Abzocke durch Gerd C. Meyd Handelsonderneming GMBH

schnippewippe

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arglistiger Täuschung

Wer einen Vertrag schließt, muss die daraus folgenden Verpflichtungen erfüllen. Wollte eine Vertragspartei den Vertrag aber gar nicht so schließen, wie es geschehen ist, fragt sich, wie sie sich wieder davon lösen kann. Soweit eine Vertragspartei sich beim Kauf über bestimmte Umstände geirrt hat, steht ihr die Möglichkeit der Anfechtung des Vertrages offen. Die Erklärung der irrenden Vertragspartei wird vernichtet und der zunächst geschlossene Vertrag als von Anfang an nicht existent behandelt
Da sie ja die Kunden brauchen , werden sie es bestimmt nicht anerkennen.
Aber dann bleibt ihnen nur der Weg über die Klage.
Obwohl mir diese Art von Abzocke schon über 20 jahre bekannt ist, habe ich noch kein Urteil gefunden. Bis jetzt hat auch noch kein User mitgeteilt, dass er einen Mahnbescheid erhalten hat.

Die Firma kennt ja schliesslich ihre Abzocke ganz genau.
Ein für die Firma verlorenes Urteil wäre nicht schlecht für uns.

Bitte per Einschreiben mit Rückantwort:D
 

Andale12

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Habe auch schon überlegt auf Grund von Sachmangel vom Vertrag zurückzutreten, da der "Verkäufer" mir etwas Falsches verkauft hat, bzw. eine Sache, die nicht die vereinbarte Eigenschaft hat. Genug möglichkeiten gibt es bestimmt, aus welchen Gründen der Vertrag nicht zulässig ist. :getlost: Leider beruht sich mein Wissen allein auf Theorie und ich habe keinerlei praktische Erfahrung. Deswegen versuche ich es mal mit dem empfohlenen "arglistige Täuschung" bzw. Eigenschaftsirrtum.

Wie kann ich am besten ein entsprechendes Schreiben aufsetzen? Welche Begriffe sollte ich möglichst verwenden, damit die mich auch ernst nehmen und nicht noch einen Strick gegen mich ziehen (z.b. wenn ich den Vertrag als nichtig sehe, aber von einer "Kündigung" spreche)?
 

schnippewippe

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Hallo zusammen!

Ich sollte Tester für neu eingestellte Zeitschriftenausträger werden und für das Feedback (Ob die neuen Austräger auch ihrer Arbeit nachgegangen sind) als Dankeschön 8 Ausgaben gratis erhalten. Auf ausdrückliche Nachfragen wurde mir versichert, dass ich kein Abo abschließe und die Zeitschrift nicht kündigen brauche. Das Feld für Abonementen sollte ich dafür nicht unterschreiben. Die Kontodaten werden für interne Bonitätsprüfungen benötigt Wer in Vergangenheit seine Rechnungen nicht bezahlt hat bekommt auch keine Gratishefte.
Alles wurde mir sehr Fachmännisch nahegebracht, sodass ich keine Zweifel hatte. Der Junge Mann wurde auch noch von anderen Kunden gegrüßt sodass ich dachte, dass es eine sichere Sache wäre. Die Lieferbedingungen wurden auf der "Quittung" in Form eines Bestellscheins (die ich zwar als Durchschrift erhalten ) durchgestrichen .Zudem nannte der Typ mir seine VB nummer unter der er polizeilich hinterlegt war. Ich hatte also absolut keine Zweifel und hab mich auf meine kostenlosen Hefte gefreut.
Da hast du es doch sehr gut beschrieben. ein paar Stellen habe ich gelöscht.
Mach nicht so viel . Wer viel schreibt kann auch vieles falsch machen.
 

Andale12

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Sollte ich an die PVZ schreiben oder an Gerd C. Meyd?
Mein Rechtsdozent hat mir zu folgendem Text geraten:

"Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit widerufe ich die Willenserklärung vom….

Gleichzeitig erkläre ich hiermit die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und untersage ausdrücklich jedweden Zugriff auf mein Konto.

Die Erstattung einer Strafanzeige behalte ich mir vor."

Sollte ich noch detaillierter beschreiben, wie der genaue Tatbestand abgelaufen ist? Welche "Rechtsbelehrung" sollte ich noch mitverfassen?
 

Andale12

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Hallo Leute!

