schnippewippe
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Wollen wir mal hoffen , dass sie damit durchkommen. Man soll ja die Hoffnung nicht verlieren.
Solidaritätszuschlag ist verfassungswidrig
Niedersächsisches Finanzgericht hält Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig und hat das Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG ausgesetzt und dem BVerfG zur verfassungsrechtlichen Überprüfung vorgelegt.
Solidaritätszuschlag ist verfassungswidrig
Niedersächsisches Finanzgericht hält Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig und hat das Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG ausgesetzt und dem BVerfG zur verfassungsrechtlichen Überprüfung vorgelegt.