Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

Jhuleo

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So ich habe nun auch mal mit meinem Anwalt geredet und er hat mir das gleiche gesagt wie ich hier schon gelesen hab was ich nun tun soll.
Ich habe nun den Widerruf des angeblichen Abovertrages mit Einschreiben(+ Rückschein) versendet.
Nun heißt es wohl abwarten.
 

papast

New member
Ja, obwohl ich wusste, dass es Abzocke ist, habe die mich mehrmals angerufen und dann anscheinend meine Antworten zusammengeschnitten wie sie wollten.
Nun habe ich den Brief zur Erhalt der Zeitschrift bekommen. :ermm:

Ich werde natürlich sofort widersprechen und gleichzeitig fragen, woher die denn meine Telefonnummer und meine Kontonummer haben. :devil:

Sollten die trotzdem so frech sein an mein Konto zu gehen bekommen die eine Anzeige und eine Klage über die Kosten zur Umstellung meiner Kontodaten. Da wir ein Betrieb sind kommen da leicht Kosten von bestimmt über 10.000.-Euro zusammen. Da kommen die auch nicht mehr raus und werden bezahlen müssen. :devil:


Ich finde Echte-Abzocke.de gut!
 

Ripchip

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Hallo,

meine Freundin hat heute einen Brief bekommen in dem angeblich eine Zeitschrift OK! Abonniert wurde.
Das Abo soll über 24 Monate laufen und die erste Zeitschrift soll am 23.01.2013 geliefert werden.
Desweiteren steht auch eine Kundennummer darauf und ihre Bankdaten ebenfalls.
Sie selber kann sich nicht daran erinnern das sie überhaupt jemals irgendetwas unterschrieben habe oder Bankdaten angegeben hat.
Das alle läuft über die PVZ Pressevertriebszentrale.
Auf dem Brief steht auch ein Erstelldatum "27.12.2012".

Sie hatte zuvor auch 4 mal diese Zeitschrift bekommen, die erste kam am 14.Nov laut Datum auf der Zeitschrift.. sie hat sich dabei natürlich nichts gedacht und es einfach liegen lassen.

Nun die frage an euch was Sie/wir am besten machen können?
Mein Opa ist Rechtsanwalt nur ich wollte ihn heute nicht mehr damit belästigen und mir einmal zuvor von euch ein bisschen Rat holen.

MfG
 

uwe_leipzig

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Hallo,

meiner Mutter ist so etwas auch paziert.
Nach langen Kämpfen und telofonieren habe ich vom Springerverlag die untenstehende Adresse erhalten.


Arbeitsgemeinschaft Abonnentenwerbung e. V.
Geschäftsführer
Brahmsweg 3, 50169 Kerpen


Den Vorgang dort geschildert und
innerhalb 6 Stunden, was für ein Wunder diese Antwort.
in Beantwortung Ihrer heutigen Beschwerde können wir mitteilen, dass das in Rede stehende Abonnements storniert worden ist. Hierüber werden Sie von der PVZ noch eine gesonderte Bestätigung erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Werner Pientka
Arbeitsgemeinschaft Abonnentenwerbung e. V.
Geschäftsführer
Brahmsweg 3, 50169 Kerpen
 
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Yetifer

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Hallo ihr lieben,
Meine Freundin und ich wurden vor Weihnachten auch auf der Straße angesprochen...
Heut hatte ich einen Brief von der VSR im Briefkasten.
Könnte ich auch gleich zur Verbraucherzentrale gehen, da ich mich überhaupt nicht mit Gesetzestexten auskenne? Helfen die mir so, dass ich gleich aus dem Abo rauskomme?
Vielen Dank im Voraus :)
 

schnippewippe

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Hallo ihr lieben,
Helfen die mir so, dass ich gleich aus dem Abo rauskomme?
Vielen Dank im Voraus :)
Mir kommt es so vor, als wenn die immer nur stoßweise die Verträge stornieren . Aber so ein Brief von der Verbraucherzentrale macht auf jeden Fall mehr Eindruck als ein selbstgeschriebener Brief.

Mit Gesetzestexten würde ich,wenn ich selber schreibe ,auch gar nicht kommen. Das könnte im Ernstfall dann mein Anwalt machen. Aber dieser Ernstfall ist soweit ich weiss , in den 20 Jahren Abzocke noch nicht eingetreten.
Wenn ich die Unterlagen mit einer Widerrufbelehrung erhalten habe und die14tägige Widerrufsfrist abgelaufen ist, würde ich den Vertrag wegen Täuschung(Lügen) der Werber anfechten. Durch diese Lügen wurde es so hingestellt, als wenn es kostenlos ist. Somit würde ich den Vertrag auch wegen Irrtum anfechten. Würde kurz deren Lügen beschreiben.Mehr nicht.

