Werbegeschenke steuerlich absetzbar

siebendreissig

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Das Finanzgericht Brandenburg entschied das im Wahlkampf ür den Personalrat Werbegeschenke verteilt werden dürfen und diese sogar von der Steuer absatzbar sind.

Die Kosten sind berufsbedingt und somit steuerfrei.

Aktenzeichen: 7 K 9184/06 B

Quelle: ad-hoc-news
 
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