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Rechtsschutzversicherer vor Gericht
Von AdvoCard bis Württembergische - die Verträge der meisten Rechtsschutzversicherer enthalten eine fiese Klausel. Doch die Unternehmen bleiben stur. Wir haben daher jetzt weitere 13 Klagen eingereicht.
Von AdvoCard bis Württembergische - die Verträge der meisten Rechtsschutzversicherer enthalten eine fiese Klausel. Doch die Unternehmen bleiben stur. Wir haben daher jetzt weitere 13 Klagen eingereicht.
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat im Juni 2010 siebzehn und später weitere Rechtsschutzversicherer abgemahnt und die meisten Unternehmen jetzt auch verklagt. Es geht um eine intransparente und benachteiligende Klausel in Verträgen über Rechtsschutzversicherungen (§ 17 ARB). In den Verträgen heißt es so oder ähnlich:
Der Versicherungsnehmer hat „alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte.“
Verstößt der Kunde gegen diese Klausel, riskiert er - je nach „Verschuldensgrad“ – den Versicherungsschutz ganz oder teilweise.
Nach dieser Klausel könnte ein Versicherter in einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung zum Beispiel seinen Versicherungsschutz verlieren, wenn er eine außergerichtliche Klärung versucht. Auch Fehler des vertretenden Rechtsanwalts könnten dem Versicherungsnehmer zugerechnet werden. Die Klausel ist nach Überzeugung der Verbraucherzentrale nicht klar genug gefasst, so dass der Versicherungskunde nicht wirklich erkennen kann, was seine Verpflichtungen nach einem Schadensfall sind. .....................weiter im link