Zitat:
Zitat von sn00py603
Wir wissen ja wie wir uns zu Verhalten haben.
|

Ich glaube nicht.
Ich für mein Teil würde nicht den Kopf in den Sand stecken.
Obwohl dies von der Vogelstraussliga,welche vermutlich mit Pagageien verwandt sind,immer wieder propagiert wird.
Sollte ich eine Mahnung bekommen,dann nehme ich mir einen Anwalt und gehe gegen den Mahnanwalt/das Inkassobüro vor.
Danach reiche ich eine Klage ein und vordere Schadensersatz.
Zu dem Thema gibt es einige positive Urteile; aktuell:
echte-abzocke.de/
Interessant,auch dieser Richter ist der Meinung:
Zitat:
|
Bei der Geltendmachung solcher Forderungen für Mandanten handelt es sich um Beihilfe zu einem versuchten Betrug, vgl. so auch AG Karlsruhe, 9 C 93/09. Die Belastung der Klägerseite mit Anwaltskosten, die durch die Abwehr dieser Forderung entstanden sind, stellt einen adäquat kausal verursachten Schaden dar, den die Beklagten zu erstatten haben.
|
Posiver Nebeneffekt.
Gerichtsstand ist
nicht der Sitz der Firma,sondern der Wohnort des Verbrauchers.

Mahnanwälte mutieren zu Reiseanwälte.

Nicht gerade ein billiges Vergnügen.
Zum Urteil.
Es ist Schade das die Staatsanwaltschaft diese Entscheidung selbst getroffen hat.Man sollte solches einem Richter überlassen.
Aber,so lange die Auftraggeber nicht wegen Betrug verurteilt sind,gibt es auch keine Beihilfe zum Betrug.
m.f.G