Urteil Rechtskräftig: Commerzbank überzieht

schnippewippe

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Rechtskräftig: Commerzbank überzieht

Verbraucherzentrale Hamburg

Die Commerzbank darf Kunden, die ihren Dispokredit überzogen haben, nicht zusätzlich zu den Zinsen noch 5 € pro Verfügung berechnen. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt nach Klage der Verbraucher*zentrale Hamburg (Urt. vom 04.08.2010, Az. 23 U 157/09). Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Commerzbank legte hiergegen zunächst Nichtzulassungsbeschwerde ein, nahm diese aber zurück. Das Urteil wurde dadurch im März 2011 rechtskräftig. Ein großer Sieg für alle Bankkunden, besonders für Menschen mit Schulden.............................

.............Die Verbraucherzentrale rät: Wem in der Vergangenheit zu Unrecht innerhalb der „geduldeten Überziehung“ zusätzlich 5 € pro Überweisung oder sonstiger Verfügungen vom Konto abgebucht wurden, kann von der Commerzbank die Erstattung verlangen. Das gilt auch für drei Jahre rückwirkend. Hier finden Sie einen Musterbrief für Ihren Erstattungsanspruch..............................weiter im link
 
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