schnippewippe
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Geschädigte Kapitalanleger dürfen auf Rechtsschutz pochen
Auf Klage der Verbraucherzentrale NRW hat der Bundesgerichtshof eine Klausel von Rechtsschutzversicherern kassiert, die schlecht beratenen Anlegern den Versicherungsschutz versagte, wenn sie ihre Anlageberater auf Schadenersatz verklagen wollten.
Im Zuge der Finanzkrise haben viele Verbraucher herbe Verluste durch für sie ungeeignete Kapitalanlagen erlitten. Die Beratung, die solchen Anlagen vorausging, war in vielen Fällen fehlerhaft, da die Berater nicht auf die Risiken hingewiesen hatten. Wer seinen Schaden gegen den Berater geltend machen wollte, wurde oftmals ein zweites Mal enttäuscht. Denn eine Vielzahl von Assekuranzen lehnten den Versicherungsschutz unter Hinweis auf eine Klausel in ihren Verträgen ab, die Deckungsschutz bei Effektengeschäften oder Kapitalanlagemodellen versagte.
Die Verbraucherzentrale NRW forderte daraufhin insgesamt fünf Unternehmen auf, eine solche Klausel nicht mehr zu verwenden.................weiter im link