schnippewippe
New member
Dann würde ich eben schreiben, dass ich keinen Kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen habe.Also der Anruf sollte in derselben Woche geschehen, in der ich das ungewollte Abo abgeschlossen habe.
Erst durch einen "Rückmeldebogen" nach 2 Monaten sollte ich entscheiden können, ob ich die Zeitschrift weiterhin haben will und dieses damit dann offiziell abonniere.
Da hätte ich dann auch den "Schüler" beurteilen sollen...
Laut Werber habe ich nur ein 2 monatiges Gratis Abo abgeschlossen. Da ich dieses Abo doch nicht haben wollte, habe ich das Gratisabo auch wieder gekündigt.
Der Werber teilte mir mit, dass ich noch einmal zu dieser Sache angerufen werde. Weiterhin erklärte mir der Werber , dass ich mich
durch einen "Rückmeldebogen" nach 2 Monaten entscheiden könne , ob ich die Zeitschrift weiterhin haben will und dieses Abo damit dann offiziell abonniere.
Da hätte ich dann auch den "Schüler" beurteilen sollen.
Ich habe weder einen Anruf bekommen noch den "Rückmeldebogen". Ich habe somit kein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen.
Sollte es durch die Lügen und den Täuschungen des Werber doch zu den von Ihnen benannten Vertrag gekommen sein , teile ich hiermit meine Anfechtung des Vertrages vom ............ mit.
Ich werde meiner Verpflichtung nicht nachkommen, da ich durch den Werber über den wirklichen Innhalt des Vertrages getäuscht wurde.
Hätte ich die wahre Sachlage erkannt und den Fall richtig einschätzen können wäre es nie zum Vertragsabschluss gekommen.
So nun mach was daraus. Ich war ja nicht dabei
Zuletzt bearbeitet: