Ich bin am verzweifeln...

ostsonne

New member
Hallo,
ich bin auf Euch gestoßen, weil ich im Internet recherchiert habe wegen eines Branchenbucheintrages, der mich jetzt zwei Jahre bindet und 910 € pro Jahr kostet.

Premium Daten Service UG Haibach

DAS ist diese miese Firma.
Hat jemand Erfahrung damit ?
Ich dachte, es ist ein Korrekturabzug, den man mir geschickt hat, weil ich ein paar Wochen zuvor einen kostenlosen regionalen Branchenbucheintrag beantragt habe.
Deshalb habe ich fix unterschrieben und ihn wieder weggefaxt.

Man, ich bin am Boden zerstört......
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Und hier gibt es noch ein paar Suchergebnisse>> Echte-Abzocke.de - Suchergebnisse

Erst einmal ein wichtiges Urteil.

Zitat:
Die vorbehaltlose Bezahlung einer Rechnung rechtfertigt für sich genommen we-der die Annahme eines deklaratorischen noch eines "tatsächlichen" Anerkenntnis-ses der beglichenen Forderung (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11. Januar 2007 - VII ZR 165/05, NJW-RR 2007, 530)
Zitat Ende

Quelle und mehr: BGH VIII ZR 265/07

Ps.
Ich würde der Fordrug widersprechen und den Vertrag wegen z.B. Irrtum/Täuschung anfechten.

Pps.
Ich denke mal ohne Anwalt,der die Methode kennt,geht da wenig.
 

Dr.Paragraph

New member
Entschuldigung, ich bin ein wenig erschüttert wie ihr hier gleich auf einem einhämmert.
Schade... Ich dachte man wird begrüßt.

Na gut, dann mal der Reihe. Hallo Niclas
@Niclas & schnippewippe: Danke, dieses Urteil über das Verfahren der Schuldanerkenntnis ist mir sehr wohl bekannt. Das war nicht die Frage. Die Frage lautete: Wer kann dies bestätigen: "Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn man trotz Kenntnis der Nichtschuld zahlt”
Ich will nur das wissen: welches BGH Urteil (oder auch §) macht einen ungültigen Vertrag gültig nur weil man bezahlt und man offensichtlich sogar weiss dass man nicht schuldig ist! Das war die eigentliche Frage.


Hallo derKrefelder:
Danke, das du mich auch so nett begrüßt!
Nein, ich habe keine Ahnung! Du hast Recht! Die paar Paragraphen die ich kenne und die wenigen Urteile die ich auswendig gelernt habe, sind verglichen an der Gesamtzahl aller Paragraphen eine lächerliche, unbedeutende Größe. Ich habe mich auch noch Dr.Paragraph genannt und kenne mich nicht aus... es tut mir leid, dich damit verletzt zu haben.
Bitte nicht ernst nehmen ;-)

<Zitat: Ich habe eine Ratenzahlung zugestimmt, damit habe ich den Vertrag anerkannt. - Auch falsch.
1.)Hättest du aufmerksam gelesen dann würdest du das BGH-Urteil gefunden haben.
2.)Was viel wichtiger ist,du kennst den Paragraphen der bei Ratenzahlungsvereinbarung die Verjährung aufhebt?
Also Vorsicht bei Ratenzahlungsvereinbarungen bei Forderungen.>

Die Antworten kann ich nicht zu meiner Aussage verbinden, bzw. verstehe es nicht was du meinst.
Meine Kernaussage lautete:
"Durch eine Ratenzahlung wird ein ungültiger Vertrag niemals gültig" - Was hat das mit einer Ratenzahlungsvereinbarung zu tun oder mit einer Verjährung? Was soll bitte daran grundweg falsch sein? Oder gibt es ein dahingehend ein Urteil?

