@Dr.Paragraph
Entschuldigung, ich bin ein wenig erschüttert wie ihr hier gleich auf einem einhämmert.
Schade
Erstens hat Keiner von uns auf dich eingehämmert .
Sorry, aber du kommst hier rein und erklärst uns wie toll du bist und stellst im Grunde genommen alles was wir schreiben in Frage. Oder besser gesagt , als falsch hin.
Nur das wir hier so schreiben wie es Anwälte und die Verbraucherschutzverbände raten und es im Gesetzbuch und Urteilen zu finden ist. Da wir keine Rechtsberatung geben dürfen,können wir auch nicht auf Einzellfälle eingehen.
@Dr.Paragraph
... Ich dachte man wird begrüßt.
Die Themen im Forum sind nicht der Ort wo wir User begrüssen.
Na dann sage ich auch mal Hallo. Ist ja auch der richtige Ort dafür.
@Dr.Paragraph
"Durch eine Ratenzahlung wird ein ungültiger Vertrag niemals gültig"
Zitat:
ich
Ich habe eine Ratenzahlung zugestimmt, damit habe ich den Vertrag anerkannt.
- Auch falsch.
Was ist denn daran falsch ????
Wie ist es denn bei unseren Sachen im Verbraucherschutz.
Die Kunden schreiben an den Gläubiger . Teilen mit, dass sie den Vertrag wegen Täuschung nicht anerkennen.
Nun schlägt der Gläubiger aber den Kunden eine Ratenzahlung vor und der Kunde nimmt es nun doch an.
Aber in dem Moment wo er darauf eingeht, schliesst der Kunde
eine neue Vereinbarung zwischen dem Gläubiger und sich auf Zahlung der Schuld in Raten ab.
"Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn man trotz Kenntnis der Nichtschuld zahlt”
Ich will nur das wissen: welches BGH Urteil (oder auch §) macht einen ungültigen Vertrag gültig nur weil man bezahlt und man offensichtlich sogar weiss dass man nicht schuldig ist!
@Dr.Paragraph
Das war die eigentliche Frage.
Das wurde ja nie behauptet ! Hättest du richtig gelesen, wäre Dir auch aufgefallen , das sich das auf eine Rückzahlung der schon geleisteten Zahlung bezog.
Was ich eingestellt hatte war :
Ein unwirksamer Vertrag wird nicht dadurch wirksam, dass man trotz Unwirksamkeit seine Gegenleistung erbringt. In solchen Fällen leistet man ohne Rechtspflicht/ohne Rechtsgrund und kann sein Geld zurückverlangen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn man trotz Kenntnis der Nichtschuld zahlt”
BGB - Einzelnorm
Das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete kann
nicht zurückgefordert werden, wenn der Leistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war, oder wenn die Leistung einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprach.
Link
kLAWtext: Abofalle - das zweite Jahr. Zahlen oder nicht zahlen?
@Dr.Paragraph
"Durch eine Ratenzahlung wird ein ungültiger Vertrag niemals gültig" - Was hat das mit einer Ratenzahlungsvereinbarung zu tun .
Du bist hier bei der Abzocke wo keine Ratenzahlung beim Vertragsabschluss vorgesehen ist. Also noch einmal was oben schon steht.
Wie ist es denn bei unseren Sachen im Verbraucherschutz.
Die Kunden schreiben an den Gläubiger . Teilen mit, dass sie den Vertrag wegen Täuschung nicht anerkennen.
Nun schlägt der Gläubiger den Kunden eine Ratenzahlung vor und der Kunde nimmt es an.
Aber in dem Moment wo er darauf eingeht, schliesst der Kunde
eine neue Vereinbarung zwischen dem Gläubiger und sich auf Zahlung der Schuld in Raten ab.
<Zitat: Nicht Kündigung schreiben, sondern Widerruf schreiben
Deine Antwort: Bin ich ornungsgemäß belehrt,und ist die Frist verstrichen,dann nützt mir auch kein Widerruf.>
@Dr.Paragraph
Das war zwar nicht die Frage! Aber deine Antwort stimmt natürlich bezüglich Widerruf, aber sie passt überhaupt nicht zu meiner Anmerkung/Frage.
Aber! In den meisten Fällen die ich hatte: Auch wenn ich ordnungsgemäß belehrt wurde und die Frist verstrichen ist, sind viele Verträge trotzdem ungültig und ich kann sie jederzeit Widerrufen.
Auch solche Möglichkeiten werden hier im Forum ,wenn es sein muss, kurz angesprochen.
@Dr.Paragraph
@schnippewippe:
<Zitat: Wie wir wissen haben jetzt auch die Zeitungsabo die am Telefon geschlossen werden ein 2 Wochen Widerrufsrecht.
Was früher nicht war.>
Ich habe einen Freund nach 4 Monaten rückwirkend herausbekommen:
§355 Abs.2 BGB sowie bei Telefonabschlüssen müssen Informationspflichten bei besonderen Vertriebsformen erfüllt sein.
Nur wenn diese erfüllt sind 2 Wochen Widerrufstrecht. Sonst 4 Wochen Widerrufsrecht.
Auch das ist uns bekannt und wird auch im Forum ab und zu mitgeteilt.
Aber nicht nur das !!!
Auch das wird mitgeteilt.
Verbraucher, die eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erhalten oder erst gar keine Widerrufsbelehrung bekommen, können vom Vertrag bis zu sechs Monate zurücktreten (§ 355 Abs. 4 BGB).
Ausserdem:
§7 Abs. 2 UWG ...............................
nach § 8 UWG ..........................
Auch das ist nichts Neues für uns
und wird wenn es sein muss auch mitgeteilt.
Ich habe das Gefühl das Dir nicht klar ist, dass wir hier keine Rechtsberatung geben dürfen.
Wir schreiben eh schon oft viel zu viel und gehen viel zu viel auf den einzelen User ein.
Ist ja auch schon öfter was im Forum verschwunden.
Darum wirst du auch in vielen Foren das finden.
Das Forum dient dem Erfahrungsaustauch zu allgemeinen rechtlichen Fragen Bitte beachten Sie: Rechtsberatung im Einzelfall ist nach dem Rechtsberatungsgesetz kostenpflichtig und darf nur von einem zugelassenen Rechtsanwalt geleistet werden. In diesem Forum darf daher keine Rechtsberatung im Einzelfall erfolgen. .
So nun hoffe ich , dass es nicht ein zu grosses Wirrwarr geworden ist.