Top50-sg Abzocke

Melek87

New member
:)Hallo ihr Lieben!!

İch habe letzten Monat bei BigBrother per SMS mit gespielt..habe natürlich nichts Gewonnen. Doch am nächsten Tag rief mich dann diese Nummer an 08955054101, die Frau am Telefon sagte mir ich hätte gestern bei BB mitgespielt und das ich jetzt die unglaubliche Chance auf dies das blabla was auch immer hätte... İch bin normalerweise nicht der Typ für so was aber irgendwie lies ich mich so bequatschen wegen dieser blöden Garantie das ich mein Geld zurück bekommen würde und das ich jeder zeit kündigen könnte...naja und wie ihr euch vorstellen könnt hab ich meine Daten weiter gegeben.Das ganze gespräch wurde aufgezeichnet.

Nach einer gewissen Zeit bekam ich einen Brief... und habe mir natürlich sofort das kleingedruckte durchgelesen..da steht das ich nicht vor Ablauf der 3Monate kündigen könnte ( achso ich soll 54,90€ 3 Monate lang bezahlen)

Natürlich hab ich mich auch im İnternet noch etwas schlau gemacht über die Seite (hier über computerbild) top50-sg.com - Internet Abzocke Datenbank

Könnt ihr mir bitte sagen ob ich jetzt verpflichtet bin das wirklich zu zahlen??
Die Frau sagte auch noch das es zum 1.5 abgebucht wird und am 15.5 ten des Monats gespielt wird:blink:

was kann ich nur machen?

Viiiieeelen dank schon mal für eure Hilfe

Lg Melek87
 

schnippewippe

New member
was kann ich nur machen?
Das Erste was in den Foren geschrieben wird """ Nicht zahlen """

Kommt darauf an ob man eine Widerrufsbelehrung per Post-Fax oder E-mail erhalten hat ? Wenn nicht hat die Widerrufsfrist noch nicht begonnen.
Wenn man sie erhalten hat ,kann man den Vertrag wegen Irrtum anfechten.
Per Einschreiben mit Rückantwort.


Vielleicht ist der Link was für dich.


Wenn sie dann auf meiner Bank abgebuchen würden, würde ich das Geld wieder zurückbuchen lassen.

Ich war eben mal da auf der Seite . Habe alle Seiten durch aber keine Kosten gefunden. Nicht mal in der AGB. Werde mir alles noch einmal ansehen.
Das wars erst mal auf die Schnelle.

Ich sehe du bist noch da !
So wehren Sie sich gegen Telefonterroristen
 
Zuletzt bearbeitet:

Melek87

New member
Das Erste was in den Foren geschrieben wird """ Nicht zahlen """

Kommt darauf an ob man eine Widerrufsbelehrung per Post-Fax oder E-mail erhalten hat ? Wenn nicht hat die Widerrufsfrist noch nicht begonnen.
Wenn man sie erhalten hat ,kann man den Vertrag wegen Irrtum anfechten.
Per Einschreiben mit Rückantwort.


Vielleicht ist der Link was für dich.


Wenn sie dann auf meiner Bank abgebuchen würden, würde ich das Geld wieder zurückbuchen lassen.

Ich war eben mal da auf der Seite . Habe alle Seiten durch aber keine Kosten gefunden. Nicht mal in der AGB. Werde mir alles noch einmal ansehen.ansehen.

Das wars erst mal auf die Schnelle.
Vielen vielen Dank für die schnelle Antwort!
İch habe eine Widerrufsbelehrung per Post bekommen da steht auch der Betrag denn ich jeden Monat zahlen soll drin. Auf der Seite steht nichts über die kosten. Der Brief kam am 16.04.2010 also ist die Frist schon um aber die Frau am Telefon versicherte ich dürfte jeder zeit kündigen:getlost:

auf dem Brief steht aber was von :

'' Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss ...''

ich verstehe das nicht ganz... 2 Wochen zeit zu kündigen aber nicht vor der 3 Monate??:getlost:


werde morgen noch mal zur Bank um zu schauen ob die schon abgebucht haben.

LG Melek 87
 

schnippewippe

New member
Das ist ein Trick.
Die Widerrufsfrist ist vorbei. Wenn du nun kündigst erkennst du ja den Vertrag damit an. Dann musst du ihn auch bezahlen. Ich kann ja nur kündigen was ich habe.
Jetzt kann man den Vertrag wegen Irrtum anfechten. Wenn ich den Preis erst mit der Widerrufsbelehrung erhalte ist das eine Täuschung. Hätte man es mir am Telefon gesagt hätte ich auch keinen Vertrag abgeschlossen.
Meine Bankdaten habe ich für meine Gewinne gegeben. ( Man mache sowas nicht noch einmal )

Du warst ja schon auf der Seite mit der Ratschlägen hier. Da sind auch Musterbriefe. Hast du einen gefunden ?
Bis jetzt ist mir noch nichts darüber bekannt, dass die mal vor Gericht gegangen sind. Ohne meine Einwilligung dürfen die mich gar nicht anrufen. Damit machen sie sich strafbar.
 

