Zurück   Echte-Abzocke.de > Abzocke Forum > Computer & Internet

Jetzt kostenlos registrieren. Mitglieder surfen ohne Werbung auf Echte-Abzocke.de!

Antwort

 

Themen-Optionen Ansicht
Alt 21.04.2011, 20:20   #11 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von schnippewippe
 
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.423
Standard Eltern von Minderjährige haften nicht bei kostenpflichtige Onlinespiele

Eltern stehen nicht für Kosten des minderjährigen Kindes ein
Zitat:
Das Amtsgericht Hamburg (7c C 53/10) hat festgestellt, dass die Kosten, die ein minderjähriges Kind durch das Spielen eines kostenpflichtigen Onlinespiels verursacht, nicht von den Eltern getragen werden müssen, wenn diese das nicht genehmigt haben. Vielmehr kommt ein schwebend unwirksamer Vertrag zwischen dem Kind und dem Betreiber des Online-Spiels zu Stande, ohne dass die Eltern in diesen Vertrag einbezogen sind. Entsprechend den Regelungen des BGB können die Eltern den Vertrag nachträglich genehmigen (§108 BGB) – oder eben nicht.

Die Entscheidung bietet diverse interessante Aspekte, so werden Anschlussinhaber, die von Filesharing betroffen sind, diese Passage mit Interesse zur Kenntnis nehmen:......................weiter im link
Sollte der Bericht im link mal verloren gehen.
hier noch ein anderer Bericht.
/ AG Hamburg: Unberechtigte Abbuchungen infolge der Teilnahme an kostenpflichtigen Onlinespielen durch Minderjährige sind zurückzuerstatten
__________________
Foren Regeln !

Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

Musterbriefe von der Verbraucherzentrale
http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html


Musterbrief für die Bank


Musterbrief Telefonandieter unberechtigte Forderung
http://www.vz-bawue.de/mediabig/143521A.pdf

Geändert von schnippewippe (21.04.2011 um 20:39 Uhr)
schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.07.2011, 18:56   #12 (permalink)
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.07.2011
Beiträge: 1
Daumen runter Goodgamestudios

Hallo Leute,

ich habe da mal ein Thema,die betrifft die Zocker von uns.(und nicht nur die)
Jeder von euch kennt bestimmt Goodgamestudios,wenn nicht eure Kinder bestimmt.
Da kann man eine Farm aufbauen,Poker spielen oder Kochen.
Das Spiel ist eigentlich kostenlos...Nur wenn man Erweiterungen haben will muss man gehörig in die Tasche greifen und sich Gold kaufen .
Das geht auch ohne soweit,wenn da nicht Änderungen vorgenommen werden (Updates) und auf einmal das eingesammelte Gold/Ware weg.
Oder man soll einfach für gutes Gold neue Sachen kaufen.
Wenn man bei den Änderungen/updates Probleme hat,kümmert sich kein Support mehr um irgendetwas.
Das ist eigentlich für Leute schon so ab 8 Jahre es spielen auch ältere Leute.
Viele Schüler auch...
Gut ich muss sagen mich stört es kaum,weil es Zeitvertreib war.
Aber unsere Kinder sollten davor geschützt werden,um nicht ihr Taschengeld zu opfern.
Da gibt es bessere Möglichkeiten.
Da ich in der IT arbeite brauch man dieses nicht.

Gruss Dark1971

Geändert von Dark1971 (15.07.2011 um 18:58 Uhr) Grund: Rechtschreibung
Dark1971 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.07.2011, 20:44   #13 (permalink)
Super-Moderator
 
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 2.628
Standard AW: Goodgamestudios

Zitat:
Zitat von Dark1971 Beitrag anzeigen

Aber unsere Kinder sollten davor geschützt werden,um nicht ihr Taschengeld zu opfern.
Da gibt es bessere Möglichkeiten.
Wenn ich solches
Zitat:
Soweit ein minderjähriger Nutzer entgeltliche Feature erwerben möchte, so versichert er, dass ihm die zur Bezahlung der entgeltlichen Feature überlassenen Mittel vom gesetzlichen Vertreter zu diesem Zweck oder zur freien Verwendung überlassen wurden.
Quelle: Goodgamesstudio
in den AGB lese kann ich nur mit dem Kopf schütteln.
man kan von Kindern nicht verlangen das sie die AGB lesen. Die meisten Erwachsenen machen dies noch nicht einmal.
Jeder Kiokbesitzer muss sich den Ausweis zeigen lassen wenn er an Jugendliche Zigaretten verkauft.
Eine Altersverifizierung mittels des Perso wäre eine Hürde die einige Kinder vom Kauf abhalten würde.Ist auch nicht sicher.

Hier spielt aber die unvernunft der Eltern auch eine wichtige Rolle.
Das Kind stundenlang vor den PC setzen ist auch keine Lösung.
Ein wenig Kontrolle,welche Seiten die Kinder besuchen,sollte schon sein.
Mal kurz in die Chronik (Firefox),Verlauf (IE) schauen und schon weiss man was die Kinder treiben.

Die Eltern sollten,falls das Kind sein Geld/Handyguthaben dort verjubelt,das Geld zurückfordern.