<Zitat: Nicht Kündigung schreiben, sondern Widerruf schreiben
Deine Antwort: Bin ich ornungsgemäß belehrt,und ist die Frist verstrichen,dann nützt mir auch kein Widerruf.>

Das war zwar nicht die Frage! Aber deine Antwort stimmt natürlich bezüglich Widerruf, aber sie passt überhaupt nicht zu meiner Anmerkung/Frage.
Aber! In den meisten Fällen die ich hatte: Auch wenn ich ordnungsgemäß belehrt wurde und die Frist verstrichen ist, sind viele Verträge trotzdem ungültig und ich kann sie jederzeit Widerrufen.

@schnippewippe:
<Zitat: Wie wir wissen haben jetzt auch die Zeitungsabo die am Telefon geschlossen werden ein 2 Wochen Widerrufsrecht.
Was früher nicht war.>

Ich habe einen Freund nach 4 Monaten rückwirkend herausbekommen:
§355 Abs.2 BGB sowie bei Telefonabschlüssen müssen Informationspflichten bei besonderen Vertriebsformen erfüllt sein.
Nur wenn diese erfüllt sind 2 Wochen Widerrufstrecht. Sonst 4 Wochen Widerrufsrecht.
Ausserdem:
§7 Abs. 2 UWG
Eine geschäftliche Handlung, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, ist unzulässig:
Bei Werbung mit einem Telefonanruf gegenüber einem Verbraucher ohne dessen vorherige ausdrückliche Einwilligung oder gegenüber einem sonstigen Marktteilnehmer ohne dessen zumindest mutmaßliche Einwilligung
Damit ist eine geschäftliche Handlung nach §1 Abs.1 UWG
unzulässig.
Ich könnte also:
nach § 8 UWG gegenüber dem, der
unzulässige Telefonwerbung durchführt, auf Beseitigung und bei
Wiederholungsgefahr auf Unterlassung Anspruch erhoben werden. Der
Anspruch auf Unterlassung steht dem Angerufenen unter Berufung auf § 823 sowie § 1004 BGB zu, da ein Cold Call eine unzulässige und
unterlassungsfähige Belästigung darstellt. Auch können Mitbewerber,
rechtsfähige Verbände zur Förderung gewerblicher oder selbständiger
beruflicher Interessen, Handwerkskammern, Verbraucherschutz- und
Wettbewerbszentralen einen Verstoß gegen § 7 UWG und gemäß § 8 UWG einen Anspruch auf Unterlassung geltend machen.


Schönen Tag
Dr.Paragraph
 

schnippewippe

New member
@Dr.Paragraph
Entschuldigung, ich bin ein wenig erschüttert wie ihr hier gleich auf einem einhämmert.
Schade
Erstens hat Keiner von uns auf dich eingehämmert .
Sorry, aber du kommst hier rein und erklärst uns wie toll du bist und stellst im Grunde genommen alles was wir schreiben in Frage. Oder besser gesagt , als falsch hin.
Nur das wir hier so schreiben wie es Anwälte und die Verbraucherschutzverbände raten und es im Gesetzbuch und Urteilen zu finden ist. Da wir keine Rechtsberatung geben dürfen,können wir auch nicht auf Einzellfälle eingehen.
@Dr.Paragraph
... Ich dachte man wird begrüßt.
Die Themen im Forum sind nicht der Ort wo wir User begrüssen.
Na dann sage ich auch mal Hallo. Ist ja auch der richtige Ort dafür.:whistle:

@Dr.Paragraph
"Durch eine Ratenzahlung wird ein ungültiger Vertrag niemals gültig"

Zitat:
ich
Ich habe eine Ratenzahlung zugestimmt, damit habe ich den Vertrag anerkannt.
- Auch falsch.
Was ist denn daran falsch ????

Wie ist es denn bei unseren Sachen im Verbraucherschutz.
Die Kunden schreiben an den Gläubiger . Teilen mit, dass sie den Vertrag wegen Täuschung nicht anerkennen.
Nun schlägt der Gläubiger aber den Kunden eine Ratenzahlung vor und der Kunde nimmt es nun doch an.
Aber in dem Moment wo er darauf eingeht, schliesst der Kunde eine neue Vereinbarung zwischen dem Gläubiger und sich auf Zahlung der Schuld in Raten ab.

"Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn man trotz Kenntnis der Nichtschuld zahlt”
Ich will nur das wissen: welches BGH Urteil (oder auch §) macht einen ungültigen Vertrag gültig nur weil man bezahlt und man offensichtlich sogar weiss dass man nicht schuldig ist!
@Dr.Paragraph
Das war die eigentliche Frage.
Das wurde ja nie behauptet ! Hättest du richtig gelesen, wäre Dir auch aufgefallen , das sich das auf eine Rückzahlung der schon geleisteten Zahlung bezog.

Was ich eingestellt hatte war :

Ein unwirksamer Vertrag wird nicht dadurch wirksam, dass man trotz Unwirksamkeit seine Gegenleistung erbringt. In solchen Fällen leistet man ohne Rechtspflicht/ohne Rechtsgrund und kann sein Geld zurückverlangen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn man trotz Kenntnis der Nichtschuld zahlt”
BGB - Einzelnorm
Das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete kann nicht zurückgefordert werden, wenn der Leistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war, oder wenn die Leistung einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprach.
Link
kLAWtext: Abofalle - das zweite Jahr. Zahlen oder nicht zahlen?

@Dr.Paragraph
"Durch eine Ratenzahlung wird ein ungültiger Vertrag niemals gültig" - Was hat das mit einer Ratenzahlungsvereinbarung zu tun .
Du bist hier bei der Abzocke wo keine Ratenzahlung beim Vertragsabschluss vorgesehen ist. Also noch einmal was oben schon steht.
Wie ist es denn bei unseren Sachen im Verbraucherschutz.
Die Kunden schreiben an den Gläubiger . Teilen mit, dass sie den Vertrag wegen Täuschung nicht anerkennen.
Nun schlägt der Gläubiger den Kunden eine Ratenzahlung vor und der Kunde nimmt es an.
Aber in dem Moment wo er darauf eingeht, schliesst der Kunde eine neue Vereinbarung zwischen dem Gläubiger und sich auf Zahlung der Schuld in Raten ab.


<Zitat: Nicht Kündigung schreiben, sondern Widerruf schreiben
Deine Antwort: Bin ich ornungsgemäß belehrt,und ist die Frist verstrichen,dann nützt mir auch kein Widerruf.>
@Dr.Paragraph
Das war zwar nicht die Frage! Aber deine Antwort stimmt natürlich bezüglich Widerruf, aber sie passt überhaupt nicht zu meiner Anmerkung/Frage.
Aber! In den meisten Fällen die ich hatte: Auch wenn ich ordnungsgemäß belehrt wurde und die Frist verstrichen ist, sind viele Verträge trotzdem ungültig und ich kann sie jederzeit Widerrufen.
Auch solche Möglichkeiten werden hier im Forum ,wenn es sein muss, kurz angesprochen.


@Dr.Paragraph

@schnippewippe:
<Zitat: Wie wir wissen haben jetzt auch die Zeitungsabo die am Telefon geschlossen werden ein 2 Wochen Widerrufsrecht.
Was früher nicht war.>
Ich habe einen Freund nach 4 Monaten rückwirkend herausbekommen:
§355 Abs.2 BGB sowie bei Telefonabschlüssen müssen Informationspflichten bei besonderen Vertriebsformen erfüllt sein.
Nur wenn diese erfüllt sind 2 Wochen Widerrufstrecht. Sonst 4 Wochen Widerrufsrecht.
Auch das ist uns bekannt und wird auch im Forum ab und zu mitgeteilt.
Aber nicht nur das !!!
Auch das wird mitgeteilt.
Verbraucher, die eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erhalten oder erst gar keine Widerrufsbelehrung bekommen, können vom Vertrag bis zu sechs Monate zurücktreten (§ 355 Abs. 4 BGB).

Ausserdem:
§7 Abs. 2 UWG ...............................

nach § 8 UWG ..........................
Auch das ist nichts Neues für uns und wird wenn es sein muss auch mitgeteilt.

Ich habe das Gefühl das Dir nicht klar ist, dass wir hier keine Rechtsberatung geben dürfen.
Wir schreiben eh schon oft viel zu viel und gehen viel zu viel auf den einzelen User ein.
Ist ja auch schon öfter was im Forum verschwunden.

Darum wirst du auch in vielen Foren das finden.
Das Forum dient dem Erfahrungsaustauch zu allgemeinen rechtlichen Fragen Bitte beachten Sie: Rechtsberatung im Einzelfall ist nach dem Rechtsberatungsgesetz kostenpflichtig und darf nur von einem zugelassenen Rechtsanwalt geleistet werden. In diesem Forum darf daher keine Rechtsberatung im Einzelfall erfolgen. .
So nun hoffe ich , dass es nicht ein zu grosses Wirrwarr geworden ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

Dr.Paragraph

New member
Na gut,
ich versuche es zusammen zu fassen:

Meine Aussage war:
1. Ich habe eine Ratenzahlung zugestimmt, damit habe ich den Vertrag anerkannt. - Falsch.
Damit wollte ich sagen: Egal ob ich danach eine Ratenzahlung zustimme, wird die Vereinbarung auf dem sich die Ratenzahlung bezieht nicht gültig. Bedeutet auch, wenn ich einen neuen Ratenvertrag zustimme, dieser sich auf einen ungültigen Vertrag bezieht ist auch der Ratenvertrag ungültig. (Hinweis: in den allermeisten Fällen bezieht sich der Ratenvertrag auf einen vorher ungültigen Vertrag)
Man kann also definitiv nicht sagen, sobald du einen Ratenkredit nachträglich zustimmst, hast du Pech.
In meinen Fällen konnte ich mich immer darauf beziehen.


2, Kündigungen nur mit Einschreiben.
Ihr bezieht euch immer darauf das ihr eine Kündigung in Einschreibeform zustellen müsst. Ich sagte hier nur das dies nicht zwingend ist.
Dann kommen solche Antworten wie: "Einschreiben hin Einschreiben her.
Ich habe in den letzten 10 Jahren , fast jedes Jahr mit Anwälten und mit den Gerichten zu tun. Meine Einschreiben mit Rückantwort wurden immer anerkannt"
Natürlich werden auch Einschreiben anerkannt! Das weiß ich selbst...


3. schnippewippe:
"Wenn ich keinen Vertrag abgeschlossen habe dann kündige ich den auch nicht. Dann schicke ich einen Widerspruch !
Wenn ich unterschrieben habe und den Vertrag so nicht wollte , fechte ich den Vertrag an.
Wenn ich noch 2 Wochen Widerrufsfrist habe, schicke ich einen Widerruf."

Auch das ist nicht so notwendig. Ich kann immer eine Kündigung schicken oder einen Widerruf. Die genaue Begriffsdefinition für Widerspruch, Widerruf, Kündigung, Aufhebung ist festgelegt. Dies bedeutet aber nicht wenn ich statt Widerruf "Kündigung" schreibe habe ich keine Chance. Hier kommt es auf die Offensichtlichkeit an. Hier muß ich nicht genau exakt die genau richtige Wortwahl wählen.


4. "Wie wir wissen haben jetzt auch die Zeitungsabo die am Telefon geschlossen werden ein 2 Wochen Widerrufsrecht.
Was früher nicht war."
Es ist gut zu wissen, das es ein zwei Wochen Widerrufsrecht gibt. Ich sage: Eine von mir nicht gewolltes Abo (oder ähnliches) das ich durch einen unverlangten Werbeanruf erhalte ist immer nichtig.
Diese 2 Wochen Widerrufsrecht wäre nur dann gültig, wenn vorher der Anrufende dies ankündigt und ich diesem zustimme. Da wir hier mit Abzockern zu tun haben, ist die zwei Wochen Widerrufsrecht nicht wirklich relevant.

Dann kommen wieder solche Antworten wie:
"Auch das ist uns bekannt und wird auch im Forum ab und zu mitgeteilt.
Aber nicht nur das !!!
Auch das wird mitgeteilt.
Verbraucher, die eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erhalten oder erst gar keine Widerrufsbelehrung bekommen, können vom Vertrag bis zu sechs Monate zurücktreten (§ 355 Abs. 4 BGB)."

