schnippewippe
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Verbraucherzentral :---Klage gegen Flexstrom
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Damit der Rest nicht verloren geht,Die Verbraucherzentrale Hamburg hat gegen die FlexStrom AG bei dem Landgericht Berlin Klage eingereicht. Der Stromversorger soll verurteilt werden, Kunden ein Berichtigungsschreiben zu einer Preiserhöhung zu übersenden.
Voraus gegangen war eine Abmahnung durch die Verbraucherzentrale. Daraufhin hatte sich FlexStrom gegenüber der Verbraucherzentrale im August 2010 verbindlich verpflichtet, gegenüber Stromkunden eine bestimmte Form der Mitteilung von Preiserhöhungen zu unterlassen. Das Stromvertriebsunternehmen hatte Kunden einen Flyer übersandt, der wie eine Werbung aussah und dem nur bei genauem Hinsehen eine Preiserhöhung zu entnehmen war. Da es sich um Verträge mit einer Laufzeit von einem Jahr und eine unterjährige Preiserhöhung handelte, stand den Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. FlexStrom erweckte den Eindruck, die Preiserhöhung werde durch den weiteren Strombezug der Kunden wirksam. Dem setzte die Verbraucherzentrale die Abmahnung und die von FlexStrom daraufhin unterzeichnete Unterlassungserklärung entgegen, worin FlexStrom sich verpflichtete, bei Preiserhöhungen es zu unterlassen,..........................weiter im link
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