.
 

Yetifer

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Ok, ich werd erstmal zur Verbraucherzentrale gehen und mal gucken was die da so anbieten...
Zur Not hab ich mir hier aus dem Forum schon ein Schriftstück zurechtgelegt.
Vielen dank für die schnelle Antwort :)
 

funkypclub

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Hallo, hab mich hier in diesem Forum extra mal angemeldet, weil mir das gleiche passiert ist und ich total Angst habe, da nicht mehr raus zu kommen.
Wurde auch auf der Straße angesprochen und bei mir hieß es, ein! Magazin der Gala und das wird von Jugendlichen aus sozial schwachen Verhältnissen ausgeteilt, damit sie testen können, ob diese die Arbeit auch sauber erledigen.

Nun habe ich auch nicht gewusst, dass ich da mit ein Abo abschließe . Auch nach Nachfragen bei der Werberin wurde mir versichtert, nur ein Magazin und danach würde ich von denen nix mehr hören. Habe aber zum Glück nicht meine Bankdaten angegeben.

Bin selbst Jura-Studentin und habe erstmal ne Anfechtung geschrieben, worauf aber nicht reagiert wurde. Habe jetzt schon ein paar Professoren eigeschaltet, warte noch auf die Antwort.

Nun hatte ich heute die erste Gala im Briefkasten.
Was soll ich damit machen? Aufheben oder zurückschicken? Kann ich nicht auch bei der Post anrufen und sagen, dass ich diese Zeitschrift nicht bekommen möchte? Geht die dann wieder zurück zu PVZ?

Vielen Dank schonmal. Muss meinen Frust mal irgendwo rauslassen :D
 

Mordona

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Hallo,

Da ich einen Brief von der PVZ bekommen habe hier mal mein Schreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 14.12.2012. über einen Zeitschriftenbestellung.

Dem angeblich bestehenden Vertrag wurde von mir in keiner Weise zugestimmt, noch habe ich den Abschluss des Ihrer Meinung nach bestehenden Vertrages in irgend einer Form eingewilligt.

Dennoch widerrufe ich zusätzlich vorsorglich den Ihrer Meinung nach bestehenden Vertrag gemäß den Bestimmungen des Fernabsatzrechtes und fechte ihn auch hilfsweise wegen arglistiger Täuschung an. Auch erkläre ich vorsorglich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen.

Unter Berufung auf den § 119 BGB (Irrtum) und den § 123 BGB (arglistige Täuschung) kündige ich das nicht gewollte Abo fristlos. Auf Grund des Sachverhaltes, dass keine Widerrufsbelehrung Gegenstand dieses angeblichen Vertrages ist, sind keine Termine zur Wahrung von Fristen einzuhalten.

Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit erledigt ist. Sollten Widererwarten eine Rechnung oder Mahnung Ihrerseits bei mir eingehen, behalte ich mir entsprechende rechtliche Schritte vor.

Ich bitte Sie, mir eine Bestätigung dieser Kündigung/Widerrufes zuzusenden.

Mit freundlichen Grüßen



Ihre Antwort darauf :

Sehr geehrter Herr M.,

wir danken für Ihre Mitteilung.

Leider erfolgte der Widerruf verspätet.
[....] Edit [....]

Die Verpflichtungszeit beträgt mindestens 24 Monate.
die Belieferung erfolgt seit Januar 2013

Die Kündigung des Abonnements bestätigen wir Ihnen hiermit zum Januar 2015

Als Anlage Übersenden wir Ihnen eine Fotokopie des Originalbestellscheines.


Die Kopie hab ich auch bekommen und siehe da es ist nicht meine Unterschrift.
Werde Morgen zur Polizei gehen und anzeige erstatten wegen Urkundenfälschung.
Sollte ich denen noch was mitteilen? Darauf hören das ich keinen Vertrag abgeschlossen habe tun sie ja nicht.Wie sollte ich mich jetzt am besten Verhalten ?
 