Stimmt, aber ich schreibe selbst bei KORREKTER WIDERRUFSBELEHRUNG. Warum beziehst du dich dann auf §355?


Und hört endlich auf mit euren Sprüchen "Wenn du schon so toll bist". Auch wenn ich als Frau drei Zeilen schreibe stelle ich auch nicht alles was ihr schreibt in Frage.
 

schnippewippe

New member
Damit die anderen User erst einmal wissen worum es hier überhaupt geht. Hier der Link zum ersten Post von Dr.Paragraph und den Antworten dazu.
http://www.echte-abzocke.de/allgeme...riebszentrale-stockelsdorf-106.html#post21790

Zitat aus dem ersten Post.
Was mich hier im Forum jedoch "ein bisschen" stört ist, das sehr gute Ansätze mit falschen Hintergrundwissen kombiniert werden. Oftmals werden auch Hinweise gegeben die sachlich falsch sind oder im falschen Zusammenhang gemacht werden ohne recherchiert zu werden.
Es wird oftmals damit der Eindruck erweckt: Wenn du "dies oder das" Falsch gemacht hast, dann hast du Pech.

Richtig ist aber: Man kommt aus allen dubiosen Verträgen heraus (einen wasserdichten Vertrag bei solchen dubiosen Geschäften ist fast unmöglich. Man muß zwangsläufig immer gegen mindestens ein Gesetz verstoßen). Es ist auch bei fast allen Verträgen nicht entscheidend ob dieser vor 3 Tagen oder 13 Monaten abgeschlossen wurde.

Ich könnte hier unzählige Hinweise aufzählen die oftmals gemacht werden, die leider nicht richtig sind. Beispiele wären: und dann ging es los. im link

Und hört endlich auf mit euren Sprüchen "Wenn du schon so toll bist".
Neeee wieso denn ? Mir gefällt deine Art nicht wie du dich hier darstellst.

Muss ich das was jetzt kommt verstehen.
Auch wenn ich als Frau drei Zeilen schreibe stelle ich auch nicht alles was ihr schreibt in Frage. :confused:
Hallo Zusammen,
seit fast 3 Jahren boxe ich immer wieder Freunde, Bekannte aus dubiosen Verträgen, Telefon- und Zeitschrift- Abo's heraus. Bisher habe ich alle "gewonnen", wenn man es so sagen kann, obwohl diese Firmen immer noch existieren :-(
Wie mein Name schon sagt, liebe ich Paragraphen. Aus dieser Leidenschaft wurde ein Ehrgeiz...
Dann kam das Gespräch auf die RatenzahlungsVereinbarung. Und schon haste wieder gleich viele Opfer auch da rausgeholt.
Meine Aussage war:
1. Ich habe eine Ratenzahlung zugestimmt, damit habe ich den Vertrag anerkannt. - Falsch.
Damit wollte ich sagen: Egal ob ich danach eine Ratenzahlung zustimme, wird die Vereinbarung auf dem sich die Ratenzahlung bezieht nicht gültig. Bedeutet auch, wenn ich einen neuen Ratenvertrag zustimme, dieser sich auf einen ungültigen Vertrag bezieht ist auch der Ratenvertrag ungültig. (Hinweis: in den allermeisten Fällen bezieht sich der Ratenvertrag auf einen vorher ungültigen Vertrag)
Man kann also definitiv nicht sagen, sobald du einen Ratenkredit nachträglich zustimmst, hast du Pech.
In meinen Fällen konnte ich mich immer darauf beziehen.
Das erzähle mal dem Richter aus Celle. Urteil findest du hier im Forum oder im Internet.
Wie wir wissen, haben die Abzocker für jeden Fall , sich wenigstens ein Urteil zum Druck machen beschafft.

