Verbraucherzentrale - Sammelklage gegen Allianz

schnippewippe

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Sammelklage gegen Allianz

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat am 29. Dezember 2010 gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG die angekündigte Sammelklage beim Landgericht Stuttgart eingereicht. Mit der Klage sollen die Ansprüche für 80 Kunden eingezogen werden. Die Kunden hatten ihre Lebensversicherung vorzeitig beendet und einen nach Auffassung der Verbraucherzentrale zu geringen Rückkaufswert erhalten. Mit der Klage soll den Kunden zu einem „Nachschlag“ verholfen werden, dessen Höhe von den Auskünften der Allianz abhängt. Als vorläufiger Streitwert wird in der Klage 40.000 Euro – 500 Euro pro Kunde – angenommen.

So wie den an der Sammelklage beteiligten Verbrauchern erging es vielen Kunden der Allianz. Sie kündigten ihre Lebens- oder Rentenversicherung und erhielten als Rückkaufswert eine Auszahlung, die weit unter dem eingezahlten Betrag lag. Auf Beschwerden der Kunden verweigerte das Unternehmen Nachzahlungen für Verträge, die zwischen Mitte 2001 und Ende 2007 abgeschlossen wurden. Doch die Verbraucherzentrale hält die Klauseln zur Berechnung des Rückkaufswertes und zum Stornoabzug für unwirksam, ebenso wie ähnliche vom Bundesgerichtshof (BGH) bereits für ungültig erklärte Klauseln aus dem davor liegenden Zeitraum.

Zwar gibt es bislang keine Entscheidung des BGH zu den neueren Klauseln. Die Verbraucherzentrale kann sich aber auf ein von ihr erwirktes Urteil des Landgerichts Stuttgart stützen, das die von der Allianz verwendeten neueren Klauseln für unwirksam befand (Urt. Vom 5.10.2010, Az.: 20 O 87/10). Viele Verbraucher wollten nicht auf die Entscheidung des BGH warten und auch keine Individualklage gegen den Konzern führen. Mit der Sammelklage sollen die Forderungen von 80 Kunden jetzt eingezogen werden. Weitere betroffene Kunden können sich anschließen. Die Kosten des Prozesses hat ein Prozessfinanzierer übernommen. Kunden und Verbraucherzentrale tragen dadurch kein finanzielles Risiko..............mehr im link
 
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