Kaffeefahrten und Werbeveranstaltungen.

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Nicht der Kunde ist der Gewinner

„Und jetzt halten Sie sich fest, lieber Herr K., Sie haben gewonnen!“
(....)
Mit einem Schreiben der „Ziehungszentrale Ost“ hatte er sie in seinem Briefkasten gefunden. Der Brief verspricht viel: 1000 Euro monatlich für fünf Jahre. Jochen K. müsse dazu lediglich am kommenden Montagnachmittag in den Saal von „B***** Hotel“ kommen. Dort werde der „offizielle Glücksbote“ die „staatlich garantierten“ Gewinne und das „original Gewinn-Dokument“ „im Rahmen einer kleinen Gewinnübergabefeier“ ausgeben. Weitere Highlights: Kaffee und Kuchen, Präsentkörbe und Kaffeemaschinen sowie 20 Euro in bar „für jeden mitgebrachten Kunden“.
(...)
Quelle&mehr: maerkischeallgemeine.de

Ps.
Hier die dubiosen Firmen die der Verbraucherzentrale bekannt sind: vzhh.de

Pps.
Wenn der Ort der Veranstaltung bekannt ist,dies dem Ordnungsamt/der Gewerbeaufsicht melden.
In der Regel handelt es sich bei diesen Veranstaltungen um ein nicht genehmigtes Wanderlager

§ 56a GewO
(1) Die Veranstaltung eines Wanderlagers zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen ist zwei Wochen vor Beginn der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzuzeigen,
(...)
(2) Die nach Absatz 1 zuständige Behörde kann die Veranstaltung eines Wanderlagers untersagen, wenn die Anzeige nach Absatz 1 nicht rechtzeitig oder nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig erstattet ist
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
:whistle: Es geht doch.......

Dreiste Kaffeefahrt-Abzocke verhindert

Hand in Hand haben Landratsamt und Polizei gearbeitet - und eine dreiste Abzocke von Senioren verhindert.
(....)
Mitarbeiter der Landratsämter Dachau und Freising sowie Beamte der Polizeiinspektion Dachau haben eine „Kaffeefahrt“ im Landkreis Dachau kontrolliert – und eine dreiste Abzocke von Senioren verhindert.
(...)
m Nachmittag kontrollierten Mitarbeiter der Landratsämter Dachau und Freising gemeinsam mit Beamten der Polizeiinspektion Dachau die Veranstaltung. Aufgrund von Vorermittlungen des Landratsamts Freising stand fest, dass dieses Wanderlager ohne die nach der Gewerbeordnung notwendige Anmeldung bei der Gemeinde durchgeführt wurde.
Quelle&mehr: merkur-online.de
 

schnippewippe

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Video.
Recht Brisant - „Sie haben gewonnen!" falsche Gewinnzusagen sind einklagbar

- § 661a BGB -Gewinnzusagen:
„Ein Unternehmer, der Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilungen an Verbraucher sendet und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, hat dem Verbraucher diesen Preis zu leisten."......aus dem Bericht auf der rechten Seite im link.
 

schnippewippe

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Vorsicht Falle! Abzocke bei Kaffeefahrten auf Mallorca

Vorsicht Falle! Abzocke bei Kaffeefahrten auf Mallorca
PALMA DE MALLORCA/SPANIEN (25.03.2010): Das Verkehrsministerium der Balearen warnt daher alle Jahre wieder vor unseriösen Angeboten. Denn nach einem kurzen Abstecher zu den versprochenen Sehenswürdigkeiten werden die Touristen zu Verkaufsveranstaltungen befördert, wo sie zu völlig überteuerten Preisen minderwertige Ware angeboten bekommen. Man muss zwar nichts kaufen, aber die Verkäufer sind derart geschult, dass sie einen psychische Druck aufbauen, dem gerade Senioren oft nicht standhalten können................mehr im link
Also Urlauber !!!! Aufgepasst !!!!!! Der Beschiss lauert überall !!!!
 