Das ist ein Beispiel dafür ,wie alles auf einmal anders dagestellt wird , nur weil man den Anfang der Sache des Gespräches nicht mehr mit einbezieht.
2, Kündigungen nur mit Einschreiben.
Ihr bezieht euch immer darauf das ihr eine Kündigung in Einschreibeform zustellen müsst. Ich sagte hier nur das dies nicht zwingend ist.
Dann kommen solche Antworten wie: "Einschreiben hin Einschreiben her.
Ich habe in den letzten 10 Jahren , fast jedes Jahr mit Anwälten und mit den Gerichten zu tun. Meine Einschreiben mit Rückantwort wurden immer anerkannt"
Natürlich werden auch Einschreiben anerkannt! Das weiß ich selbst...
Das war der Anfang von Dir
Ich könnte hier unzählige Hinweise aufzählen die oftmals gemacht werden, die leider nicht richtig sind. Beispiele wären:
1. Kündigungen nur mit Einschreiben - Leider falsch. Rechtlich gesehen gibt es hierzu kein Unterschied zu einem normalen Brief! Er bestätigt nur das dieser angekommen ist, aber nicht was in dem Brief stand. Bedeutet: Ich kann immer sagen, das in dem Einschreibe-Brief zwei leere Seiten waren.
Meine Antwort dazu:
Da du hier ja wohl alles gelesen hast, wirst du ja auch mitbekommen haben , dass wir ab und zu auch noch was dazu mitteilen.

Das man einen Zeugen haben sollte , der sich den Brief mit dem Schreiber des Briefes zusammen durchgelesen hat , dass sie den Brief zusammen in den Umschlag gegeben haben und dann auch gleich zusammen zur Post gebracht und am Schalter abgegeben haben.
Wer hier Hilfe braucht , wird sich das Thema auch durchlesen und somit auch diesen Hinweis finden. Wir werden es wohl kaum jeden User wieder aufs neue mitteilen.
Weiter geht es bei dir mit .
3. schnippewippe:
"Wenn ich keinen Vertrag abgeschlossen habe dann kündige ich den auch nicht. Dann schicke ich einen Widerspruch !
Wenn ich unterschrieben habe und den Vertrag so nicht wollte , fechte ich den Vertrag an.
Wenn ich noch 2 Wochen Widerrufsfrist habe, schicke ich einen Widerruf."

Jetzt du dazu

Auch das ist nicht so notwendig. Ich kann immer eine Kündigung schicken oder einen Widerruf. Die genaue Begriffsdefinition für Widerspruch, Widerruf, Kündigung, Aufhebung ist festgelegt. Dies bedeutet aber nicht wenn ich statt Widerruf "Kündigung" schreibe habe ich keine Chance. Hier kommt es auf die Offensichtlichkeit an. Hier muß ich nicht genau exakt die genau richtige Wortwahl wählen.
Auch darüber ist im Forum schon öfters von uns geschrieben worden. Wie oft habe ich schon User gebeten den Brief den sie schrieben mitzuteilen.
Wie oft habe ich schon geschrieben das es keine richtige Kündigung ist. Das man da sehr wohl raus kommt. Wie oft habe ich dann Beispiel - Texte mitgeteilt.

Wie oft hat der Mod oder Niclas dann den Usern erklärt was sie machen können.

Weiter
4. "Wie wir wissen haben jetzt auch die Zeitungsabo die am Telefon geschlossen werden ein 2 Wochen Widerrufsrecht.
Was früher nicht war."
Es ist gut zu wissen, das es ein zwei Wochen Widerrufsrecht gibt. Ich sage: Eine von mir nicht gewolltes Abo (oder ähnliches) das ich durch einen unverlangten Werbeanruf erhalte ist immer nichtig.
Diese 2 Wochen Widerrufsrecht wäre nur dann gültig, wenn vorher der Anrufende dies ankündigt und ich diesem zustimme. Da wir hier mit Abzockern zu tun haben, ist die zwei Wochen Widerrufsrecht nicht wirklich relevant.

Dann kommen wieder solche Antworten wie:
"Auch das ist uns bekannt und wird auch im Forum ab und zu mitgeteilt.
Aber nicht nur das !!!
Auch das wird mitgeteilt.
Verbraucher, die eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erhalten oder erst gar keine Widerrufsbelehrung bekommen, können vom Vertrag bis zu sechs Monate zurücktreten (§ 355 Abs. 4 BGB)."

