Katja Günther: Betrugs-Ermittlungen gegen Anwältin eingestellt

schnippewippe

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Hier zählt das Strafrecht

Das kann doch echt nicht sein.:shocked: Sie weiss doch das es Abzocke ist und fordert bei den ( angeblichen ) Kunden auf Teufel komm raus , Geld für die Betreiber der Seiten ein. :( Sie versetzt die ( angeblichen ) in Angst und Schrecken. Viele bezahlen ja dann auch.

München
Katja Günther: Betrugs-Ermittlungen gegen Anwältin eingestellt

10.03.2010 07:15 Uhr
Katja Günther bleibt straffrei. Die Staatsanwaltschaft München hat die Ermittlungen gegen die umstrittene Anwältin eingestellt. Günther sei bei ihrem Inkasso für Abofallen im Internet weder Betrug noch Nötigung oder gar Erpressung nachzuweisen...........mehr im link
"Auch wenn die durch die Beschuldigte geltend gemachten Internet-Dienstleistungsgebühren aus zivilrechtlicher Sicht zweifelhaft erscheinen mögen, ergibt sich kein hinreichendes Verdachtsmoment für eine Beihilfe zum Betrug durch die Beschuldigte", so die Staatsanwälte. Günther sei auch nicht für die Gestaltung der Websites ihrer Mandanten verantwortlich, deren Betreibern vorgeworfen wird, die Kostenpflichtigkeit ihrer Angebote nicht offen ausgewiesen zu haben. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatten ergeben, dass Günther ausschließlich mit dem Inkasso, nicht aber mit den Webseiten befasst war............................aus dem link.........................................

Bei einer der Firmen habe die Staatsanwaltschaft Frankfurt zudem die Ermittlungen wegen Betruges eingestellt. Ein Landgericht war der Ansicht, es liege keine betrügerische Seitengestaltung vor. Damit scheidet auch die Beihilfe zum Betrug aus, so die Begründung.

Bei den Angeboten der Münchener Anbietern, den Firmen Polyphem Media und Onlinequiz GmbH, sei zudem bei "zumutbarer Aufmerksamkeit ein hinreichend wahrnehmbarer Kostenhinweis" zu finden. Damit entfalle der Vorwurf auf Täuschung über die Kostenpflichtigkeit, so die Staatsanwaltschaft.
Eins steht fest !!!! So wird es nie ein Ende finden. :mad:
Da wird es ja mit den Mahnbriefen wieder los gehen. :mad:

Hier ein anderes Urteil.
http://www.echte-abzocke.de/gericht...atz-wegen-beihilfe-zum-betrug-verurteilt.html

Abmahn-Anwältin Katja Günther verdient täglich 20.000 Euro

Für uns zählt das Zivilrecht.
Auch darauf weist die Staatsanwaltschaft hin: Nachzulesen auch oben im Link.


Forderungen selbst nicht geprüft

Ganz ausdrücklich weist die Staatsanwaltschaft München I in ihrer Verfügung auf den Unterschied zwischen Strafrecht und Zivilrecht hin. Sprich: Strafrechtlich könne man Katja Günther zwar nichts. Ob für Abofallen im Internet gezahlt werden muss, müsse aber zivilrechtlich entschieden werden:

„Folglich darf diese Verfügung keinesfalls dahingehend missverstanden werden, die Staatsanwaltschaft sei der Auffassung, es bestehe eine Zahlungsverpflichtung. (…) Hierüber haben im Streitfall allein die Zivilgerichte zu befinden. Eine irgendwie geartete Vorgabe, wie die (nicht unproblematisach erscheinende) Rechtslage zivilrechtlich zu sehen ist, ist mit dieser Verfügung in keiner Weise verbunden“, betonen die Ermittler.
Also halten wir uns weiter an das was die Verbraucherzentralen raten.
Wer keinen Vertrag hat, da er getäuscht wurde.

Zahlen Sie nicht!

Bleiben Sie stur!

Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!


47 Kommentare zu “Weiße Weste für Katja Günther”

Hätte ja auch gerne meine Meinung geschrieben !!! Aber manche Anwälte mögen das nicht.


1 Millionen Mahnungen für die Nutzlosbranche von RA Katja Günther: :shocked:
 
Zuletzt bearbeitet:

DerKrefelder

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Wir wissen ja wie wir uns zu Verhalten haben.
:shocked: Ich glaube nicht.

Ich für mein Teil würde nicht den Kopf in den Sand stecken.
Obwohl dies von der Vogelstraussliga,welche vermutlich mit Pagageien verwandt sind,immer wieder propagiert wird.

Sollte ich eine Mahnung bekommen,dann nehme ich mir einen Anwalt und gehe gegen den Mahnanwalt/das Inkassobüro vor.
Danach reiche ich eine Klage ein und vordere Schadensersatz.
Zu dem Thema gibt es einige positive Urteile; aktuell: echte-abzocke.de/
Interessant,auch dieser Richter ist der Meinung:
Bei der Geltendmachung solcher Forderungen für Mandanten handelt es sich um Beihilfe zu einem versuchten Betrug, vgl. so auch AG Karlsruhe, 9 C 93/09. Die Belastung der Klägerseite mit Anwaltskosten, die durch die Abwehr dieser Forderung entstanden sind, stellt einen adäquat kausal verursachten Schaden dar, den die Beklagten zu erstatten haben.
Posiver Nebeneffekt.
Gerichtsstand ist nicht der Sitz der Firma,sondern der Wohnort des Verbrauchers.
:whistle: Mahnanwälte mutieren zu Reiseanwälte.:laugh: Nicht gerade ein billiges Vergnügen.

Zum Urteil.
Es ist Schade das die Staatsanwaltschaft diese Entscheidung selbst getroffen hat.Man sollte solches einem Richter überlassen.
Aber,so lange die Auftraggeber nicht wegen Betrug verurteilt sind,gibt es auch keine Beihilfe zum Betrug.

m.f.G
 

sn00py603

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Und genau das, was du postest, lieber Krefelder meine ich ja: "WIR WISSEN WIE WIR UNS ZU VERHALTEN HABEN"
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Kontokündigung gegenüber Mahnanwältin rechtens
Stadtsparkasse München muss kein Betrugs-Konto führen

Im Fall der Rechtsanwältin Katja Günther gegen die Stadtsparkasse München gibt es nun ein rechtskräftiges Urteil: Die Stadtsparkasse muss das Konto, auf dem Mahngebühren eingingen, die die einschlägig bekannte Mahnanwältin gegenüber Internetnutzern geltend machte, nicht weiter führen.
(...)
Quelle&mehr: teltarif.de/
 
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