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Alt 06.11.2011, 11:02   #11 (permalink)
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Benutzerbild von schnippewippe
 
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Standard AW: Pfändungsschutzkonto

Verbraucherzentrale Hessen: Ab 2012 sind Kontoguthaben bei Pfändungen nur auf dem "P-Konto" geschützt
Zitat:
Das am 1. Juli 2010 in Kraft getretene Pfändungsschutzrecht räumte Verbrauchern im Falle einer Kontopfändung die Möglichkeit ein, entweder einen Freistellungsantrag bei Gericht zu stellen oder ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Diese Wahlmöglichkeit besteht ab 2012 nicht mehr. Wer damit rechnen muss, dass Einkommen, Renten oder Sozialleistungen gepfändet werden, sollte noch im Dezember 2011 ein P-Konto einrichten. Denn ab dem 1. Januar 2012 sind Kontoguthaben nur auf einem Pfändungsschutzkonto geschützt.............aus dem link
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Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

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http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html


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Musterbrief Telefonandieter unberechtigte Forderung
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schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.11.2011, 14:05   #12 (permalink)
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Beiträge: 26
Standard AW: Pfändungsschutzkonto

Der neue Pfändungsschutz bringt aber durchaus auch Tücken mit sich. Wer also einen Dispo nutzt und sein Konto in ein P-Konto umwandeln will, läuft Gefahr, den Dispo zu verlieren. Also nur dann machen, wenn wirklich die Gefahr einer Pfändung besteht.
Willi_M ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.11.2011, 10:10   #13 (permalink)
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Benutzerbild von niobe-1958
 
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Beiträge: 240
niobe-1958 eine Nachricht über ICQ schicken
Standard AW: Pfändungsschutzkonto

Die Menschen die eh wenig Geld zu Leben haben und evtl. auf ein P-Konto umsteigen möchten, werden wohl kaum über einen hohen Dispo-Kredit mit hohen Überziehungszinsen verfügen, meiner Meinung nach

Die meisten werden wohl über ein sogenanntes Guthaben Konto verfügen, das nicht überzogen werden darf.

Ich hatte bei meiner Bank -rein zur Information- schriftlich angefragt,
wie teuer ein Pfändungsschutzkonto sein würde.

Die Bank war so nett mir gleich einen Kontoantrag
zum Pfändungsschutzkonto gem. § 850kAbs. 7 ZPO zuzuschicken.

Wohl gemerkt ich hatte KEIN P-Konto beantragt!

Aus dem beiliegendem Formular konnte ich nun entnehmen, das die monatlichen Kontoführungsgebühren für ein P-Konto 10,00 € betragen! Das steht dort unter Sondervereinbarung und wurde zusätzlich hinzugefügt.

Außerdem würde ich mich damit einverstanden erklären, das die Berechnung der Buchungspostenentgelte gem. dem Preis- und Leistungsverzeichnis, zusätzlich erfolgt!

Das ist in meinen Augen das größte Problem, da die Kontogebühren vorher sicherlich höchstens 9 Euro im Quartal betragen, oder evtl. bei einem reinen Onlinekonto kostenlos waren.

Obwohl im Juli 2010 folgendes von der Politik gefordert wurde:
Zitat:
Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ilse Aigner setzt sich für ein P-Konto ohne Sondergebühren ein.
Quelle: BMELV
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Ein Ruhestörer ist jemand,
der die Bettdecke von der schlummernden Wahrheit wegzieht.
Ludwig Börne (1786 - 1837)
niobe-1958 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.12.2011, 23:55   #14 (permalink)
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Beiträge: 10.430
Standard Änderungen beim Pfändungsschutz

Änderungen beim Pfändungsschutz

Schritt für Schritt aus der Schuldenfalle

Zitat:

Der bisherige Vollstreckungsschutz bei Kontopfändungen läuft am Ende des Jahres aus. Ab Januar 2012 können Sie nur noch mit dem neuen Pfändungsschutzkonto, dem sogenannten P-Konto, über ihr Guthaben bis zu einem bestimmten Freibetrag verfügen. Das betrifft auch Sozialleistungs- und Kindergeldempfänger. Haben Sie von dem 14-tägigen Verrechnungsschutz ihres Girokontos profitiert, kann dieser ab Januar nur noch mit dem P-Konto geltend gemacht werden. Wichtig: Bis zum 27. Dezember 2011 müssen Sie das P-Konto bei ihrer Bank beantragen, sonst ist Ihr Geld auf dem Girokonto ab Januar nicht mehr geschützt. Die Gläubiger können Ihr Konto leer räumen............................................ ...mehr darüber und das Video dazu im Link
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Stichworte
bank, bankverbindung, einkommen, freibetrag, girokonto, gläubiger, kindergeld, konto, pfändungsschutzkonto, schulden, schutz, verbraucher

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