Stimmt, aber ich schreibe selbst bei KORREKTER WIDERRUFSBELEHRUNG. Warum beziehst du dich dann auf §355?
Weil das meiner Meinung nach zu der Erklärung der Widerrufsfrist mit dazu gehört.
Viele User haben in der Vergangenheit ohne das sie darüber nachgedacht haben den Anrufen zugestimmt. Haben nicht aufgelegt sondern auch noch dem Vertrag zugestimmt.

Du noch einmal
Und hört endlich auf mit euren Sprüchen "Wenn du schon so toll bist"

Was erwartest du denn ? Dein Einstieg.
Was mich hier im Forum jedoch "ein bisschen" stört ist, das sehr gute Ansätze mit falschen Hintergrundwissen kombiniert werden. Oftmals werden auch Hinweise gegeben die sachlich falsch sind oder im falschen Zusammenhang gemacht werden ohne recherchiert zu werden.
Es wird oftmals damit der Eindruck erweckt: Wenn du "dies oder das" Falsch gemacht hast, dann hast du Pech.
*************
Richtig ist aber: Man kommt aus allen dubiosen Verträgen heraus (einen wasserdichten Vertrag bei solchen dubiosen Geschäften ist fast unmöglich. Man muß zwangsläufig immer gegen mindestens ein Gesetz verstoßen). Es ist auch bei fast allen Verträgen nicht entscheidend ob dieser vor 3 Tagen oder 13 Monaten abgeschlossen wurde.
Dann solltest du dich mal mit den Richtern unterhalten die der Meinung sind das es alles gar keine keine Abzocke ist !!!!!!!!!!!!!!!!!!

Ich finde es muss jeder User auch darüber informiert werden , dass es vielleicht sein könnte das einer Pech hat. Wir aber nicht davon ausgehen , dass es nicht sein wird.!!!! Begründung überall im Forum.

Du hast uns nichts NEUES beigebtracht . Ist alles im Forum schon oftmals
mitgeteilt worden.


Damit ist für mich die Sache hier zu Ende.
 
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ostsonne

New member
Hallo Leute,
um das ganze mal zum Abeschluß zu bringen, hier der Stand der Dinge:
Ich habe zwei Anwälte konsultiert, die beide gesagt haben:KANN klappen, MUSS aber nicht. So sagen es auch viele Geschädigte hier im Internet.
Und da mir das zu heiß war, habe ich dieser ...... Firma eine Ratenzahlung angeboten und mich mit dem Gedanken abgefunden, meine Dummheit zu bezahlen. Ich kann mir einfach nicht leisten noch mehr Kohle zu verlieren.
Wenn es ein privater von mir abgeschlossener Vertrag gewesen wäre, hätte ich vielleicht weiter gestritten, aber es ging ja hier nicht nur um mich.
Ich habe den Vertrag ja dienstlich unterschieben als Büroleiterin.
Mein Chef hat jetzt wegen mir einen Eintrag bei der Schufa und das will ich so schnell wie möglich erledigt haben.
Es war mir eine Lehre, ich werde auch in Zukunft NICHTS mehr unterschreiben.
 
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schnippewippe

New member
Bei deiner Sache sollte man auch nie ohne Anwalt was machen.

Ist echt blöd gelaufen. Tut mir echt leid für dich. Echt :huh:

Kann dein Chef es nicht bezahlen und du stotterst es dann bei ihm ab.
 
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schnippewippe

New member
Ich finde es auch nicht gut ,dass man hier bei dieser Abzocke so einen grossen Unterschied zu der Abo-Abzocke macht .Meistens sind es ja die Angestellten die da unterschreiben.

Wenn mir das passieren würde ,ich würde verrückt werden. :sad:
 
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ostsonne

New member
Klar gehts mir beschissen damit, aber was soll ich tun ? Ich hab die Lage mehr als gründlich geprüft, es gibt für mich keinen anderen Weg.
Das ist unser Urlaubsgeld, was da flöten geht :pinch:
 
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