schnippewippe
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Versichern heißt Verstehen, ergo: Geld zurück!
Der Bundesgerichtshof hat am 14. November 2012 auf unsere Klage gegen den Versicherer ERGO wie schon am 17. Oktober gegen Generali und am 25. Juli gegen den Versicherer Deutscher Ring entschieden, dass die vom Unternehmen verwendeten Klauseln zum Rückkaufswert und zum Stornoabzug im Falle der Kündigung von Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen unwirksam sind (Az. IV ZR 198/10; IV 202/10; IV 201/10). Damit haben wir die dritte Entscheidung des höchsten Gerichts zu entsprechenden Klauseln erstritten. Millionen Versicherte haben damit Anspruch auf Nachzahlung, denn die Urteile haben Signalwirkung für die gesamte Versicherungsbranche.
Pressemitteilung Nr. 177/12 des Bundesgerichtshofs vom 17. Oktober 2012
Urteil des Bundesgerichtshofs........................weiter im link