Fünf Euro pro Überweisung sind nicht erlaubt Auch OLG Frankfurt urteilt gegen Commerz

schnippewippe

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Fünf Euro pro Überweisung sind nicht erlaubt
Auch OLG Frankfurt urteilt gegen Commerzbank

Die Commerzbank darf Kunden, die ihren Dispokredit überzogen haben, nicht zusätzlich zu den Zinsen noch 5 Euro pro Verfügung berechnen. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt nach Klage der Verbraucher-zentrale Hamburg (Urt. vom 4.8.2010, Az. 23 U 157/09). Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Commerzbank hat hiergegen Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.

Wer den eingeräumten Dispositionskredit überzieht, bekommt nach Beobachtung der Verbraucherzentrale zumeist nicht sofort eine Kreditkündigung. Vielmehr wird eine weitere Überziehung „geduldet“. Der Zinssatz für diese „geduldete Überziehung“ ist besonders hoch, bei der Commerzbank liegt er zurzeit bei stolzen 18,74 Prozent pro Jahr und damit im Spitzenfeld. Das Geldhaus verlangte darüber hinaus noch ein Entgelt für vom Kunden veranlasste Verfügungen in Höhe von 5 Euro pro Posten................aus dem link
 

Keith

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AW: Fünf Euro pro Überweisung sind nicht erlaubt Auch OLG Frankfurt urteilt gegen Com

Was 18,74 - hui das ist ja mal ein Betrag - na da würd ichs dann aber nicht ausreizten, und so einen Bankenvergleich sollten sich wirklich mal alle zu Gemüte ziehen, dann sieht man schnell wer zu den Abzockern gehört..
 
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