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schnippewippe

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Ich würde Anzeige erstatten .
Die Kündigung des Abonnements bestätigen wir Ihnen hiermit zum Januar 2015 Dem widersprechen und mitteilen das eine Anzeige wegen der gefäschten Unterschrift läuft.
 

irrona

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Hi guys, ich bin jetzt auch in der gleichen unangenehmen Situation, wie viele der hiesigen Forumteilnehmer.
Mordona
Ich habe heute genau denselben Brief bekommen, wie Sie im Post 1790 zitiert haben. Blöderweise war ich dumm genug, vor enigen Wochen meine Unterschrift (sogar zweimal) an einem leeren Bestellungsformular zu hinterlassen (dabei wurde mir mehrmals ausdrücklich gesagt, dass das keine Bestellung, sondern eine Erklärung ist, dass ich mich nicht beschwere, falls jemand bei mir an der Tür klingelt und sowas wie eine Zeitung anbietet).
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie entschieden, erst einen Brief an "Mellenthin mbH" abzuschicken. Haben Sie dann trotzdem eine Antwort von PVZ bekommen? Oder haben Sie Briefe an beide Firmen geschickt? Und falls ja, dann haben Sie auch zwei Antworten bekommen?
schnippewippe
Ich habe den Forum ein bisschen durchgelesen und sehe, dass Sie schon eine große Erfahrung mit solchen Fällen haben. Würden Sie mir auch empfehlen, "den angeblich abgeschlossenen Vertrag" mit Erwähnung von §119 und §123 BGB anzufechten? Mir scheint es so, dass sobald man das Word "Kündigung" dabei in irgendeiner Form erwähnt, dann wird es immer mit der Begründung einer versäumten Kündingsfrist abgelehnt.
Sollte ich gleich an beide Firmen die Anfechtung schicken oder erst an "Mellenthin mbH"?

P.S. Mir sind inzwischen noch 3 Fragen aufgefallen.
1) Sollte ich die Briefe unterschreiben? Ich hab Angst, dass wenn ich sie unterschreibe, dann kann meine Unterschrift wieder missbraucht werden; wenn aber nicht, dann werden die Briefe keine juristische Kraft haben.
2) Sollte ich auch Datennutzung gemäß §28 BDSG widerrufen? Auch hier hab ich Angst, dass wenn ich von dieser gefälschten Bestellung frei bin, dann können meine Daten für weitere Bestellungen ausgenutzt werden.
3) Ich hab §355 BGB dutzend mal durchgelesen, verstehe aber immer noch nicht, wann Kündigungsfrist anfängt. Da ich keine Bestellung gemacht habe, sowie mir keine Widerrufsbelehrung mitgeteilt wurde, sollte die noch nicht angefangen sein. Außerdem, wenn ich den 4. Abschnitt von §355 BGB richtig verstehe, sollte die Widerrufsfrist sogar nicht vor der Wareneingang anfangen, was aber gemäß unzähligen Posts hier im Forum gar nicht der Fall ist. Der heutige Brief ist mit 08. Januar 2013 datiert. Die Belieferung fängt laut dem Brief erst am 25.01.2013 an. Wann fängt also die Widerrufsfrist an?
 
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schnippewippe

New member
Würden Sie mir auch empfehlen, "den angeblich abgeschlossenen Vertrag" mit Erwähnung von §119 und §123 BGB anzufechten? Mir scheint es so, dass sobald man das Word "Kündigung" dabei in irgendeiner Form erwähnt, dann wird es immer mit der Begründung einer versäumten Kündingsfrist abgelehnt.
Sollte ich gleich an beide Firmen die Anfechtung schicken oder erst an "Mellenthin mbH"?
Hast du denn Unterlagen vom Werber bekommen.
 

irrona

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schnippewippe
Nein. Ich hab gar nichts bekommen. Habe nur ein leeres Bestellungsformular unterschrieben und dem Werber meinen Vornamen (den Nachnamen hat er von meiner Tür abgeschrieben und zwar falsch, da mein Nachname ein bisschen davon unterscheidet, was an der Tür steht) und das Geburtsjahr mitgeteilt. Der Werber sagte, dass er noch eine Unteschrift benötigt, die mit Datenschutz zu tun hat. Das war die zweite Unterschrift.
 

schnippewippe

New member
Ich würde es erst an die Firma schicken. Kann sein das die PVZ noch keine Unterlagen bekommen hat.

Zuerst würde ich dieser Mitteilung (vielen Dank für ihre Zeitschriftenbestellung.) widersprechen.

Wenn ich dein Post lese ,denke ich, dass du ganz klar ein Abo abgelehnt hast.

