Saxonia eG: Kammergericht bejaht die Widerrufsmöglichkeit

schnippewippe

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Saxonia eG: Kammergericht bejaht die Widerrufsmöglichkeit
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Die bisherige Rechtsprechung des Landgerichts Berlin und des Amtsgerichtes Schöneberg ging dagegen in eine andere Richtung. Beide Gerichte hatten zunächst den Standpunkt vertreten, die Haustürwiderrufsvorschriften nicht auf Genossenschaftsbeitritte anwenden zu wollen, da es sich hierbei um kein typisches Austauschverhältnis über Waren handele. Beide Gerichte weigerten sich, die insoweit eindeutige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Kenntnis zu nehmen und wurden nunmehr vom Kammergericht auf Linie gebracht. ........................................mehr im link .
 
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