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schnippewippe

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Veranstalter " Gesund & Vital "aus Stettin

Polizei warnt vor Abzocke
Donnerstag, 25. März 2010
Bernburg. Durch aufmerksame Bürger wurde der Polizei bekannt, dass derzeit Einladungen der „ Ziehungszentrale Ost“ des Veranstalters Gesund & Vital aus Stettin in den Briefkästen gutgläubiger Menschen landen. Die Polizei macht jedoch darauf aufmerksam, dass diese Firma von der Verbraucherzentrale Hamburg in der Liste der „ unseriösen Firmen“ geführt wird.............mehr im link
 

schnippewippe

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Strafbefehl für Abzocke von Senioren

Strafbefehl für Abzocke von Senioren

Kassel / Baunatal. Mit einem Strafbefehl wurde jetzt das Verfahren gegen einen Mann eingestellt, der in Baunatal einem Rentnerehepaar ein überteuertes und offenbar wirkungsloses Präparat gegen Altersbeschwerden verkauft haben soll. Dem 44-Jährigen aus Oldenburg waren Betrug und strafbare Werbung vorgeworfen worden...................................................

45 Tagessätze

Eigentlich hatte das Kasseler Amtsgericht jetzt öffentlich über den Fall verhandeln sollen. Denn einen Strafbefehl über 45 Tagessätze wollte der Oldenburger zunächst nicht akzeptieren. Anfang der Woche habe der Mann aber seine Rechtsmittel zurückgezogen, sagte Amtsgerichtssprecher Reinhold Kilbinger. Der Strafbefehl ist damit rechtskräftig. ................................aus dem link
 

schnippewippe

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Servicegebühr zwischen 50 bis 60 Euro sofort pro Reisenden

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

Reise-Verkäufer haben mit EC-Cash-Lesegeräten technisch aufgerüstet
Auf Kaffeefahrten werden Beratungs- und Servicegebühren abkassiert ...................................

Bereits während der Verkaufsveranstaltung wird deshalb eine so genannte Beratungs- und Servicegebühr zwischen 50 bis 60 Euro pro Reisenden verlangt.[/B] Diese Gebühr wird sofort fällig und ist in bar zu zahlen. Ist nicht genug Bargeld vorhanden, bieten die Reise-Verkäufer seit jüngster Zeit vermehrt die Möglichkeit der Zahlung per EC-Cash an, so wie es Verbraucher von den Kontrolleuren der Bahn im Zug kennen. Mit so genannten mobilen EC-Cash-Lesegeräten haben sich jetzt auch die Reise-Verkäufer technisch aufgerüstet.

Doch wenn weder der Zahlungsempfänger bekannt ist, kein Einziehungsbeleg, keine handschriftliche Quittung noch eine vertragliche Vereinbarung über eine Beratungs- und Servicegebühr vorhanden ist, wird der Verbraucher meist darauf sitzen bleiben. Ist das Geld erst vom Konto eingezogen, ist es nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale kaum möglich, dieses außergerichtlich zurück zu erhalten.
 
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schnippewippe

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"Ausflugsfahrt" mit eiskalten Abzockern

"Ausflugsfahrt" mit eiskalten Abzockern

Der KURIER auf Werbefahrt nach Ungarn. Wie dabei den Teilnehmern teure Produkte angedreht werden, ist haarsträubend.

Um 7 Uhr Früh ging es los. Viele Mitreisende wussten, worum es geht: "Da gewinnen S' nix: Wissen S' nicht, dass das eine Werbefahrt ist?", meinte ein Mann zu den (absichtlich) naiv fragenden Mitfahrern. Dann klärte der Chauffeur auf, dass die Reise nicht zum See sondern nach Sopron, Ungarn, geht. In der Zuschrift waren die Adressaten aufgefordert worden, einen Pass mitzunehmen - zwecks Einlösung des Gewinns. Von einer Auslands-Fahrt war keine Rede gewesen............................................wie es abging weiter im link
 

schnippewippe

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Mal keine Kaffeefahrt

Keine Kaffeefahrt in Oldenburg

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat jetzt eine Klage abgewiesen, mit der die Erteilung einer solche Reisegewerbekarte erstritten werden sollte.................