Ich habe den Beitrag verschoben weil das Thema hier schon behandelt wird.
__________________
.
Da einige Hinweise nichts fruchten.....
Wer fremde eMails veröffentlicht...wird für 1 Woche gesperrt.
Wer Klarnamen verwendet....wird für 1 Woche gesperrt.
Wer "böse" Wörter benutzt....wird für 1 Woche gesperrt
Update:>> Hier lesen

.................
Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.

....................

Geändert von De kleine Eisbeer (15.07.2011 um 20:46 Uhr)
De kleine Eisbeer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.09.2011, 09:17   #14 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von DerKrefelder
 
Registriert seit: 10.09.2009
Ort: Im Norden Eisscholle Nr.11
Beiträge: 243
Standard AW: Kostenlose Spiele mit kostenpflichtigen Extras

Akte 2011 beschäftigt sich mit dem Thema Taschengeld.
das video

m.f.G.
DerKrefelder ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.09.2011, 10:06   #15 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von schnippewippe
 
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.423
Standard AW: onlinespiele ohne Altersverifikation -Minderjährige -Forderung besteht nicht

SEWOMA® | BERLIN BLAWG | Onlinespiele und kostenpflichtige (sittenwidrige) Zugaben

Zitat:
Onlinespiele und kostenpflichtige (sittenwidrige) Zugaben

Das Landgericht Saarbrücken hatte sich als Berufungsgericht in seinem Urteil vom 22.06.2011 – 10 S 60/10 – mit der Frage zu befassen, ab wann in einem Gratis-Onlinespiel, die Grenzen der guten Sitten dadurch überschritten werden, dass kostenpflichtige Zusatzleistungen über die Telefonabrechnung abgerechnet werden.

Das LG Saarbrücken gelangt zu dem Ergebnis, dass bei Onlinespielen, die ohne Altersverifikation Zusatzleistungen an Minderjährige verkaufen (hier über € 2.000,00) gegen die guten Sitten verstoßen mit der Folge, dass die Forderung nicht besteht.............aus dem link
__________________
Foren Regeln !

Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

Musterbriefe von der Verbraucherzentrale
http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html


Musterbrief für die Bank


Musterbrief Telefonandieter unberechtigte Forderung
http://www.vz-bawue.de/mediabig/143521A.pdf
schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.10.2011, 06:29   #16 (permalink)
Super-Moderator
 
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 2.628
Standard AW: Kostenlose Spiele mit kostenpflichtigen Extras

Leitsätze



1.) Werden beim Vertrieb kostenpflichtiger Zusatzleistungen ("Features") zu einem Internetspiel, diese durch einen Premium-Dienst i. s. d. § 3 Nr. 17a TKG abgerechnet, ist Gegenstand des Premium-Dienstes ausschließlich die Abwicklung der Zahlung (Inkassogeschäft) und nicht das zugrunde liegende Geschäft über den Erwerb der "Features" (Kausalgeschäft).
2.) Ist der Betreiber des Premium-Dienstes zugleich Verkäufer der "Features", kann dem Anspruch aus dem Inkassogeschäft eine Einwendung aus § 242 BGB entgegenstehen, wenn das Kausalgeschäft über den Erwerb der "Features" unwirksam ist.
3.) Ist aufgrund fehlender Altersverifikation damit zu rechnen, dass ein zunächst kostenfreies Internetspiel aufgrund der Aufmachung und des damit gesetzten Spielanreizes dazu führt, dass Minderjährige kostenpflichtige "Features" erwerben und aufgrund ihres Spieltriebes unbefugt einen Anschlussinhaber durch die Anwahl eines Premium-Dienstes verpflichten, so kann es auch dann gegen § 138 BGB verstoßen, den Inhaber des Telefonanschlusses in Anspruch zu nehmen, wenn dieser die Möglichkeit, 0900er Nummern sperren zu lassen, nicht genutzt hat.
Quelle&mehr: jurpc.de/LG Saarbrücken
Urteil vom 22.06.2011
10 S 60/10
__________________
.
Da einige Hinweise nichts fruchten.....
Wer fremde eMails veröffentlicht...wird für 1 Woche gesperrt.
Wer Klarnamen verwendet....wird für 1 Woche gesperrt.
Wer "böse" Wörter benutzt....wird für 1 Woche gesperrt
Update:>> Hier lesen

.................
Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.

....................
De kleine Eisbeer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.10.2011, 23:42   #17 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von schnippewippe
 
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.423
Standard AW: Kostenlose Spiele mit kostenpflichtigen Extras

Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 22.06.2011, Aktenzeichen 10 S 60/10

Teure Gratis-Onlinespiele

Erklärung des Urteils von einen Anwalt.
__________________
Foren Regeln !

Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

Musterbriefe von der Verbraucherzentrale
http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html


Musterbrief für die Bank


Musterbrief Telefonandieter unberechtigte Forderung
http://www.vz-bawue.de/mediabig/143521A.pdf
schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
games, handy, internetshop, kostenlos, lockangebote, onlinebanking, onlinespiele, rechnung, spiele

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Wichtig: Nach Rechtsberatungsgesetz darf nur ein zugelassener Rechtsanwalt eine Rechtsberatung
im Einzelfall durchführen. Diskutiert daher bitte nur allgemeine Rechtsfragen in unserem Forum.


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 15:30 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, vBulletin Solutions, Inc.

Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2