Auch ich kann heute mit Freuden berichten, dass ich die Stornierung des vermeindlichen Abos erhalten habe. Die aus mehreren Musterbriefen zusammengesetzte Email (!) mit ein paar enthaltenen persönlichen Erfahrungen und Formulierungen, die mir mein Rechts-Dozent gegeben hat scheint genug gewesen zu sein, dass ich nach nur 5 Tagen (ohne Antwort per Email) den Bestätigungsbrief erhalten habe. :)

Danke an alle die mir Mut gemacht haben, dachte zu Anfang nach all den schlechten Erfahrungen ich hätte jetzt fast 200 Euro Teures Sternabo am Bein!


Für alle, die so wie ich in die Falle getappt sind werde ich in meinem nächsten Post den Wortlaut schreiben, den ich verwendet habe und mit dem ich ohne irgendwelche Kosten (Außer Zeit und Ärger) aus der Sache herausgekommen bin.

Lg!
 

Andale12

New member
*Name*
*Kundennummer*

Sehr geehrte Damen und Herren des Gerd C. Meyd GmbH,
sehr geehrte Damen und Herren der PVZ GmbH & Co. KG,

in Bezug auf das Schreiben der PVZ, datiert auf den *DATUM*, teile ich Ihnen mit, dass unter der Kundennummer *XXXXXXXXX* meinerseits kein Vertrag (*Zeitschrift*) eingegangen wurde. Sie berufen sich auf die Tatsache, dass Sie einen von mir unterschriebenen Zettel vorliegen haben. Diese Unterschrift ist unter Vortäuschung falscher Tatsachen zustande gekommen und somit nichtig. Ich berufe mich auf §123BGB und teile Ihnen mit, dass zwischen mir und Ihrer Firma zu keiner Zeit ein Vertragsverhältnis bestand oder noch besteht. Aufgrund der Tatsachen, dass ich auf besagtem Zettel die Lieferbedingungen durchgestrichen wurden und mir versichert wurde, dass ich kein Abo abschließe, war für mich nicht ersichtlich, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Die Lieferbedingungen finden somit keine Anwendung.

Die Aussagen des Mitarbeiters, der mich auf der Straße ansprach, entsprachen in keiner Weise dem, was mir nun als "Vertrag" untergeschoben wird.

Achtung! Persönlicher Teil! Ändern wenn Erfahrung abweicht.
*Er sprach davon, dass ich "Proband für neu eingestellte Zeitschriftenausträger" werden sollte und für das Feedback (Ob die neuen Austräger auch ihrer Arbeit nachgegangen sind) als Dankeschön 8 Ausgaben gratis erhalten würde. Auf ausdrückliche Nachfragen wurde mir versichert, dass ich kein kostenpflichtiges Abo abschließe und die Zeitschrift nicht kündigen brauche. Das entsprechende Feld für das Abonement sollte ich dafür nicht unterschreiben, sondern nur ein Feld, das laut Vermittler nur für den "Prüfer" vorgesehen war. Mit meiner Unterschrift in dem entsprechenden Feld sage ich dem kostenlosem Erhalt von 8 Sternausgaben mit abschließendem Feedbackbogen, ohne gleichzeitigem Abschluss eines Abos oder Folgeabos zu. Die Kontodaten, die ich unwissend auch noch angegeben habe, werden angeblich für interne Bonitätsprüfungen benötigt mit der Auskunft: "Wer in Vergangenheit seine Rechnungen nicht bezahlt hat bekommt auch keine Gratishefte." Die Daten sollten demnach nach 48 Stunden gelöscht werden.*

Ich kann den kompletten Gesprächsvorgang von Anwesenden bezeugen lassen.

*Ende persönlicher Teil*
Unter den Bedingungen, unter den ich die Abmachung unterschrieben hatte, habe ich somit bis zum Erhalt ihres o.g. Schreibens auch keinen Grund gesehen dem mit dem "Zeitschriftenberater" geschlossenen Vertrag zu widersprechen.

Das Schreiben, welches ich am *DATUM* von der PVZ erhielt und welches eine Bestellbescheinigung über ein kostenpflichtiges Abonement enthielt, entspricht somit keiner vertraglichen Grundlage, da keine Willenserklärung zu den im Brief genannten Konditionen von meiner Seite vorliegt. Daher kann der Sachverhalt nur als arglistige Täuschung betrachtet werden. Ich berufe mich dabei auf das UWG §4 Abs. 3.1.1 sowie Abs. 3.1.3. Abs. 3.2 sowie UWG §7 Abs. 3.4 außerdem 357 Abs. 1 und 3 BGB, §§ 123 I, II S.2, 124 BGB, § 142 I BGB.