Es seien in der Vergangenheit wiederholt von einer Firma Gewinnversprechungen (etwa in der Art: “Sie haben 1.500 Euro gewonnen und können den Gewinn in bar abholen.”) gemacht worden, die von den Veranstaltern aber nicht eingehalten würden. Als Adresse sei auf den entsprechenden Schreiben nur eine Postfachadresse angegeben worden. Solche Postfächer habe der Klä*ger geleert. Allein diese Tatbeteiligung reiche aus, ihm die Erteilung der Reisegewerbekarte zu versagen, weil sein Verhalten zeige, dass er gewerberechtlich unzuverlässig sei.

Der Kläger hat daraufhin Klage gegen die Entscheidung der Stadt Varel erhoben, weil er meint, nicht gewerberechtlich unzuverlässig zu sein. :shocked: Doch das Verwaltungsgericht Oldenburg bestätigte die Auffassung der Stadt Varel:.....................................mehr im link
Dann sollte er mal die älteren Teilnehmer nach ihrer Meinung fragen. :D
 
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schnippewippe

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Kripo sprengt Verkaufsveranstaltung – Kaffeefahrt abrupt beendet

Kripo sprengt Verkaufsveranstaltung – Kaffeefahrt abrupt beendet

INGOLSTADT.
Eine Verkaufsveranstaltung in der Gaststätte eines Zucheringer Sportvereins beendete die Polizei am Donnerstag, 29.04.2010, gegen 10:30 Uhr. Neben den vorliegenden gewerberechtlichen Verstößen führt die Kripo Ingolstadt nun auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen eine 49-Jährige aus Niedersachsen und einen zweiten, noch unbekannten, Veranstalter. ..............................................................

Die Kripo ermittelt nun gegen die Veranstalter wegen des Verdachts des Wuchers und gegebener gewerberechtlicher Verstöße. Teilnehmer der Veranstaltung vom Mittwoch und damit mögliche Geschädigte, werden gebeten sich unter der Telefonnummer 0841/9343-0 bei der Polizei zu melden..........................aus den link
 

schnippewippe

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Die wundersame Heilung der Hedy Kluge

Die wundersame Heilung der Hedy Kluge

Kaum in Hamburg, erfuhr Hedy, das Hotel läge in Billstedt, einer unsicheren Gegend. Doch vor dem Einchecken sei das Ausflugspaket zu buchen. Hedy meinte, nicht richtig zu hören, denn die Reisenden redeten irritiert durcheinander. „Ausflugspaket?“ Damit hatten sie nicht gerechnet. Doch die nette Reiseleiterin unternahm sogleich eine Sonderfahrt zur Bank. Danach kassierte sie ein. Wer nicht zahlte, bekam, weil alles „freiwillig“ war, keinerlei Informationen. Hedy hätte zwar lieber eine Wahl gehabt, aber es war eine Seniorenreise. Also vermutete sie, der Veranstalter wolle ihnen alles abnehmen (nicht nur das Geld, sondern auch die Entscheidungen).

Je mehr Hedy bei der Fahrt ins Blaue erlebte, je bunter wurde es. Ausflüge erfolgten ohne Aussicht auf einen Reiseleiter und zur Pflege der Füße lediglich im Vorbeifahren. Die Reise ins Alte Land entpuppte sich als Fahrt auf einen Apfelhof, wo Lager- und Kühlhallen zu besichtigen und landesübliche Produkte zu kaufen waren. „Woll´n die mich veräppeln? Ne Werbefahrt stand nicht auf´m Programm!“ Stunden später sah Hedy schwarz. Die absolute Krönung der schönen Reisewelt war eine sogenannte Kaffeefahrt. Doch Kaffee gab es nicht, als sie über Stunden sprachlos einem Werbesprecher folgte, der pausenlos redete.

„Da wird Sie geholfen“, zitierte sie, denn der Werbeversprecher hatte ein Mittel gegen alle Gebrechen – von Herzeleid bis Krebs.

