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Spam-geplagte Internetnutzer wird dieses Urteil freuen:
Das Versenden von Werbe-E-Mails ist ohne vorherige Einwilligung
des Empfängers auch dann unzulässig, wenn vorher bereits Kontakt
über eine Internet-Seite oder per E-Mail bestand.
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Mal was erfreuliches, obs aber hilft bei den vielen Schrottmails die einen
überfluten. Die Gerichte sind doch jetzt schon überlastet. Aber immerhin,
ein Weg in die richtige Richtung.
cu momo
Spam-geplagte Internetnutzer wird dieses Urteil freuen:
Das Versenden von Werbe-E-Mails ist ohne vorherige Einwilligung
des Empfängers auch dann unzulässig, wenn vorher bereits Kontakt
über eine Internet-Seite oder per E-Mail bestand.
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Mal was erfreuliches, obs aber hilft bei den vielen Schrottmails die einen
überfluten. Die Gerichte sind doch jetzt schon überlastet. Aber immerhin,
ein Weg in die richtige Richtung.
cu momo