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Rechtsschutzversicherer abgemahnt --Zweite Instanz pro Verbraucher
Zweite Instanz pro Verbraucher
Zweite Instanz pro Verbraucher
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat im Juni 2010 siebzehn und später weitere Rechts*schutz*versicherer abgemahnt und die meisten Unternehmen jetzt auch verklagt. Es geht um eine intransparente und benachteiligende Klausel in Verträgen über Rechtsschutz*versicherungen (§ 17 ARB). In den Verträgen heißt es so oder ähnlich:
Der Versicherungsnehmer hat „alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte.“
Verstößt der Kunde gegen diese Klausel, riskiert er – je nach Verschuldensgrad – den Versicherungsschutz ganz oder teilweise.
Klausel nicht klar genug.................................
..................was es sonst noch im link gibt
Erst abgemahnt, dann geklagt
Übersicht: Unsere Verbandsklagen
(Stand: 19. Oktober 2011)
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