Desweiteren weise ich Sie auf §§16ff UWG hin. Strafvorschriftenauszug: "ist Werbung strafbar, wenn der Werbende absichtlich durch unwahre Angaben beim Verbraucher einen falschen Anschein weckt; diese Werbung kann mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe geahndet werden". Weiterhin beziehe ich mich auf "Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften". Rechtsgeschäfte, die gegen die guten Sitten verstossen, sind nichtig. Ich beziehe mich auch auf Rechtsgeschäfte, die gegen gesetzliche Verbote verstossen, wie oben aufgeführt dem BGB und UWG zu entnehmen.

Weiterhin mache ich Gebrauch von der Generalklausel, welche Ihre AGB als unwirksam betrachtet, da diese mir bei Vertragsabschluss nicht zum Einsehen vorlag und auch nicht ausgehändigt wurde. Dieses verstößt gegen das BGB, welches sich hierbei auf das AGB-Gesetz bezieht. In einem Gespräch mit einem Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erfuhr ich zudem, dass die auf ihrem Zettel abgedruckte Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Erfordernissen des §312 Abs. 2 BGB und des § 355 BGB gerecht wird. Daher erlischt das Widerrufsrecht nicht (§ 355 Abs. 3 Satz 3 BGB).

Somit


widerufe


ich die Willenserklärung vom *DATUM VOM UNTERSCHRIEBEN ZETTEL*!



Gleichzeitig erkläre ich hiermit die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und untersage ausdrücklich jedweden Zugriff auf mein Konto.

Ich möchte darum bitten, dass meine Daten mit sofortiger Wirkung gelöscht werden und das Abonnement unter der Kundennummer *XXXXXXXXX* storniert wird. Eigentlich sollten Sie auch ohne all diese Verstöße aus Gründen der Kulanz bereit sein einem Kundenwunsch nachzukommen. Solche Werbemethoden schaden dem Ansehen Ihrer Firma sowie dem aller Zeitschriften, die sie Vertreiben.
Sollten Sie trotz dieser Reihe an Verstößen meinen Widerruf ablehnen oder abweisen, werde ich umgehend meinen Rechtsbeistand aufsuchen.

Zudem werde ich die Annahme jeglicher Lieferungen Ihrerseits verweigern und keinerlei Zahlungen tätigen.

Ich gebe Ihnen eine Frist von 7 Tagen auf diese E-Mail zu antworten.

Die Erstattung einer Strafanzeige behalte ich mir vor.
 

Patrik2012

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Hey Andale12..
ich frag sicherheitshalber nochmal nach..
ich hatte das selbe problem und würde am liebsten deinen oben geposteten Beitrag so oder leicht verändert übernehmen.. wäre das in ordnung :p?

vielen lieben dank schonmal für die ganzen die gepostet haben und auch in die Falle getappt sind -.-
 

Szaya1988

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Hallo ihr Lieben,
ich bin auch auf diese blöde Masche reingefallen :(. Ich hab da heute angerufen und die waren mega unfreundlich. Jetzt hab ich denen noch ne E-Mail geschrieben, dass ich das wegen Arglistiger Täuschung anfechte und den Widerruf ausgesprochen, weil die mir in dem Schreiben 3,80 € pro Ausgabe abziehen wollen, auf diesem Zettel was von 3,65 stand. Auf dem Schreiben (14.2.) stand ja keine Widerrufsbelehrung, ergo erlischt es ja nicht und das sind Tatsachen, die mir zum Zeitpunkt des "Vertragsschlusses" (21.1.) ja nicht bekannt sein konnten. Meint ihr, dass das ausreicht?
Hab keine Autoantwort bekommen, so wie bei den anderen beiden E-Mails, die ich dorthin geschickt hab... Oder lieber hilfsweise noch mal nen Einschreiben mit Rückschein heute aufsetzen und hinschicken?

Wäre um ne Antwort dankbar :)

Liebe Grüße
 

Andale12

New member
Hey,

habe wie bereits erklärt auch keine Antwort per Email bekommen sondern es kam dann plötzlich "aus dem blauen heraus" nach 5 Tagen der Brief mit der Stornierung. Hoffentlich hast du nicht allzuviel in die anderen beiden Emails geschrieben, was jetzt gegen dich verwendet werden könnte. Meiner Erfahrung nach ist es am Besten nur ein mal alles auf den Punkt zu bringen. Gut sind auch immer so klauseln wie: Ich gebe ihnen 7 Tage zeit auf dieses Schreiben zu antworten.

