da nie angemeldet.Muß ich da jetzt zahlen??
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schnippewippe

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Also hier hat kein User bezahlt.

Hier hat ein User einen Brief eingestellt. Per Einschreiben mit Rückantwort.

Oben in meinen Post findest du ein Video von Akte 2012 darüber.


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hornfloete

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Hab ich mir schon alles angeschaut.Vielen Dank auch für die vielen Tips in euren Beiträgen.In meinen Fall geht es ja darum das ich mich für ein Gewerbetreibenden ausgegeben obwohl ich Privatanwender bin.Nur in das Firmenfeld hätte man ja sonst was reinschreiben können.Es würde ja nicht geprüft oder nach der Handelsregisternummer gefragt.Können die mich nicht wegen Falschausgabe dran kriegen??
 

schnippewippe

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Können die mich nicht wegen Falschausgabe dran kriegen??
Willst du es Ihnen mitteilen ? Dann werden sie dir erst recht Drohen.
Bescheissen wolltest du ja gar nicht !!!!! Wer das will, der gibt doch nicht seine Adresse an. Du wolltest dir doch nur die Seite mal ansehen.
Das mit den blöden Kosten unten auf der rechten Seite hast du gar nicht gesehen. Wer meldet sich für so viel Geld da an , nur um sich das da mal anzusehen und gibt dann auch noch seine Daten an.
Da die Kosten auf der Seite hier auch als versteckt angesehen werden können,
können wir uns echt nicht vorstellen, dass es jemals vor Gericht geht.

Tut mir leid. Aber wir sind keine Anwälte und dürfen daher keine Rechtsberatung geben. Aber ich finde hier gibt es so viele Informationen, dass einen die Entscheidung nicht schwer fällt.

Die Vendis GmbH betreibt das Internetverzeichnis Grosshandel-Angebote.de, eine Mischung aus Abo-Falle und Branchenbuchabzocke, für das von ihr eifrig Werbung betrieben wird, unter anderem bei Google und Facebook. Eine dreistellige Anzahl von Betroffenen hat sich seitdem bei uns gemeldet.
Würde einmal schreiben und dann nicht mehr weiter auf die Schreiben eingehen. Sonst geht es einen am Ende noch so wie hier.
Es kam auch vor, dass Betroffene begannen, eine Brieffreundschaft der besonderen Art mit der Vendis GmbH zu entwickeln, darüber hinaus am Telefon mit denen plauderten, woran die Vendis mit ihrer 01805er-Telefonnummer auch noch etwas verdient – um dann nach vielem Hin-und-Her-Schreiben und intensiv formulierter Zahlungsaufforderung das Geld zu überweisen; weil man nur noch Ruhe haben wollte. Schon einige Tage später bereute man es. Doch eine Rückforderung wird kaum durchzusetzen sein - § 814 BGB schließt dies in solchen Fällen in der Regel aus.
Was sie machen um an das Geld zu kommen.
Die Vendis GmbH verschickt derzeit von Zahlungserinnerungen über Mahnungen bis zu allerletzten Mahnungen alles, von dem man hofft, es könne Betroffene zu einer Zahlung bewegen. Was dabei auffiel, ist der Wechsel der Bankverbindungen. Wurde anfänglich die Agrarbank genannt, dann die Wirecardbank, so wird aktuell die Volksbank Lauterbach-Schlitz angegeben. Ob dies damit zusammenhängt, dass möglicherweise aufgrund von Beschwerden Betroffener bei den Geldinstituten diese die Zusammenarbeit einstellten, um nicht eine Rufschädigung zu erleiden, wissen wir nicht – so etwas kam in der Vergangenheit bei anderen Firmen aus der „Szene“ durchaus schon vor.

Um noch eine häufig gestellte Frage zu beantworten: Gerichtsentscheidungen in dieser Sache sind uns weiterhin nicht bekannt. Vielleicht wird die Vendis GmbH als nächstes ein sogenanntes Inkassobüro auffahren lassen. Oder einen Anwalt, der auf die Seite der Abzockerszene gewechselt ist – und wilde Drohungen ausstößt. Alles in der Hoffnung, dass dann manch Betroffener einknickt und zahlt.
Die Zitate sind von der Seite hier
3. Teil: Die Vendis GmbH mit Grosshandel-Angebote.de | Radziwill ? Blidon ? Kleinspehn ? Rechtsanwälte | Fachanwälte

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hornfloete

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Danke für die Info,

was ich nur nicht verstehe,Nehmen die so viel Geld ein.Die vielen Rechnungen und Mahnungen verschicken , die Mitarbeiter die sie schreiben müssen bezahlt werden.soll sich das rechnen.weil wer zahlt denn auf solche Zahlungsaufforderungen.sicher doch nur ein kleiner Teil oder??
 

schnippewippe

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Das habe ich bei den Abo-Abzocker auch geglaubt. Aber dann kam der erste Schlag gegen der damals schärfsten Anwältin der Abzocker.
Katja G. hat ein Konto weniger” bis zu 20.000 Euro pro Tag – 7 Millionen pro Jahr. Ich dachte ich lese nicht richtig.

Der Preis auf den Aboseiten waren immer ca 100€

Ok. bei Gewerbeseiten werden sich nicht so viele anmelden. Aber dafür werden ja auch gleich.

238,80 Euro zzgl. Mwst pro Jahr genommen. Somit wird es sich auch auf solche Seiten rechnen.:mad:

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Niclas

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