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Alt 10.08.2010, 12:08   #1 (permalink)
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Standard ABGELTUNGSSTEUER - Langes Warten auf Steuerrückzahlung

ABGELTUNGSSTEUER

Die Eckpunkte der Abgeltungssteuer sind von der Bundesregierung bereits per Gesetz festgelegt. Demnach wird ab 2009 jeder Kapitalertrag, der über den neuen Sparer-Pauschbetrag hinausgeht pauschal mit 25 Prozent besteuert werden.

ABGELTUNGSSTEUER - kann vom Finazamt nicht bearbeitet werden. Die Finanzämter haben Softwareprobleme
Zitat:
Steuererklärung: Software-Problem lähmt Finanzämter - Steuern ...
27. Febr. 2010 ... Die Finanzbeamten wurden noch gar nicht zur Abgeltungsteuer geschult.
Video vom ZDF WISO
__________________
Vorsicht sonst droht Sperrung
Damit es nicht im Thread untergeht und keiner sagen kann er hat es nicht gewusst!
***********
“Brieffreundschaft mit einem Abzocker”

Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

Musterbriefe von der Verbraucherzentrale
http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html

Musterbrief für die Bank
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Alt 28.05.2011, 11:34   #2 (permalink)
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Standard Steuererklärung Vorsicht vor Abzocke des Fiskus

Steuererklärung Vorsicht vor Abzocke des Fiskus

Zitat:
......................................

........Vorsicht vor Abzocke der Finanzämter

Vor einer neuen und vor allem teuren Masche des Fiskus warnt Peter Kauth von Steuerrat24. Normalerweise könnten Bürger, die mit einer Steuerforderung des Finanzamts nicht einverstanden sind, Einspruch einlegen und Aussetzung der Vollziehung beantragen. Ist die Steuer bereits bezahlt, komme statt der Aussetzung die Aufhebung in Betracht. In diesem Fall würde der Steuerzahler den strittigen Betrag vorläufig erstattet bekommen. „Die Aussetzung oder Aufhebung ist eigentlich eine gut gemeinte Regelung zum Vorteil des Steuerbürgers“, so Kauth. Doch neuerdings gehe der Fiskus soweit, die Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung auch ohne Antrag des Bürgers zu gewähren, ja „ihm sogar gegen seinen Willen aufzuzwingen“, kritisiert der Steuerexperte. Damit wolle der Fiskus zweierlei erreichen: Zum einen hohe Zinsen kassieren, wenn der Rechtsstreit später zu seinen Gunsten entschieden wird. Zum anderen hohe Zinsen vermeiden, falls die Streitfrage zu Gunsten des Steuerzahlers entschieden wird. In beiden Fällen beträgt der Zinssatz sechs Prozent p.a. und damit deutlich mehr als der aktuelle Marktzins.

Wie sollte man handeln?..............weiter im link
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