Hast du die Emails mit lesebestätigung geschickt? Vielleicht sind die so trotzig und öffnen keine Emails mit lesebestätigung.
Wann hast du die erste Email geschrieben? Vielleicht dauert das noch ein paar Tage bis du die Antwort per post bekommst. Falls die dir Geld abbuchen, buch es sofort zurück! Solltest du aber in den nächsten Tagen auch nichts bekommen, versuchs mit dem Brief mit Einschreiben und Rückantwort. Bedien dich ruhig an meiner Vorlage wenn du noch Hilfe bei der Formulierung brauchst. Bei mir hats geklappt und bin locker aus der Sache raus.


hr!
 

Szaya1988

New member
Also ich habs jetzt doch vorsichtshalber noch mal per Einschreiben geschickt. Eigtl. müsste das auch gereicht haben. Das eine mal hab ich nur geschrieben, dass ich nach Erhalt der letzten Kostenlosen Ausgabe keine weitere mehr erhalten möchte, tja darauf hab ich gestern oder vorgestern eine Kündigungsbestätigung für das Jahr 2013 erhalten, bin ja bis dahin ausgegangen, dass es sich wirklich nur um ein Probeabo handelt... Heute kam dann das von wegen wäre ja vertraglich vereinbart, dass das kostenpflichtig ist und daraufhin hab ich halt angerufen, dann stellte sihc heraus, dass der Preis den die mir beim "Vertragsabschluss" vorgegeben haben einfach erhöht wurde. Tja, ich denke, die können mir eh nix, da auf dem Brief keine Widerrufsbelehrung drauf stand. Und somit erlischt das Recht ja nicht innerhalb von 2 Wochen. Danke aber :). Müsste also eigtl. so gehen. Danke auf jeden Fall.
 

Andale12

New member
auf dem brief steht keine Widerrufsbelehrung aber auf dem Zettel den du evtl. unterschrieben hast!? Wünsche dir viel Glück!
 

Szaya1988

New member
Ja, aber diese Widerrufsbelehrung bezieht sich ja nur auf die vereinbarten Konditionen, sprich die 3,65 €. Ich kann ja nicht was widerrufen, was mir zum einen nicht innerhalb der Frist bekannt ist und sich erst nachher herausstellt (also die 3,80 € pro Ausgabe), zum anderen sind das ja andere nicht vereinbarte Konditionen. Und selbst wenn das nicht zieht, bei mir wars ja genau so wie bei euch, gleicher Zettel und gleiche Masche. Da wird das mit der Anfechtung schon hinhauen. Der hat mich ja zu einer WE gebracht, die ich so nicht abgegeben hätte, wenn ich gewusst hätte, dass es kostenpflichtig ist. Klar, wer lesen kann, hat mehr vom Leben, aber ein bisschen Guten Glauben darf man ja nun mal auch noch haben. Und die Tatsache, dass das 3,80 € sind, wusste ich ja zu dem Zeitpunkt sowieso nicht, konnte ich ja nicht wissen. Allein das kann ne arglistige Täuschung sein.

Mal abwarten. Auf jeden Fall haben sies per Mail und per Einschreiben mit Rückschein bekommen, habs gleich an beide Firmen geschickt. Alles Betrüger. Und wenn das nicht klappt, übernimmt das hoffentlich meine Rechtschutzversicherung, wenn ich zum Anwalt gehe, oder ich muss eben Zahlen...

Aber gut, dass es solche Foren gibt. Danke noch mal!
 

lukasd-91

New member
Ich war gestern mit meiner Freundin in der Stadt (Aalen). Wir wurden von so nem Typ in Gangster-outfit angesprochen "wart ihr schonmal Zeitungsausträger?" Ich bejahte worauf er meinte "ja wir wollen unsere Austräger von Zeitschriften (Spiegel & co) überprüfen, ob die zuverlässig austragen, dazu würdest du 3 Monate lang eine zeitschrift kostenlos zugeschickt bekommen, und mit der dritten bekommst du ein bewertungsschreiben ob die zustellung zuverlässig war"