Hast klar mitgeteilt, dass du kein Interesse an einen Vertrag hast.
Woraufhin man dich gebeten hat zwei Zettel zu unterschreiben.
Dazu wurde dir mehrmals ausdrücklich gesagt, dass es keine Bestellung, sondern eine Erklärung ist, dass man sich nicht beschwere, falls jemand bei dir an der Tür klingelt und so etwas wie eine Zeitung anbietet.
Ausserdem sagte der Werber , dass er noch eine Unteschrift benötigt, die mit Datenschutz zu tun hat. Das war die zweite Unterschrift.
Ohne diese Lügen hättest du deine Unterschrift nicht gegeben. Der Werber hat dich mit seinen Lügen arglistig getäuscht.
Der Irrtum ist hier ,dass du glaubtest mit deiner Unterschrift zu bestätigen, dass du dich nicht beschwerst. Leider waren es wie du nun weisst die Vertragsunterlagen und nicht solch eine Bestätigung. Leider wurden die Zettel so gehalten, dass man es nicht sehen konnte.
Da du keine Bestellung gemacht hast, , hast du auch keine Unterlagen erhalten. Hättest du den Durchdruck der Zettel mit deiner Unterschrift erhalten , könntest du beweisen, dass auf diesen Zettels nichts ausgefüllt wurde und das der Werber es erst später gemacht hat..
Da sie aber behaupten , dass es einen Vertrag gibt , du aber keine Widerrufsbelehrung erhalten hast ,hat die Widerrufsfrist noch nicht begonnen zu laufen, und somit teilst du hilfsweise den Widerruf zum angeblichen Vertrag mit.
Durch die Lügen des Werbers wird der angebliche Vertrag auch noch mit §119 und §123 des BGB angefochten.

Nicht kündigen.
Wer keinen Vertrag abgeschlossen hat ,kann auch keinen Vertrag kündigen.
Kannst ja– hilfsweise die Kündigung des Vertrages zum Zeitpunkt des angeblichen Vertragsabschluss mitteilen.

Klar muss man den Brief unterschreiben. Deine Unterschrift haben die doch eh schon.

@irrona

Außerdem, wenn ich den 4. Abschnitt von §355 BGB richtig verstehe, sollte die Widerrufsfrist sogar nicht vor der Wareneingang anfangen, was aber gemäß unzähligen Posts hier im Forum gar nicht der Fall ist.
Da komme ich auch nicht so ganz klar mit. Mal finde ich solche Mitteilungen
Die Ausnahme in § 355 Abs. 4 S. 2 BGB gilt entgegen geläufiger Ansicht nicht für Haustürgeschäfte, sondern nur für Fernabsatzverträge nach § 312 b BGB.
Dann wieder solche wie hier.
14-tägigen Widerrufsrecht bei einem Zeitschriftenabo Vertragsrecht
Da Sie auf der Straße und damit einer öffentlichen Verkehrsfläche überraschend angesprochen worden sind, stand Ihnen ein Widerrufsrecht gemäß § 312 BGB zu. Sie konnten daher Ihre Zeitschriftenbestellung widerrufen. Wenn Sie über das Widerrufsrecht ordnungsgemäß unterrichtet worden sind, beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage, anderenfalls erlischt das Widerrufsrecht erst sechs Monate nach Vertragsschluss, § 355 Abs. 4. BGB.
Wir haben ja immer Einschreiben mit Rückantwort mitgeteilt. Aber der Mod hat auch öfters hier das per Einwurf mitgeteilt.

Auch aus dem Link.
Sollten Sie in Zukunft ähnlich wichtige Schreiben verschicken wollen, wählen Sie bitte ein EINWURFeinschreiben, bei dem der Postbote den Einwurf in den Briefkasten notiert. Bei einem Übergabeeinschreiben besteht nämlich die Möglichkeit, dass dieses gar nicht abgeholt und an Sie zurückgeschickt wird. In diesem Fall wäre der Widerruf nicht zugegangen und somit unwirksam.
Einwurf , Du bekommst einen Beleg mit einer Nummer. Das kannst du hier verfolgen und ausdrucken.https://www.deutschepost.de/sendung/simpleQuery.html

Ach ja. Nicht vergessen eine Kopie des Briefes zu machen.
 

irrona

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schnippewippe
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich werde also erst nur die "Mellenthin mbH" anschreiben und hier mal Bescheid sagen, wie sich die Sache entwickelt. Besonders weil ich vermute, dass ich die Firmen mit einem Einschreibebrief einfach so nicht loswerde und muss mit längerem Schriftverkehr rechnen.
 

schnippewippe

New member
Wenn die PVZ schreibt, würde ich nur mitteilen, dass du den Vertrag fristgerecht widerrufen und auch angefochten hast. Sie sollen sich deinen Brief vom......... an........vorlegen lassen. Sollten sie weiter Geld fordern ,möchtest
du zwegs Anzeige , den angeblichen Vertrag zugeschickt bekommen. Sollte der Name des Werbers nicht zu lesen sein, möchtest du den auch mitgeteilt bekommen.
 

irrona

New member
schnippewippe
Ich möchte Sie nicht belästigen, aber da ich kein Muttersprachler bin, bin ich mir nicht sicher, ob meine Wortwahl spachlich korrekt ist. Könnten Sie bitte den Text durchschauen und sagen, ob der Text leserlich ist?
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 08. Januar 2013 über ein Zeitschriftenabonnement.

