Firma ***** -Notruftafel

schnippewippe

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Dann zähle doch mal deine geleisteten Zahlungen zusammen.
Was müsstest du bei 5 Jahre zahlen und was hast du gezahlt.
Muss ja übereinstimmen.
 
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schnippewippe

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@ Isa

Hallo Isa ich habe da was im anderen Forum von dir gelesen
Das Urteil 21 C 741/06 war mir damals auch schon bekannt. Ich hatte auch gegen die Firma J. gewonnene Urteile,
Hier hast du das auch mitgeteilt.
Es gab im Laufe der Jahre schon einige Urteile, die zugunsten der Opfer gefällt wurden, leider aber auch viele, die die Firma J. gewonnen hat.
Könntest du nicht mal diese Urteile hier nennen.
Gericht und AZ:.........damit wir die auch mal im Internet finden.
Sowas hast du doch bestimmt aufgehoben.
 
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zorrex

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Hallo schnippewippe,

es ist sehr Zeitaufwendig, jetzt auf die Schnelle zig Ordner von 2005-2009 durch zu wälzen.
Ich habe meine Buchhaltung damit beauftragt. Werde es wohl morgen erfahren.
Nach Aussage der Dame habe ich allerdings wohl nur 4 Zahlungen geleistet. Mich stört halt die 3 Jahre Ruhepause.

Gruß,
Michael
 

schnippewippe

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Wenn du wirklich nur 4 mal gezahlt hast ,würde es ja hinkommen.

Hmmm. Vielleicht trifft das zu. Vielleicht haben die vorher nur geschlafen und mahnen nun auf den letzten Drücker.
Verjährung

Verjährung: Rechtsanwaltskanzlei Trenkler

Es ist leicht vermeidbar und deshalb ärgerlich, wenn ein Anspruch auf eine Forderung zwar besteht, der Gegner die Leistung aber wegen eingetretener Verjährung verweigern darf. In § 214 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist bestimmt:
Schau mal wer hier alles unten bei Geschäftsführer steht.
Rechtsanwälte Czap & Czap in Hirschaid bei Bamberg - Gegnerliste Anzeigenrecht
Stimmt
Die sitzen aber alle zusammen.
.
 
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Isa

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Aktenzeichen von gewonnen Fällen habe ich nur 2: 401C8972/09 Hannover, 1C552/10 Plön.

Von anderen gewonnenen Urteilen weiß ich nur vom Hörensagen.
 

BISCH

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Hallo ich bin auch auf die reingefallen und habe einen 5 Jahresvertrag am Bein.
Dieser wurde mir kurz vor zwölf beim kochen untergejubelt es dauert ja auch nicht lange :(
Bei der Durchsicht meines Vertrags ist mir aufgefallen, dass ich auch die Satzkosten jährlich bezahlen soll obwohl ich im 2. und 3. Jahr keine Änderung habe.

Da habe ich mir erlaubt die vor Überweisung abzuziehen. und nur 220 € plus Steuer überwiesen Das hat natürlich gleich Rechtsanwalt H. bemängelt und ich bin wegen ca. 150 € im schriftlichen Verfahren beim Amtsgericht mit der der Firma mal abwarten was dabei raus kommt?
Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand! ;-)

Auch ich habe Kontakt zu anderen Inserenten die mir das selbe erzählen, was ich hier lesen kann und wie es mir auch widerfahren ist.

Was ich interessant finde ist, die im 3. Jahr auf die Tafel gekommen sind haben nur noch einen 3 Jahres Vertrag! Das legt den Schluß nahe, dass die Tafel ausläuft und an anderer Stelle wieder andere Firmen dran glauben sollen!

Noch größere Vorsicht ist bei in letzter Zeit aufgetretenen Nachahmern aus dem Ausland!
Ich bin angerufen worden.
 

protnoclean24

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Hallo,
ich finde es erschreckend, wie viele Leute doch betroffen sind.
Auch wir sind darauf reingefallen. Die nette Dame hatte noch gesagt, wir können innerhalb von 14 Tagen widerrufen, was wir nun auch gemacht haben. Doch heute kam ein Brief mit der Antwort, daß ja ein Kündigungsausschluß besteht und somit nicht gekündigt werden kann.
Nun gut, ich bin gerade dabei, ein Schreiben an Ra Posch zu verfassen, in der Hoffnung, daß er nicht nur mir, sondern allen Betroffenen helfen kann und dieser Firma das Handwerk legen kann.....drückt uns die Daumen, daß ich ne positive Rückmeldung bekomme:eek:
LG Nicole
 

zorrex

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Hallo,

ich hatte am Wochenende wieder Post bekommen.
Es ist wohl so, dass ich nur 4 Auflagen bis 2009 bezahlt hatte. Die letzte Auflage war im September 2008. Nun nach 3,5 Jahren kommt die 5. Auflage.
(Gibt es eine Verjährungsfrist?)
Durch die Verzögerung wären sie gewillt, mir einen gewissen Nachlass zu gewähren. (Statt 358,00 nur 150,00 )
Soll ich nun den Betrag bezahlen und dann ist hoffentlich Ruhe, oder kann ich mich auf eine eventuelle Verjährung beziehen und weiter abwarten?