Der hat mir das alles so gut eingeredet dass ich mir gedacht hab, ok kann ich ja mitmachen. Der hat mir auch tausendmal erklärt dass das kostenlos sei und auf die Frage, wieso die meine kontodaten brauchen sagte der "deinen Namen kanns tausendmal in deutschland geben und damit wir wirklich wissen wer du bist brauchen wir deine kontodaten - weil die gibts bekanntlich ja nur einmal" der hat mir dann noch tausendmal versichert dass sie nichts abbuchen dürfen da "der zeitschriftenberater nicht inkassoberechtigt ist" der hat mir dann so aufs Gewissen geredet mit "du bist doch hilfsbereit und so" und "du willst uns bestimmt helfen die Zuverlässigkeit unserer Austräger zu überprüfen" dass ich echt gedacht hab das kann nich schaden.
Dann hat der so den Zettel mit mir ausgefüllt (natürlich ebenfalls umgeknickt), und ich hab noch gefragt warum da 2 Monate kostenlos 24 Monate bezahlen dran steht, sagte er mir dass das nur der fall ist wenn da ein zusätzliches feld ausgefüllt wird, welches auf dem Durchschlag nicht ausgeführt ist, und dass er das nicht ausfüllen würde.
Aufjedenfall, bevor er meine Kontodaten bekommen konnte, kam so ne junge Frau her und hat gefragt was wir da ausfüllen. Sie hat sich sofort eingeschaltet, weil sie sowas auch schonmal ausgefüllt hätte, genau den selben Wisch, und dass man ja nichts unterschreiben soll... Der Typ wurde richtig agressiv (ich dachte mir dass sie ihm seine Provision geklaut habe, aber er sagte mir dass er einen Festgehalt bekomme) und sagte sie hätte den Zettel bestimmt bei einem Mitarbeiter des DVR ausgefüllt, auf die war er scheinbar nicht sehr gut zu sprechen, und bestand darauf dass er nicht von der Firma DVR wäre. Naja ich hab das ganze natürlich dann gelassen und hab dann beim nem Kaffe gegoogelt.

Und jetzt kommt was so Undurchsichtlich ist. Im internet beschweren sich 1000de, wie auch hier, über Firmen wie dvr (deutscher video ring) der typ sagte mir aber dann, nachdem ich später nochmal zu dem hin bin und gefragt hab was das soll er sei von der firma Xandin Ltd & Co KG (er wusste nichtmal wie man das schreibt und er ist da durch ne Zeitungsannaunce drauf gekommen) und zu der Firma gibts zu genau dem thema keine Beschwerden. Nur zu anderem wie Telefonanrufe, oder Rätsel in der Fußgängerzone. Der sagte mir, dass der zettel den sie verwenden n standart exemplar ist, das alle verwenden und der ansprechpartner namens "Gerd C. Meyd Handelsonderniming GmbH" nur da drauf steht, damit was drauf steht, er aber durch Eintragen seiner Personalnummer und den Initialien seiner Chefin seine eigene Firma angibt.

Also so ganz bin ich noch nicht dahinter gekommen ob das jetzt mein Abzock-Urteil gewesen wäre oder ob das doch seine Richtigkeit hatte, aber irgendwie ist das alles ein wenig drucheinander... Ich bin froh dass ich das nicht gemacht hab, bzw gestört worden bin.

Dass mir so ein Scheiß passieren kann, hätte ich nie gedacht.
 

neztuk

New member
Hallo,

ich hab mich extra hier angemeldet um noch mal deutlich zu sagen, dass ihr auf jeden Fall wenn ihr so einen Vertrag zugeschickt bekommt diesen widerrufen sollt.

Ich selber bin auch noch nie auf so eine abzocke reingefallen (außer bei dieser), aber die Methoden der betreffenden Firmen sind wirklich sehr ausgeglügelt. Die werden ihr "Mitarbeiter" schon ausgiebig trainieren.

Nutzt das vorgefertigte schreiben von Andale 12! Schreibt in den persönlichen Teil eure Geschehnisse und verschickt dieses Schreiben per email. Das reicht. Ich mein Ihr seit ja auch wirklich im Recht.

Wehrt euch gegen diese Firmen und hohlt euch euer Geld zurück bzw. beschützt es. Eigentlich müsste man mal eine Klage durchziehen um zumindestens dieser/en Firma/en den Garaus zu machen.

Bei mir hat es gekklappt ich hab mein Geld wieder und alles ist in Ordnung. Aber klärt bitte auch andere Leute über Ihre Rechte auf und erzählt es weiter, dass auch andere Menschen davon erfahren und nicht auf sowas reinfallen.
Schön das es das Forum und euch hier gibt. Ihr seit die besten. :thumbsup:
 

Morti

New member
kann mir jmd die email-adresse von der Gerd C. Meyd Handelsonderneming GMBH geben?
weil ich möchte auch widerrufen und habe keine lust für solche verbrecher auch noch geld für das einschreiben zu bezahlen.

danke schonmal im voraus!
 
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