„Kosten: 1.798 €. Nur heute! Nur für Sie! Nur 1.298 €! Fast geschenkt!“, verkündete er. Jetzt war Hedy ganz Ohr. Hatte der Mann nicht recht, wenn er sie beschwor?: „Was tun die Politiker? Nichts. Krankenkassen sparen sich gesund. Der Onkel Doktor hat keine Zeit, sagt ´psychosomatisch´ und verschreibt Ihnen irgendein Mittel mit Placeboeffekt.“...............was sie noch alles erlebt hatte steht im link
 

schnippewippe

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Magnetdeckenverkauf von der Polizei geschlossen

Video Magnetdeckenverkauf von der Polizei geschlossen
Das Ordnungsamt und die Polizei beendeten das Treiben.

Zur Erinnerung
Das Opfer wird zum Gewinner
Stuttgart - Wer einen Gewinn verspricht oder in Lockbriefen auch nur so tut, muss trotzdem zahlen. Das gilt auch für Kaffeefahrten-Veranstalter: Ein Händler hat einem 64-jährigen Teilnehmer jetzt zähneknirschend 1508,90 Euro überwiesen...............................................
Die Stuttgarter Zivilrichter nehmen die Händler, die bei den Verkaufsveranstaltungen ihre Vitaminpräparate, Magnetdecken oder Matratzenauflagen zu überteuerten Preisen loswerden, in die Haftung: Auch wenn ein Händler die Einladungen nicht selbst verschickt habe, "hat er billigend in Kauf genommen, dass die Gäste ihn als den Versender der Gewinnzusage ansehen".................aus dem link
Es gab ja auch schon andere Urteile wo der Teilnehmer geklagt und gewonnen hatte.
 
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schnippewippe

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Kaffeefahrt-Abzocke: Neuer Trick
Gerade die Region Rosenheim wurde vor Jahren mit leeren Gewinnversprechen geradezu überschwemmt. Hinter den "garantierten" vierstelligen Geldpreisen steckten aber nur dubiose Kaffeefahrten - mehrstündige Verkaufsshows, bei denen den Leuten mit Psycho-Tricks das Geld aus der Tasche gezogen wird.............................................................................................................................
Können die "Gewinner" das versprochene Geld nicht auf dem Zivilrecht einklagen? Im Prinzip ja. Doch das ist ein langwieriges, risikoreiches, kompliziertes und aufwändiges Verfahren. Auch der aktuelle Gewinnbrief des Berliner Finanzdienstleisters enthält weder eine Telefonnummer noch eine ladungsfähige Postanschrift. Die Antwortkarte landet in einem Postfach. Oft befindet sich der Firmensitz im Ausland. In diesem Fall ist das Urteil in Deutschland nicht vollstreckbar. Manchmal meldet der Gewinnauslober Insolvenz an, ehe es zum Prozess kommt.

Ein Fall für Staatsanwaltschaft und Polizei sind die dubiosen Gewinnversprechen ebenfalls in den seltensten Fällen. Fast alle Ermittlungsverfahren wurden schnell wieder eingestellt - wegen mangelnder Erfolgsaussichten. Zu geschickt bewegen sich die Abzocker in den rechtlichen Grauzonen............................mehr im link
Man kann echt nur hoffen das da keiner mehr mitfährt.:sad:
 

schnippewippe

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Großangriff auf die Ortenau.

