Rechts*schutz*versicherer abgemahnt --Zweite Instanz pro Verbraucher

schnippewippe

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Rechtsschutzversicherer abgemahnt --Zweite Instanz pro Verbraucher

Zweite Instanz pro Verbraucher

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat im Juni 2010 siebzehn und später weitere Rechts*schutz*versicherer abgemahnt und die meisten Unternehmen jetzt auch verklagt. Es geht um eine intransparente und benachteiligende Klausel in Verträgen über Rechtsschutz*versicherungen (§ 17 ARB). In den Verträgen heißt es so oder ähnlich:

Der Versicherungsnehmer hat „alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte.“

Verstößt der Kunde gegen diese Klausel, riskiert er – je nach Verschuldensgrad – den Versicherungsschutz ganz oder teilweise.
Klausel nicht klar genug.................................

..................was es sonst noch im link gibt

Erst abgemahnt, dann geklagt

Übersicht: Unsere Verbandsklagen
(Stand: 19. Oktober 2011)
 
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