Rechtsanwaltskammer warnt vor Gewerbeauskunftszentrale“, des „Gelben Branchenbuchs“

schnippewippe

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Gewerbeauskunftszentrale muss 569,08 EUR zurückzahlen!

Gewerbeauskunft-Zentrale: GWE muss 569,08 EUR zurückzahlen!
Vor dem Amtsgericht Düsseldorf unterlag heute erneut die GWE Wirtschaftsinformations GmbH durch Versäumnisurteil. Sie muss nun 569,08 EUR plus Zinsen an den Kläger zurückzahlen, der erst nach Unterschrift auf das übersendete Standardformular und Zahlung der folgenden Rechnung erfahren hatte, dass er dazu gar nicht verpflichtet gewesen war, weil zwischen ihm und der GWE kein Vertrag zustandegekommen war....................weiter im link
http://www.echte-abzocke.de/computer-internet/3033-gewerbeauskunft-zentrale-de.html#post27686
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Gewerbeauskunft-Zentrale: AG Düsseldorf sieht Rückzahlungsanspruch nach Vergleich.

Und wieder einmal war ich beim Amtsgericht Düsseldorf, wieder einmal ging es um die Rückzahlung eines Betrages, der an die GWE GmbH (“Gewerbeauskunft-Zentrale.de”) geflossen ist. Diesmal gab es aber eine Besonderheit: Es wurde nicht einfach gezahlt, sondern die GWE GmbH machte das Angebot, dass gegen Zahlung eines geminderten Betrages (hier: 341,43 Euro) die Rechnung beglichen werden kann. Dieser Betrag wurde dann gezahlt und von mir nun eingeklagt.
Quelle&mehr: ferner-alsdorf.de
 

schnippewippe

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Razzia bezüglich der „Gewerbeauskunftszentrale“

Massenhafter Betrug per Fax? – Razzia bezüglich der Gewerbeauskunftszentrale“

Schon seit einiger Zeit werden an Gewerbetreibende Schreiben – vor allem Telefaxe – unter dem Namen „Gewerbeauskunftszentrale“ verschickt. Dabei sind die Briefe optisch dahingehend gestaltet, dass sie offiziellen Behördenschreiben ähneln. Deswegen ermittelt nun die Staatsanwaltschaft Düsseldorf und durchsuchte 16 Firmen, die mit der „Gewerbeauskunftszentrale“ zusammenarbeiten sollen. Konkret besteht der Verdacht des Betrugs (§ 263 StGB).
Im Schreiben werden die Empfänger aufgefordert, ihre Firmendaten anzugeben und das Schreiben zu unterschreiben. Im Kleingedruckten befindet sich zusätzlich der Hinweis, dass mit der Unterschrift ein kostenpflichtiger Vertrag bezüglich der Eintragung in ein Online-Gewerberegister eingegangen wird. Nach der Unterschrift folgte für viele Empfänger dann die überraschende Rechnung.........................weiter im link
 
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