Versichern heißt Verstehen, ergo: Geld zurück!

schnippewippe

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Versichern heißt Verstehen, ergo: Geld zurück!

Der Bundesgerichtshof hat am 14. November 2012 auf unsere Klage gegen den Versicherer ERGO wie schon am 17. Oktober gegen Generali und am 25. Juli gegen den Versicherer Deutscher Ring entschieden, dass die vom Unternehmen verwendeten Klauseln zum Rückkaufswert und zum Stornoabzug im Falle der Kündigung von Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen unwirksam sind (Az. IV ZR 198/10; IV 202/10; IV 201/10). Damit haben wir die dritte Entscheidung des höchsten Gerichts zu entsprechenden Klauseln erstritten. Millionen Versicherte haben damit Anspruch auf Nachzahlung, denn die Urteile haben Signalwirkung für die gesamte Versicherungsbranche.

Pressemitteilung Nr. 177/12 des Bundesgerichtshofs vom 17. Oktober 2012

Urteil des Bundesgerichtshofs........................weiter im link
 

developer

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Da werden sich einige Unternehmen ziemlich ärgern.

Effektiv ist es ja nun wirklich so, dass man in seinen Klauseln formuliere kann, wie man möchte...
Wenn kein Gericht die Rechtmäßigkeit auf die Probe stellt, wird in der Regel so getextet werden, dass auch das Unternehmen den Vorteil daraus erhält.

Hier zeigt sich einmal mehr, wie wichtig eine unabhängige Rechtsprechung ist!
Eindeutig Signalwirkung für den Verbraucherschutz und Ausstrahlungswirkung für die gesamte Versicherungswirtschaft.
 
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