Handy Prepaid bei REWE

siebendreissig

New member
Ab dem kommenden Montag werde bei der REWE Group auch eigene Handy Prepaid Karten verkauft.
Betroffen sind folgende Märkte: Rewe, Toom, Penny, Toom-Baumarkt und Promarkt.
Tarifdaten

* Die Karte kostet 9,95 Euro inklusive 5 Euro Startguthaben
* Telefonate kosten 14 Cent / Minute, Taktung 60/1
* die Mailboxabfrage ist kostenlos
* SMS innerhalb des eigenen REWE Netzes sind ebenfalls kostenlos
* ür 14,99 Euro im Monat, gibt es ein Flatrate Option ins dt. Festnetz sowie ins REWE Netz. Die Flatrate ist monatlich buchbar, je nachdem ob genug Guthaben auf der Karte ist

Nun steigt also auch REWE in den Handy Markt ein und bietet sogar eine Flatrate.
So langsam wird es unübersichtlich im dt. Handymarkt, aber je mehr Konkurrenz, desto besser die Preise ür den Verbraucher.
 

schnippewippe

New member
Ich möchte mal hier die Antwort eines Anwalts einstellen.

Vorsicht bei Weitergabe der Prepaid Handy Karte .

Die Karten habe ich an Freunde geschenkt.

Eine Karte hat ein Freund weiterverschenkt und es ist jetzt nicht mehr nachvollziehbar wer die Karte hat und ich habe auch keine Unterlagen mehr.

Was passiert wenn jemand mit meiner Prepaidkarte ( wo ich ja meinen personalausweis hinterlegt hat ) aus spaß die feuerwehr ruft? ................aus den link
Ein Teil der Antwort des Anwalts.
Eine registrierte Karte, die von vertragsfremden Personen benutzt wird, kann dem, der sie freigeschaltet hat, jede Menge Ärger und Kosten verursachen. Für Ihren Fall heißt dies, dass momentan jemand, den Sie nicht kennen, anonym auf Ihren Namen mit der Karte aktiv werden kann. Kommt es zu einem Schaden – Notruf ohne Notfall, aber auch Betrugsdelikte, Drogendeals o.ä. – so sind zunächst Sie in der Haftung oder zumindest in Erklärungsnot der Polizei gegenüber........................mehr im link
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
und es ist jetzt nicht mehr nachvollziehbar wer die Karte hat
Selbst wenn ich eine Prepaid-Karte kaufe ist nicht nachvollziehbar wer die Karte im Besitz hat.
Diese Woche war ein Bericht im TV wo ein Reporter bei diversen Discounter eine Prepaid-Karte erworben hat.Niemand hat sich die Daten notiert!!!

Und; mit Call ID Spoofing kann ich ohne weiteres meine Nummer manipulieren.So das der Angerufene nicht meine Nummer sieht.

Ps.
An Behörden, wie Polizei, Feuerwehr usw. wird die Nummer immer übermittelt,auch wenn sie unterdrückt wird.
 

schnippewippe

New member
Selbst wenn ich eine Prepaid-Karte kaufe ist nicht nachvollziehbar wer die Karte im Besitz hat.
Diese Woche war ein Bericht im TV wo ein Reporter bei diversen Discounter eine Prepaid-Karte erworben hat.Niemand hat sich die Daten notiert!!!

.
Meinst du diesen Bericht.
http://www.echte-abzocke.de/6814-post16.html Was man damit anstellen kann hat mich umgehauen.

Tatsache ist aber , dass beim Verkauf der Karten die Daten der Käufer registriert werden müssten.

In meinem Post oben geht es ja um Karten wo die Daten registriert wurden.

@ De kleine Eisbeer
An Behörden, wie Polizei, Feuerwehr usw. wird die Nummer immer übermittelt,auch wenn sie unterdrückt wird.
Das ist klar


Aus dem Bericht
Notruf ohne Notfall, aber auch Betrugsdelikte, Drogendeals o.ä. – so sind zunächst Sie in der Haftung oder zumindest in Erklärungsnot der Polizei gegenüber.
Meine Nummer ist registriert ! Also wollen sie auch von mir wissen ,wer den Unfug begangen hat.
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Jo.

Tatsache ist aber , dass beim Verkauf der Karten die Daten der Käufer registriert werden müssten.
Die Betonung liegt auf müsste.
Glaubst du eine Kassiererin bei einem Discounter nimmt sich die Zeit um die Daten zu notieren??
Wenn ich bei einem Dicounter,der mit A beginnt einkaufe...Ist die erste Frage,wenn die Ware durch den Scanner ist: Karte oder Barzahlung.
:whistle: Mit der rechten Hand hat sie das Wechselgeld in Münzen in der Hand,mit der linken Hand einen Artikel des nächsten Kunden....
 

schnippewippe

New member
:laugh: Ha- in meinen Bericht geht es um Kunden deren Daten registriert wurden. :sad:
Das die Discounter sich nicht an das Gesetz halten ist eine andere Geschichte. :whistle:
Werden die eigentlich auch bestraft wenn einer damit Mist baut :mad:
 
Zuletzt bearbeitet:

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
:laugh: Ha- in meinen Bericht geht es um Kunden deren Daten registriert wurden. :sad:
Das die Discounter sich nicht an das Gesetz halten ist eine andere Geschichte. :whistle:
Werden die eigentlich auch bestraft wenn einer damit Mist baut :mad:
Wo steht das der Provider,oder der Verkäufer die Identität festhalten muss.....???
Ein Gesetz dazu gibt es nicht.
 

schnippewippe

New member
Vielleicht verstehe ich es falsch.

