Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

Krennz

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Meiner Meinung anch ist der erste Liefertermion auch der Vertragsbeginn.

Doch es gibt da ein Sonderkündigungsrecht, weil der alte Mensch die Zeitschrift nicht mehr nutzen kann.

Frage mal einen RA.
 

Krennz

New member
Mit dem Todesfall beswchäftige ich mich gerade, da meine Schweigermutter gestern verstorben ist. Der Verlag, von dem meine Schwiemu ihre Zeitung bezogen hat räumt ein sonderkündigungsrecht entsprehcend ein, was ich demnächast, wenn ich die Sterbeurkunde bekommen habe, auch wahrnehmen werde.
 

Oflu

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Hallo,

ich bin neu hier im Forum und habe das selbe Problem wie viele andere auch.
Ich habe an einem Gewinnspiel im Sommer 2014 teilgenommen und wurde zuhause angerufen und mir wurde gesagt ich hätte eine Reise gewonnen für 2 personen. Doch bevor ich die Reise bekommen müsse ich ein Abo abschließen. Ich entschied mich für die Zeitschrift "Auto Motor Sport". Meine bankdaten gab ich telefonisch auch weiter aus reiner Dummheit und paar tage später wurde mir einen betrag in Höhe von etwa 55€ abgebucht. Ich wartete einen monat ab ob ich überhaupt etwas bekomme und als nichts kam, ließ ich den betrag zurück buchen und paar wochen später flatterte eine Mahnung ins Haus. Dies beachtete ich nicht und gegen Dezember kam dann ein schreiben von der "Phönix Inkasso" mit der Aufforderung einen Betrag von 168.05€ zu zahlen. Da ich bis zum Dezember keine Ware und auch keine Reise erhalten hatte, widerrufte ich und fechtete die PVZ wegen Betrug an (kopie vom widerruf und einschreiben rückscheine ebenfalls). Anfang Januar kam nochmal eine Aufforderung von dem Phönix Inkasso 3x 52,50€ etwa und auch dies beachtete ich nicht , da ich widerrufen hatte. Paar Tage nachdem ich die zweite Aufforderung bekam, kam auch ein Brief von der PVZ, dass mein Widerruf ungültig sei. Gestern kam eine dritte Aufforderung von der Phönix Inkasso den Betrag(168,25€ <- 20cent mehr als am Anfang) sofort zu zahlen. Wenn ich dies nicht mache, werden gerichtliche Schritte eingeschaltet und vielleicht sogar würde ich einen Schufa Eintrag bekommen. Ich weiss nun wirklich nicht was ich machen soll. Ich zahle doch nicht für nicht erhaltene Ware, aber diese Briefe lassen mich nervös werden.
Bitte helft mir aus der Sache rauszukommen.

Gruss
 

Barsoi

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Dann hast du alles richtig gemacht.
Du solltest die PVZ auffordern, dir die Unterlagen samt gültiger Widerrufsbelehrung zu schicken. Die Widerrufsfrist beginnt erst zu laufen, wenn die Unterlagen bei dir sind.
Und bei dem Inkassobüro noch ein letztes Mal widersprechen und denen mitteilen, dass widersprochene Forderungen nicht der Schufa gemeldet werden dürfen (sollten die eigentlich selber wissen).
Weitere Schreiben des Inkassobüros würde ich nicht mehr beachten.
 

Oflu

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Okay alles klar danke dir.
Ich werde das morgen alles per Einschreiben mit Rückschein absenden und wenn noch etwas passiert werde ich mich hier wieder melden
 

Krennz

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Ich shreibe wie folgt:

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich den mir von ihen untergeschobenen Vertrag fristgerecht, da ich bisher nicht über mein Widerrufsrecht nach § 312, 355 BGB ordnungsgemäss informiert wurde.

Ausserdem fechte ich hilfsweise den Vertrag nach den §§ 119, 120, 123, 142.1 BGB an.

Ich stelle die Forderung streitig.

Der Weitergabe meiner Daten widerspreche ich ausdrücklich nach BDSG.
 

Oflu

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Ich habe heute ein Schreiben vom 25.01.15 von der PVZ erhalten mit den Unterlagen in "Kopie" und eine Widerrufsbelehrung, die ich vorher nie zu gesicht bekommen habe. Was soll ich nun machen?
Vielen Dank für eure Hilfe im vorraus.
Gruß
 

Krennz

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Ich schreibe wie folgt an die PVZ:

Betrifft Abovertrag Nr.: xxxxxxxxxx über Zeitschrift xyz

Ungeehrte Damen und Herren

Danke für die Widerrufsbelehrung, die ich bisher nicht erhalten habe.

Daher mache ich sofort von dieser Gebrauch und widerrufe den mir aufgenötigten Abovertrag gemäss §§ 312, 355 BGB

Hilfsweise fechte ich den Vertrag nach §§ 119, 120, 123, 142.1 BGB an

Der Weitergabe meiner Daten widerspreche ich ausdrücklich nach BDSG und widerrufe eine evtl. erteilte Einzugsermächtigung. Abgebuchte Beträge werde ich sofort kostenpflichtig zurückbuchen lassen.

MfG
Das per Einwurfeinschreiben mit Zeugen ( der Zeuge bestätigt mir auf einer Kopie, dass der Breif im Umschlag war und gemeinsam bei Postens abgegeben wurde.)
 
Zuletzt bearbeitet:

Oflu

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Hallo miteinander,
ich habe alles ,genauso wie Krennz es geschrieben hat, gemacht und habe heute ein Brief von der PVZ erhalten. (Im Anhang könnt ihr euch alles genau durchlesen, was in dem Brief steht). Die PVZ meint ich habe vom Widerrufsrecht kein Gebrauch gemacht.
Was soll ich jetzt machen?

Gruss
 

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Barsoi

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Ich würde noch einmal widersprechen und mitteilen, dass du mit Erhalt des Briefes vom 4.3. zum ersten Mal über dein Widerrufsrecht belehrt wurdest und dass demnach die Widerrufsfrist am 4.3. zu laufen begann. Deshalb war dein Widerruf fristgerecht.
Auf weitere Post würde ich dann nicht mehr reagieren. Auch nicht auf Inkassoschreiben.
Wie hier schon oft zu lesen war, ist es wegen einem Zeitschriftenabo noch nie zu einer Gerichtsverhandlung gekommen. Irgendwann ist Ruhe.
 

Oflu

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Okay danke. Ich werde dann nochmal widerrufen und auch wieder mit Zeugen damit alles im grünen Bereich ist und wenn etwas kommt, werde ich mich melden.

Gruss
 

Barsoi

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Bitte Oflu, ich möchte keine PN´s mehr erhalten. Wie du widersprichst, habe ich hier schon geschrieben. Musst es nur für dich, also in der Ich-Form schreiben.
 
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