schnippewippe
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Damit wir nicht durcheinander kommen.
"Video-Aktuell Betriebs GmbH",
Bei "Video-Aktuell" entpuppt sich die Treueprämie als kostenpflichtiges Zeitschriftenabonnement
Die Verbraucherzentrale warnt Kunden der Videothekenkette "Video-Aktuell Betriebs GmbH", denen schriftlich ein Zeitschriftenabonnement als "Treuepräsent" angeboten wird.
Abmahnung Video-Aktuell Betriebs GmbH durch Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk
Abmahnung Video Aktuell Betriebs GmbH - Schulenberg & Schenk
"Video-Aktuell Betriebs GmbH",
"Viele Brandenburger werden derzeit von einer Video-Aktuell Betriebs GmbH mit einem unbestellten "Vorzugsabo" der Zeitschrift "Hörzu" für drei Monate belästigt - angeblich als "Präsent" für treue Videothek-Kunden. Wer nicht sechs Wochen vor Ablauf kündigt, soll dann automatisch kostenpflichtig weiterbeliefert werden. "Verbraucher können solche Lieferungen sowie Rechnungen dafür ignorieren", erläutert Sabine Klauke-Fritschka von der
Verbraucherzentrale Brandenburg und unterstreicht: "Wer sich dann sicherer fühlt, teilt dem Unternehmen per Einwurfeinschreiben mit, dass er nichts bestellt hat und wissen will, woher Video-Aktuell die Kundendaten hat.............aus dem link
Bei "Video-Aktuell" entpuppt sich die Treueprämie als kostenpflichtiges Zeitschriftenabonnement
Die Verbraucherzentrale warnt Kunden der Videothekenkette "Video-Aktuell Betriebs GmbH", denen schriftlich ein Zeitschriftenabonnement als "Treuepräsent" angeboten wird.
Dann will ich Euch auch gleich noch auf etwas Anderes aufmerksam machen.Das in ganz Schleswig-Holstein an "treue Kunden" der Videokette gerichtete Schreiben informiert über die Belieferung einer Zeitschrift ab Juli 2011, wobei die Belieferung des 1-Jahres-Abonnements in den ersten 3 Monaten kostenlos erfolgt und für die restlichen 9 Monate in ein kostenpflichtiges Abo übergeht.
Listig wird den Angeschriebenen empfohlen auf dem beigefügten Formblatt mit Auswahlcoupon eine andere Zeitschrift als die von Video-Aktuell vorgeschlagene auszuwählen und dabei auch die eigenen Kontodaten nebst einer Einzugsermächtigung zu übermitteln.
Wer den Auswahlcoupon ausfüllt und an Video-Aktuell absendet hat einen Abonnementvertrag abgeschlossen.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt den Angeschriebenen, die kein Abonnement abschließen wollen, dies kurzfristig Video-Aktuell unter Angabe der Kundennummer mitzuteilen, zu Beweiszwecken per Einschreiben Rückschein.
Wer nur das Treuepräsent in Form des für 3 Monate kostenlosen Zeitschriftenbezugs nutzen möchte, kann den Auswahlcoupon ausfüllen und absenden. Keinesfalls versäumt werden sollte dann die rechtzeitige Kündigung unter Angabe der Kundennummer und zwar spätestens 6 Wochen vor Ablauf der dreimonatigen Gratisbelieferung. Damit diese Kündigungsfrist nicht versäumt wird, empfiehlt es sich, die Kündigung per Einschreiben Rückschein schon nach Erhalt der ersten Zeitschrift abzuschicken an: PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG , Bahndamm 9, 23617 Stockelsdorf.
Wer die Gratisbelieferung nicht rechtzeitig kündigt kann dass Abo erst zum Ende des einjährigen Bezugszeitraumes beendigen. Die Kündigung muss dann spätestens 6 Wochen vor Ablauf bei der PVZ Pressevertriebszentrale eingehen.
Abmahnung Video-Aktuell Betriebs GmbH durch Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk
Abmahnung Film Mitten in Deutschland 12 - Mopedschlampen für die Video-Aktuell Betriebs GmbH durch die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk...........................................................
............Die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte fordern für die Video-Aktuell Betriebs GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit der Verpflichtung für jede zukünftige Rechtsverletzung an die Purzel Video GmbH EUR 5.001,-- zu zahlen und grundsätzlich die Zahlung einer pauschalen Summe in Höhe von regelmäßig EUR 1.498,-- für Schadenersatz, Kosten der Inanspruchnahme des Rechtsanwalts und Ermittlung der Daten.......................................
.......................Zudem empfiehlt sich vorliegend eine anwaltliche Beratung, da der Tausch der besagten Filme regelmäßig nicht nur eine Urheberrechtsverletzung, sondern auch den Tatbestand des § 184 StGB (Verbreitung pornographischer Schriften) verwirklicht...........lest euch den Bericht im link durch
Abmahnung Video Aktuell Betriebs GmbH - Schulenberg & Schenk