Dem angeblich bestehenden Abonnement bzw. Vertrag wurde von mir in keiner Weise zugestimmt. Im Dezember 2012 habe ich in einem Gespräch, wie es sich erst jetzt herausstellt, mit einem Ihrer Werber lediglich ein leeres Bestellungsformular unterschrieben, was nach der Zusicherung des Werbers keine Bestellung wäre, sondern nur einer Erklärung dienen sollte, dass ich mich nicht beschwere, falls jemand bei mir an der Tür klingelt und so etwas wie eine Zeitung anbietet. Außerdem hat der Werber um eine weitere Unterschrift gebeten, die mit Datenschutz zu tun hat, sowie nach meinem Vornamen und Geburtsjahr gefragt. Offensichtlich hat mich der Werber arglistig getäuscht, um diese Daten samt den Unterschriften zu missbrauchen und dafür auszunutzen, eine Bestellung zu fälschen.

Aus den oben genannten Gründen möchte ich mit diesem Schreiben den angeblich bestehenden Vertrag mit §119 (Anfechtbarkeit wegen Irrtums) sowie §123 (Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung) des BGB anfechten.

Da es mir, wie oben gesagt, ausdrücklich erklärt wurde, dass es sich um keine Bestellung, Abonnement oder Vertrag handelt, habe ich weder welche Unterlagen bekommen, noch wurde mir eine Widerrufserklärung mitgeteilt. Sollten Sie behaupten, einen Vertrag vorliegen zu haben, teile ich Ihnen somit neben der Anfechtung hilfsweise einen Widerruf gemäß §312 (Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften) sowie §355 (Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen) des BGB mit, der aufgrund der fehlenden Widerrufserklärung fristgerecht ist.

Mit freundlichen Grüßen
 
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schnippewippe

New member
So gut bin ich da auch nicht. Aber so würde ich es als Laie schreiben.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 08. Januar 2013 über ein Zeitschriftenabonnement und widerspreche der Mitteilung einen Vertrag abgeschlossen zu haben.
Dem angeblich bestehenden Vertrag über ein Zeitschriftenabonnements wurde von mir in keiner Weise zugestimmt.
Am Ende des Gespräches hatte ich dem Werber klar mitgeteilt , dass ich kein Interesse an ein Zeitschriftenabonnements habe.
Der Werber bat mich dann wenigsten 2 Zettel zu unterschreiben. Laut seiner Erklärung würde ich mit meiner ersten Unterschrift bestätigen, dass ich mich nicht beschwere, falls doch Jemand bei mir an der Tür klingelt und mir eine Zeitung anbietet.
Da er auch nach meinen Vornamen und Geburtsjahr gefragt hatte, ging es laut Erklärung des Werbers, bei der zweiten Unterschrift um den Datenschutz. Diese Unterschrift verhindert die Weitergabe meiner Daten. Wie ich jetzt leider feststellen muss , habe ich damals ein unausgefülltes Bestellungsformular unterschrieben ,dass der Werber dann später ohne mein Wissen ausfüllte.
Aus den genannten Gründen fechte ich den angeblich bestehenden Vertrag mit §119 (Anfechtbarkeit wegen Irrtums) sowie §123 (Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung) des BGB an.
Da mir ausdrücklich versichert wurde, dass es sich um keine Bestellung eines Zeitschriftenabonnements handelt, habe ich auch keine Unterlagen bekommen. Somit wurde mir auch keine Widerrufserklärung übergeben. Hätte ich damals Unterlagen erhalten , könnte ich heute auch beweisen, dass im Bestellungsformular keine Einträge gemacht wurden.
Sollten Sie weiterhin behaupten, einen Vertrag vorliegen zu haben, teile ich Ihnen neben der Anfechtung auch hilfsweise meinen Widerruf gemäß §312 (Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften) sowie §355 (Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen) des BGB mit, der aufgrund der fehlenden Widerrufserklärung fristgerecht ist.

Vergesse nicht deine Kundennummer mit anzugeben.
 
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