Vorausbezahlte (Prepaid-)Karten

Durchsetzen konnte sich der Bundesrat dagegen mit seiner Forderung, die Mobilfunkdiensteanbieter zu verpflichten, auch von Kunden, die ein Gerät mit vorausbezahlter Karte erworben haben, Rufnummer, Namen und Anschrift des Rufnummerninhabers, Datum des Vertragsbeginns und Geburtsdatum zu erheben und den Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden im Rahmen ihrer strafprozessualen, polizei- und sicherheitsgesetzlichen Befugnisse zugänglich zu machen. Der Bundesrat reagierte damit auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Oktober 2003 (Az. 6 C 23.02). Das Gericht hatte entschieden, dass die Anbieter von vorausbezahlten Karten nicht verpflichtet seien, personenbezogene Daten ihrer Kunden zu erheben und in eine Kundendatei einzustellen, da diese Daten für die Begründung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses nicht erforderlich seien. Der Gesetzgeber hat nunmehr angeordnet, dass Anbieter von Prepaid-Produkten künftig diese Daten allein für Sicherheits- und Strafverfolgungszwecke erheben und speichern müssen. Eine Nacherhebung für beim Inkrafttreten des TKG bereits bestehende Vertragsverhältnisse ist allerdings nicht vorgeschrieben.

Ob diese Maßnahme geeignet und erforderlich ist, um das von den Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden beklagte Problem, Nutzer von Mobilfunkgeräten nicht identifizieren zu können, zu beheben, darf bezweifelt werden. Für Straftäter gibt es jedenfalls genügend Ausweichstrategien, um sich einer Identifizierung zu entziehen. ..............................aus dem link
Habe zwar schon die Karte aber noch kein Handy. :laugh:
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Jo.
Aus dem Zitat:
Das Gericht hatte entschieden, dass die Anbieter von vorausbezahlten Karten nicht verpflichtet seien, personenbezogene Daten ihrer Kunden zu erheben und in eine Kundendatei einzustellen, da diese Daten für die Begründung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses nicht erforderlich seien.
Und man beachte...es geht in deinem Link um die Vorratsdatenspeicherung.

Okay,ich habe mal das Telekommunikationsgesetz durchgelesen.
§ 111 Telekommunikationsgesetz
Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden
(1) Wer geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt und dabei
Rufnummern oder andere Anschlusskennungen vergibt oder Telekommunikationsanschlüsse für
von anderen vergebene Rufnummern oder andere Anschlusskennungen bereitstellt, hat für
die Auskunftsverfahren nach den §§ 112 und 113
1. die Rufnummern und anderen Anschlusskennungen,
2. den Namen und die Anschrift des Anschlussinhabers,
3. bei natürlichen Personen deren Geburtsdatum,
4. bei Festnetzanschlüssen auch die Anschrift des Anschlusses,
5. in Fällen, in denen neben einem Mobilfunkanschluss auch ein Mobilfunkendgerät
überlassen wird, die Gerätenummer dieses Gerätes sowie
6. das Datum des Vertragsbeginns
vor der Freischaltung zu erheben und unverzüglich zu speichern, auch soweit diese
Daten für betriebliche Zwecke nicht erforderlich sind; das Datum des Vertragsendes
ist bei Bekanntwerden ebenfalls zu speichern. Satz 1 gilt auch, soweit die Daten
nicht in Teilnehmerverzeichnisse (§ 104) eingetragen werden.
Ich denke mal das doch eine Pflicht zur Datenerfassung besteht.
 

schnippewippe

New member
Hier mal noch was Anderes.
T-Mobile geht gegen Verkäufer von vorregistrierten SIM-Karten vor

Norbert A. ist die im Januar in Kraft getretene Vorratsdatenspeicherung ein Dorn im Auge. Deshalb betreibt der Berliner mit simonym.com einen kleinen Online-Shop, in dem er bis vor Kurzem bereits freigeschaltete SIM-Karten für das T-Mobile-Mobilfunknetz anbot. Die Karten erwarb er nach eigener Aussage beispielsweise auf Flohmärkten oder über eBay. Weil der Käufer sie nicht mehr freischalten lassen muss, kann der Mobilfunkanbieter über die Karte laufende Verbindungen nicht mehr zuordnen – der Käufer bleibt anonym..........................mehr darüber im link
. Gefährlicher SIM-Karten-Tausch

Hier eine Erklärung
Handykarten-Tauschbörse vorerst eingestellt
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hatte erst kürzlich eine Handykarten-Tauschbörse gestartet. Das Projekt wurde mittlerweile nach einem kurzen und erfolgreichen Testlauf wieder beendet.
 
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schnippewippe

New member
Ok . Aber """", eine EU - Richtlinie verpflichtet Deutschland jedoch zur Wiedereinführung eines Gesetzes zur Vorratsdaten - Speicherung. """"""

3mal klicken um lesen zu können Der link wäre wohl Werbung ?


Die 2008 eingeführte EU-Richtlinie gilt nach wie vor und muss auch in Deutschland weiterhin in nationales Recht übertragen werden.
Mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hatte die Große Koalition 2008 eine verbindliche EU-Richtlinie umgesetzt. Diese gilt nach wie vor und muss auch in Deutschland weiterhin in nationales Recht übertragen werden. Union und FDP kündigten bereits an, man werde die EU-Richtlinie im "Datenschutzkorsett" des Verfassungsgerichtsurteils umsetzen. Die EU-Richtlinie schreibt die Speicherung bestimmter Telekommunikationsdaten auf Vorrat vor, um schweren Straftaten besser aufzuklären.

Justizministerin: Kein Vorratsdatengesetz 2.0 vor Herbst

Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will vor der Sommerpause des Bundestages kein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zulassen. Diese endet am 12. September 2010. Die Liberale hofft offenbar, dass die Massenüberwachung bis dahin von der EU verworfen wird....................aus dem link
 
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