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Alt 01.04.2011, 09:58   #1 (permalink)
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Standard Urteil Rechtskräftig: Commerzbank überzieht

Rechtskräftig: Commerzbank überzieht

Verbraucherzentrale Hamburg

Zitat:
Die Commerzbank darf Kunden, die ihren Dispokredit überzogen haben, nicht zusätzlich zu den Zinsen noch 5 € pro Verfügung berechnen. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt nach Klage der Verbraucher*zentrale Hamburg (Urt. vom 04.08.2010, Az. 23 U 157/09). Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Commerzbank legte hiergegen zunächst Nichtzulassungsbeschwerde ein, nahm diese aber zurück. Das Urteil wurde dadurch im März 2011 rechtskräftig. Ein großer Sieg für alle Bankkunden, besonders für Menschen mit Schulden.............................

.............Die Verbraucherzentrale rät: Wem in der Vergangenheit zu Unrecht innerhalb der „geduldeten Überziehung“ zusätzlich 5 € pro Überweisung oder sonstiger Verfügungen vom Konto abgebucht wurden, kann von der Commerzbank die Erstattung verlangen. Das gilt auch für drei Jahre rückwirkend. Hier finden Sie einen Musterbrief für Ihren Erstattungsanspruch..............................w eiter im link
__________________
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Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

Musterbriefe von der Verbraucherzentrale
http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html


Musterbrief für die Bank


Musterbrief Telefonandieter unberechtigte Forderung
http://www.vz-bawue.de/mediabig/143521A.pdf
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