Grüße an alle anderen Geschä......
 

devadara

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die sind ihrem Auftrag ja gar nicht nachgekommen im Jahre 2010. Da können sie meines Erachtens nicht drei Jahre später kommen.
Diese Frage müßte aber die Verbraucherberatung beantworten können.

Lieben Gruss
 

zorrex

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Hallo devadara,

eigentlich sollte die 5. Auflage schon 2009 kommen. Es wurde mir angeblich auch eine Mitteilung per Post zugestellt. Diese ging aber zur alten Adresse. Da ich mich nicht gemeldet hatte, sie sie davon ausgegangen, ich wäre mit einem späteren Erscheinungsdatum einverstanden. (Nur 3,5 Jahre später??)

Gruß,
Zorrex
 

devadara

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Hallo Zorrex,
ich würde erstmal gar nicht reagieren. Soweit ich weiß liegen diese Verjährungsfristen bei dieser Art der Kaufverträge bei 2 Jahren, aber die sind ja auch umgekehrt ihrem Auftrag nicht nachgekommen, sofern sie überhaupt je Aufträge ausgeführt haben. Ein Anruf bei der Verbraucherberatung wird diese Frage beantworten.

Lieben Gruß
 

BISCH

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Der neueste Schrei ist dass die, die Adressen weitergeben oder gar selbst vom Ausland aus das böse Spiel weiter treiben. Hier bekommen die Inserenten neue "Korrekturen" aus Spanien, der Schweiz oder aus Tschechien, die sich als neuer Auftrag entpuppen :-((
und bitte eben mal per Fax zurück geschickt werden sollen.
2 Jahre, vier Auflagen alle 6 Monate, 200 Exemblare!!!!!!????? je 708 € plus Steuer
Und denen kommt man noch schlechter bei! Man kann nicht genug aufpassen!!!!!!!

Liebe Grüße
 

schnippewippe

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@zorrex
Da ich mich nicht gemeldet hatte, sie sie davon ausgegangen, ich wäre mit einem späteren Erscheinungsdatum einverstanden.
Können sie beweisen dir geschrieben zu haben. Lasse dir doch mal eine Kopie des Einschreibebeleg schicken. Da muss ja ein Vermerk von der Post drauf stehen ,dass der Brief nicht zugestellt werden konnte.
Oder wenn der Brief nur einfach normal verschickt wurde ,den Umschlag als Kopie schicken lassen. Auf dem der Vermerk der Post steht , dass der Empfänger unbekannt verzogen ist. Als Firma werden die ja wohl so etwas als Beweis abheften. Hast du deine alte Telefonnummer behalten ? Dann hätten sie dich ja als der "" Brief zurück kam""" mal zurückrufen können.

Die können ja viel behaupten.
Hattest du einen Nachsendeantrag bei der Post gestellt ? Dann hättest du ja den Brief bekommen müssen !!!

Wenn du 2009 hättest zahlen müssen, beginnt die Verjährungsfrist am 1.10.2010 zu laufen und endet am 31.12.2012

.
 
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devadara

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Das beste ist man reagiert auf diesen ganzen Kram erstmal gar nicht und läßt sie agieren. Diese Firma arbeitet offensichtlich seit 20 Jahren mit diesen Machenschaften und sie arbeiten auch mit der Angst und Unwissenheit der Leute. Im Zeitalter des vernetzten Internets werden sie auf die Nase fallen.
 

Isa

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Eine Beratung bei der Verbraucherzentrale kostet m.W. auch 30,- bis 40,- €. Und ob, die Verbraucherzentrale überhaupt zuständig ist, wage ich zu bezweifeln, da wir selbstständig sind und deshalb in diesem Fall keinen Verbraucherschutz genießen. Die Firma J. u.a. Abzocker gehen gerade aus diesem Grund auf kleine Selbstständige los, da sie vor dem Gesetz (hier in Deutschland) kein Widerrufsrecht besitzen.

Ein privater End-Verbraucher braucht in der Regel auch keine Werbung. Wer Werbung macht, ist demnach selbstständig. Die Haustürregelung gilt eben nur für Verbraucher.

Deshalb urteilen ja leider auch viele Richter: unterschrieben ist unterschrieben.

Abwarten halte ich bei der Firma J. nicht für die optimalste Entscheidung. Nachdem was nicht nur ich mit denen und deren Anwalt schon alles erlebt habe, kann der Schuss leicht nach hinten losgehen; wenn die schon kurz vor der Verjährung nochmal loslegen.
 

zorrex

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Also am besten die 150,00 Euro überweisen und dann ist Ruhe:mad:
Ich werde mal bei unserem Gewerbeamt nachfragen, ob sie keine Möglichkeit haben, uns kleine Gewerbetreibenden vor diesen Firmen zu warnen. Am besten gleich bei der Gewerbeanmeldung.

Gruß,
Zorrex
 
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