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Fünf Euro pro Überweisung sind nicht erlaubt
Auch OLG Frankfurt urteilt gegen Commerzbank
Auch OLG Frankfurt urteilt gegen Commerzbank
Die Commerzbank darf Kunden, die ihren Dispokredit überzogen haben, nicht zusätzlich zu den Zinsen noch 5 Euro pro Verfügung berechnen. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt nach Klage der Verbraucher-zentrale Hamburg (Urt. vom 4.8.2010, Az. 23 U 157/09). Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Commerzbank hat hiergegen Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.
Wer den eingeräumten Dispositionskredit überzieht, bekommt nach Beobachtung der Verbraucherzentrale zumeist nicht sofort eine Kreditkündigung. Vielmehr wird eine weitere Überziehung „geduldet“. Der Zinssatz für diese „geduldete Überziehung“ ist besonders hoch, bei der Commerzbank liegt er zurzeit bei stolzen 18,74 Prozent pro Jahr und damit im Spitzenfeld. Das Geldhaus verlangte darüber hinaus noch ein Entgelt für vom Kunden veranlasste Verfügungen in Höhe von 5 Euro pro Posten................aus dem link