Die Menschen die eh wenig Geld zu Leben haben und evtl. auf ein P-Konto umsteigen möchten, werden wohl kaum über einen hohen Dispo-Kredit mit hohen Überziehungszinsen verfügen, meiner Meinung nach
Die meisten werden wohl über ein sogenanntes Guthaben Konto verfügen, das nicht überzogen werden darf.
Ich hatte bei meiner Bank -rein zur Information- schriftlich angefragt,
wie teuer ein Pfändungsschutzkonto sein würde.
Die Bank war so nett mir gleich einen Kontoantrag
zum Pfändungsschutzkonto gem. § 850kAbs. 7 ZPO zuzuschicken.
Wohl gemerkt
ich hatte KEIN P-Konto beantragt!
Aus dem beiliegendem Formular konnte ich nun entnehmen, das die
monatlichen Kontoführungsgebühren für ein P-Konto 10,00 € betragen! Das steht dort unter Sondervereinbarung und wurde zusätzlich hinzugefügt.
Außerdem würde ich mich damit einverstanden erklären, das
die Berechnung der Buchungspostenentgelte gem. dem Preis- und Leistungsverzeichnis, zusätzlich erfolgt!
Das ist in meinen Augen das größte Problem, da die Kontogebühren vorher sicherlich höchstens 9 Euro im Quartal betragen, oder evtl. bei einem reinen Onlinekonto kostenlos waren.
Obwohl im Juli 2010 folgendes von der Politik gefordert wurde:
Zitat:
|
Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ilse Aigner setzt sich für ein P-Konto ohne Sondergebühren ein.
|
Quelle:
BMELV