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Alt 01.02.2010, 16:50   #51 (permalink)
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Na priiiiiiiiima, weiter so liebe Richter, verdonnert diese Typen endlich mal richtig.
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Ich glaube, der beste Weg ein Problem zu lösen, ist, seine lustige Seite zu entdecken.
Thomas Alva Edison

Glück besteht aus einem hübschen Bankkonto, einer guten Köchin und einer tadellosen Verdauung
Jean-Jacques Rousseau
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Alt 10.02.2010, 18:22   #52 (permalink)
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Ich haue es mal hier rein.
Olaf mahnt einen Hund an. (Gehen ihm die Menschen aus?)
Mahnung für kleinen Hund

Ps.
Olaf,beschaffe dir mal Brehms Tierleben
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Alt 10.02.2010, 18:27   #53 (permalink)
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Auch nicht schlecht.
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Alt 11.03.2010, 13:33   #54 (permalink)
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Standard AW: Software-Abzocke: opendownload.de

Betrifft: opendownload.de

„Abofallen-Anwalt“ zu Schadensersatz verurteilt

AG Marburg, Urt. v. 8. 2. 2010 – 91 C 981/09
Zitat:
Das Gericht findet deutliche Worte. Im Ergebnis sind die Beklagten, nämlich die Betreiberin der fraglichen Website und der forderungseinziehende Rechtsanwalt dem Kläger zum Schadensersatz für dessen vorgerichtliche Auslagen für die Abwehr der Forderung verpflichtet.
Quelle&mehr: rechtsanwaltskanzlei-wolf.de
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Alt 12.09.2010, 17:18   #55 (permalink)
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Standard Orangeload.de

Bin überrascht das wir Orangeload.de hier gar nicht mitgeteilt haben.

Zitat:
Update vom 12.09.2010:

Die Domain Orangeload.de wurde verkauft.

Der neue Besitzer möchte nach eigenem Bekunden ein seriöses Onlineprojekt aufbauen.

Abzocknews.de wünscht einen guten Start in die Zukunft. Hier geht es zu Orangeload.de ......Bericht im Link
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Alt 06.06.2011, 20:00   #56 (permalink)
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Standard Neues Urteil opendownload.de Content Services Ltd

Internet-Abofalle muss 96,- Euro zurückzahlen.

Amtsgericht Mannheim, Urteil vom 27.05.2011, Aktenzeichen: 9 C 508/10
Der link zum Urteil ist in dem von mir eingestellen Link zu finden.
Zitat:
Das Amtsgericht Mannheim hatte einmal wieder über die Firma Content Services Limited zu urteilen, jene Firma, die beispielsweise mit der Internetseite opendownload.de bekannt wurde.

Daran änderten auch nichts, dass der "Kunde" zunächst noch E-Mails schrieb und sogar den Betrag zahlte: Er durfte das Geld von der Firma zurück verlangen - und auch noch die Kosten für den Rechtsanwalt als "Schadensersatzanspruch [...] wegen des Berühmens eines nicht existierenden Anspruchs".

Prima, auf das Mannheimer Amtsgericht ist eben Verlass. Und dass man nicht ein zweites Vertragsjahr zahlen muss, wenn man bereits das erste gezahlt hat, na, das habe ich schon vor fast einem Jahr einmal geschrieben.


Also: Auch wenn man bereits gezahlt hat, darf man es in manchen Fällen ruhig probieren, sich das Geld wieder zurück zu holen. Dass dies Erfolg haben kann, zeigt dieser Fal
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Geändert von schnippewippe (06.06.2011 um 20:07 Uhr)
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Alt 19.12.2011, 12:05   #57 (permalink)
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Standard AW: Software-Abzocke: opendownload.de

Im Verfahren 720 Js 31889/09 gegen

Olaf T.
Andreas Walter S.
Alexander V.
Jan Manuel S.

wegen gewerbsmäßigen Betruges (sog. Abofallen) hat die Staatsanwaltschaft Darmstadt am 7.6.2011 Anklage zum Landgericht Darmstadt erhoben. Die Anklage betrifft die Internetseiten opendownload.de und softwaresammler.de für den Tatzeitraum 02.09.2008 – 28.02.2010.

Alle Ermittlungsverfahren, die diesen Tatzeitraum und die vorgenannten Internetseiten betreffen, sind Gegenstand des obigen Verfahrens.

Alle anderen Verfahren – auch die weitere Internetseite top-of-software.de betreffend - wurden vorläufig im Hinblick auf die o. g. Anklage eingestellt, da dem Strafverfolgungsinteresse durch die Anklage auch insoweit Rechnung getragen wird.
Quelle: Staatsanwaltschaft Darmstadt
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Alt 19.12.2011, 14:40   #58 (permalink)
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Zitat:
Zitat von De kleine Eisbeer Beitrag anzeigen
Im Verfahren 720 Js 31889/09 gegen
...

wegen gewerbsmäßigen Betruges (sog. Abofallen) hat die Staatsanwaltschaft Darmstadt am 7.6.2011 Anklage zum Landgericht Darmstadt erhoben.
Merkwürdig, dass sich die Sta endlich zur Anklageerhebung durchgerungen hat,
nachdem sie jahrelang abertausende Strafanzeigen kaltlächend abgewunken und verschrottet hat.

Was mag da vorgegangen sein? Will man sich nach dem mehr oder weniger Ausklingen der
Abofallen sich nicht nachsagen lassen niemals etwas konkretes unternommen zu haben?
Außerdem ist eine Anklage noch keine Verurteilung und ob die Darmstädter Strafrichter
auch schon den Durchblick haben wie andere Zivilrichter, wird sich zeigen....

Nach den Erfahrungen mit Internetbetrug und den wenigen Strafverfahren z.B aus der Dialerära
wird man eh mit 5-7 Jahren Verfahrensdauer rechnen müssen.
Niclas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2012, 08:37   #59 (permalink)
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Hundertausende von Bürgern sind bereits Forderungen ins Haus geflattert,
Zitat:
in denen ein Internet-Abo bezahlt werden soll. Viele Empfänger lassen sich von den Schreiben der Inkassobüros und ihrer Anwälte beeindrucken und zahlen. Doch dazu besteht kein Anlass.


Wieder einmal soll „eine noch offene Forderung“ eingetrieben werden. Sie beläuft sich auf 333,87 Euro. Ein Inkasso-Büro in Köln hat ingesamt zwölf Posten zu dieser Summe addiert. Davon entfallen nur 192 Euro auf ein Zweijahres-Abonnement, das der Empfänger angeblich beim Internet-Anbieter „opendownload.de“ abgeschlossen hat. Dort werden neben Antiviren-Software und Excel-Tools auch PC-Spiele wie das „Moorhuhn Remake 1.0“ angepriesen. Der große Rest der Rechnung: Rücklastschrift- und Mahngebühren, Verzugszinsen, Inkasso- und Vergleichsgebühren, Auslagen und „Treuhand-Kontogebühren des aufsichtsführenden Rechtsanwaltes“. Die Mehrwertsteuer von 18,05 Euro kommt zusätzlich obendrauf.................weiter im link .
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