Vorsicht: Abzocker sind aktiv!
Drei dubiose Briefe im Landkreis unterwegs / Gewinnversprechen sollen nur zu Kaffeefahrten locken
Die Abzocker starten gerade einen Großangriff auf die Ortenau. Ob Rentenbonus oder angeblich nicht abgerufene Geldgewinne: Wer gutgläubig antwortet, läuft Gefahr, bei Kaffeefahrten massiv über den Tisch gezogen zu werden.
27.05.2010 - Ortenau. Dreist sind sie alle, die Abzockbriefe, die derzeit durch den Landkreis geistern. Doch der Gipfel der Unverschämtheit ist aus Sicht der Redaktion das Schreiben von »Dr. Schuster und Söhne – Finanzdienstleistungen«, Postfach 1152 in 49499 Hochdorf Es vermittelt auf den ersten Blick den Eindruck, dass sich dieses Unternehmen besonders der Betrogenen annimmt, offenbart aber auf den zweiten Blick, selbst ein Abzocker zu sein.
»Wir sind seit einiger Zeit dabei, alle Geschädigten anzuschreiben, die Gewinnmitteilungen u. a. von der Firma Gewinn-Service bekommen und den versprochenen Gewinn nicht erhalten haben. Wie Sie sich erinnern, wurde auch Ihnen die Gewinnsumme aus uns unbekannten Gründen nicht ausgezahlt«, heißt es darin.
1000 Euro stünden dem »Betrogenen« zu, nach Abzug von Geschäftsgebühren und Kosten für Post und Telekommunikation verbleiben 937,52 Euro. Natürlich wird der Gewinn nicht per Verrechnungsscheck oder Geldboten zugestellt, nein, er muss schon in einer »Zweigstelle in der Region Elsass« abgeholt werden.
Wer den Brief ganz genau liest, wird feststellen, worum es geht: »Die Summe wurde Ihrem Travelkonto gutgeschrieben«. Travel bedeutet auf Englisch Reise, und spätestens jetzt offenbart sich, wohin die Reise geht. Es dürften erheblich überteuerte Urlaubsfahrten verhökert werden.
Spiel mit Rentnersorgen.........................noch mehr darüber im link
 

De kleine Eisbeer

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Polizei ermittelt: Kaffeefahrt auf Abwegen

Nach einer so genannten Kaffeefahrt Ende Mai hat die Polizeiinspektion Oberstdorf die Ermittlungen aufgenommen. Statt – wie angekündigt – nach St. Gallen wurden die Teilnehmer zu einer Verkaufsveranstaltung nach Romanshorn gebracht.
(....)
Personen, die ein Werbeangebot für die genannte Fahrt am 25. Mai nach St. Gallen erhalten haben und noch in Besitz der Werbepost sind, werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Oberstdorf in Verbindung zu setzen, Telefon 08322/960440.
Quelle&mehr: suedkurier.de/region
 

De kleine Eisbeer

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Die Vertriebsfirmen wehren sich gegen "Abzock-Vorwürfe"
Derzeit scheint es Mode zu sein, dass in den Medien viele Bereiche des Handels und der Wirtschaft mit dem Attribut "Abzocker" tituliert werden.
(...)
Wer als Kunde bei einer Shopping-Tour sich übervorteilt fühlen sollte, hat im Rahmen einer zweiwöchigen Widerrufsfrist die Möglichkeit, vom Kauf einer Ware oder einer gebuchten Reise zurückzutreten. Er hat aber auch die freie Wahl, überhaupt an einer Werbe- und Verkaufsveranstaltung teilzunehmen oder nicht. Er muss nichts kaufen, wenn er nicht will.
(....)
*Gegen deren Willen lässt sich kein Preis durchsetzen.
(...)
Quelle&mehr: verbaende.com/Pressemitteilung Bundesverband Deutscher Vertriebsfirmen e.V.

Ps.
* da fallen mir die Pseudogesundheitsartikel ein. :whistle:
Hier wird dann mit der PZN (Pharmazentralnummer) argumentiert.
Dazu lesen wir einmal was der LANDESAPOTEHKERVERBDAND sagt:
(...)
Hierzu muss richtig gestellt werden, dass die Abkürzung PZN für Pharmazentralnummer steht.Das
ist lediglich eine Art Artikelnummer.Eine Prüfung des Artikels auf seine Wirksamkeit und seinen
Nutzen- oder ob er den gelisteten Preis wert ist- ist damit nicht verbunden. Ein Zulassungsverfahren,
wie es hier vorgegaukelt wird,hat es also nicht gegeben. Hersteller können für ihre Artikel eine Pharmazentralnummer bei der lFA, Institut für Arzneispezialitäten GmbH, beantragen.
Quelle&mehr: hapotheker.de/Pressemitteilungen
 
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