Zurück   Echte-Abzocke.de > Abzocke Forum > Versicherungen & Finanzen

Jetzt kostenlos registrieren. Mitglieder surfen ohne Werbung auf Echte-Abzocke.de!

Antwort

 

Themen-Optionen Ansicht
Alt 02.05.2009, 16:59   #1 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 02.05.2009
Beiträge: 149
Standard Haustürgeschäfte “weg”-klagen

Die Tocherfirma InMediaOne von Bertelsmann zog vor Gericht eine Anklage zurück in der sie den Kaufpreis einer an der Haustür verkauften DVD einforderte.

Da die DVD allerdings erst ca. einen Monat nach dem Abschluss des Vertrages verschickt wurde, hatte der Kunde keine Möglichkeit mehr diese innerhalb der 14-tägigen Widerspruchsfrist zurück zu schicken.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg spricht von einem Etapen-Sieg, sie hofft das das Gericht nun die Widerspruchsfrist ür Haustürgeschäft erweitert.
Bertelsmann schliesst jährlich mehrere zehntausend solcher Geschäfte ab und versucht Kopieren + Zurückschicken dadurch zu verhindern, das sie erst nach der Widerspruchsfrist liefern.
siebendreissig ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.09.2009, 16:55   #2 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von schnippewippe
 
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 4.157
Standard AW: Haustürgeschäfte “weg”-klagen

Hier mal noch einen Beitrag darüber.
Haustürgeschäfte: Verbraucher siegt gegen Versandhändler - Recht - FOCUS Online

Bericht des Anwalts des Klägers
Zitat:
Bertelsmann-Urteil rechtskräftig
Das von mir erstrittene Urteil, wonach Bestellungen bei Bertelsmann-Vertretern auch nach längerer Zeit noch widerrufen werden können, ist rechtskräftig - Bertelsmann hat die Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zurückgenommen, nachdem der vorsitzende Richter hatte durchblicken lassen, daß er das Urteil für zutreffend hält.

Damit bietet sich all denen die Chance zur Rückabwicklung, die in den letzten fünf Jahren beim Hausbesuch eines Bertelsmann-Vertreters Waren gekauft haben, insbesondere bei der Bertelsmann-Tochtergesellschaft „inmediaOne" (u.a. Brockhaus, Lexikothek, Coron). .........mehr darüber im link
Na dann


--

Geändert von schnippewippe (06.09.2009 um 17:08 Uhr)
schnippewippe ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 26.12.2009, 17:48   #3 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von schnippewippe
 
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 4.157
Standard Falle bei Haustürgeschäften mit Teilzahlungsverträgen

Falle bei Haustürgeschäften mit Teilzahlungsverträgen

Zitat:
Exakt vor einem Jahr berichtete Anwalt Knöppel von “anwalt sofort” darüber, dass der Bertelsmann Vertrieb inmediaOne GmbH versucht bei Kaufverträgen mit Teilzahlungsvereinbarungen die Rechte der Verbraucher bei Haustürwiderrufsgeschäften einzuschränken! Lexikothek, Brockhaus und Coron Exclusiv sind unter anderem die Produkte, die Bertelsmann über die Firma inmediaOne GmbH aus Gütersloh vertreiben lässt...........
Zitat:
Nach unserer Auffassung ist die Rechtslage aber anders, als sich dies inmediaOne vorstellt. Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 14. 6. 2004 - II ZR 395/ 01 anders geurteilt.............
Zitate sind oben aus den Link.
__________________
..........
Wer nicht reagiert dem droht ein Schufaeintrag.
http://www.echte-abzocke.de/9681-post77.html

Aussage der Schufa dazu
http://www.echte-abzocke.de/9923-post179.html

Schnellinformation zur Onlineabzocke
Sollte jeder User sich anhören.
http://www2.katzenjens.tv/telefon/index.html
Alles über Abzocke !!!!!!!!!
http://www.abofallen.info/page/publi...erview_tip.php
Der COMPUTER BILD-Abzock-Schutz
schnippewippe ist gerade online   Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Wichtig: Nach Rechtsberatungsgesetz darf nur ein zugelassener Rechtsanwalt eine Rechtsberatung
im Einzelfall durchführen. Diskutiert daher bitte nur allgemeine Rechtsfragen in unserem Forum.


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 19:49 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2010, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2