Heute kam die erste Reaktion auf meinen verspäteten Wiederspruch - ein Formschreiben - abgelehnt.
Da dieser VERTRAG jedoch über 24 Monate läuft, würde ich gerne zumindest noch eine Kündigung schicken bevor ich endgültig anfange diese Betrüger zu ignorieren. Denn wie wir ja alle Wissen, Recht haben und Recht bekommen, sind zwei unterschiedliche Dinge und sein Webauftritt wurde ja scheinbar an die derzeitige Rechtsprechung angepasst.
Kann ein solches Schreiben mehr verschlechtern als verbessern?
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Ihrer Email vom ... machen Sie einen Betrag in Höhe von 96,- Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich geltend.
Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass ich keinen kostenpflichtigen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe. Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt und informiert haben. Verschärfend kommt hinzu, dass der Zugang nicht aktiviert wurde (der Bestätigungslink Ihrer Email vom ... wurde nicht genutzt). Somit können auch bis zu diesem Zeitpunkt keine Kosten entstanden sein.
Nach Inaugenscheinnahme Ihrer Homepage [Weblink] habe ich festgestellt, dass ein Preishinweis in den AGB versteckt ist, offenbar in der Absicht, unentdeckt zu bleiben.
Den angeblich abgeschlossenen Vertrag fechte ich vorsorglich wegen arglistiger Täuschung an. Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen, hilfsweise kündige ich fristlos.
Ausdrücklich bestreite ich Ihre Forderung gem. § 28a Abs. 1 Nr. 4d Bundesdatenschutz-gesetz. Die Übermittlung meiner personenbezogenen Daten über eine Forderung ist damit unzulässig. Bei Zuwiderhandlungen behalte ich mir alle in Betracht kommenden rechtlichen Schritte gegen Sie vor. Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten ebenfalls rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalte.
Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.