Melek87

New member
Das ist ein Trick.
Die Widerrufsfrist ist vorbei. Wenn du nun kündigst erkennst du ja den Vertrag damit an. Dann musst du ihn auch bezahlen. Ich kann ja nur kündigen was ich habe.
Jetzt kann man den Vertrag wegen Irrtum anfechten. Wenn ich den Preis erst mit der Widerrufsbelehrung erhalte ist das eine Täuschung. Hätte man es mir am Telefon gesagt hätte ich auch keinen Vertrag abgeschlossen.
Meine Bankdaten habe ich für meine Gewinne gegeben. ( Man mache sowas nicht noch einmal )

Du warst ja schon auf der Seite mit der Ratschlägen hier. Da sind auch Musterbriefe. Hast du einen gefunden ?
Bis jetzt ist mir noch nichts darüber bekannt, dass die mal vor Gericht gegangen sind. Ohne meine Einwilligung dürfen die mich gar nicht anrufen. Damit machen sie sich strafbar.
Oh man also sie sagte mir was von einer monatlichen Zahlung aber ich hab das erst beim 2ten Anruf richtig verstanden:( und naja wie gesagt sie sagte ja das ich jeder zeit kündigen kann...

das regt mich so auf:mad::mad: ich werde nie wieder bei so nummern ans Telefon gehen !!

Wie mach ich das mit der Anfechtung?? sorry ich kenn mich mit so was nicht aus.

Danke noch mal für deine Hilfe:)
 

Melek87

New member
Könnte ich das Muster benutzen oder ist das nicht passend wegen des Wiederrufes?

http://www.vz-bawue.de/Musterbrief: Telefonwerbung / Vertrag geschlossen – Widerruf





Absender
[Anschrift]

Firma
[Anschrift]

Rechnung vom [Datum], Az. xyz

Sehr geehrte Damen und Herren,

Zu Ihrer Rechnung vom [DATUM] stelle ich fest:

Sollte ich mich tatsächlich am [DATUM] auf [INTERNETSEITE] angemeldet haben, war ich mir der damit verbundenen Kosten nicht bewusst. Hierüber wurde ich erst durch Ihr Schreiben aufgeklärt. Aufgrund der unzureichenden Preisinformation auf Ihrer Seite fehlt es daher bereits an einem wirksamen Vertragsschluss zu den von Ihnen behaupteten Konditionen.

Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung einer etwaigen vertragsbezogenen Willenserklärung, weil von mir lediglich eine kostenlose Nutzung gewollt war und keine kostenpflichtige.

Schließlich mache ich hilfsweise auch von meinem Widerrufsrecht aus §§ 312d, 355 ff. BGB Gebrauch. Da eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Widerrufsbelehrung in Textform nicht erteilt worden ist, ist der Widerruf auch nicht durch Fristablauf ausgeschlossen.

Aus den genannten Gründen werde ich keinerlei Zahlung leisten.

Von weiteren Mahnungen bitte ich abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen

..oder doch lieber diesen Text einfach auf mich abstimmen?
 

schnippewippe

New member
Weder auf den Seiten noch in der AGB ist ein Preis angegeben.
Hier mal ein Link ABZOCKER?LISTE 2010 7 Seite von unten.
Erklärung:über die Seite
Ihr Login zum Glück! - Bitte tragen Sie hier Ihre persönlichen Daten ein. (alle Felder sind Pflichtfelder) - ! Alle privaten Eingaben sind für alle im Web sichtbar keine sichere online Verbindung ! - Abofalle Zeitungen/Zeitschriften - TOP 50 - Ihr Gewinnpaket
Wer angerufen wird und sich nun im Internet schlau machen will,findet überhaupt keine Kosten und denkt es ist echt Gratis.

Aus der AGB,
Durch Vertragsabschluss beauftragt der Nutzer den Dienstleister, ihn mit seinen Daten zur Teilnahme an den von dem Dienstleister ausgesuchten Gewinnspielen anzumelden.
( Aber keine Kosten ).............................

V-VI aus der AGB
Für alle Gewinnspiele gelten die jeweiligen Teilnahmebedingungen der Gewinnspielveranstalter. Der Nutzer erteilt dem Dienstleister Vollmacht, sich namens des Nutzers mit den jeweiligen Teilnahmebedingungen einverstanden zu erklären und die auf die Teilnahme an einem Gewinnspiel bzw. auf die Bewerbung um einen ausgelobten Preis (Preisausschreiben) gerichteten Willenserklärungen unter Beachtung der jeweiligen Teilnahmebedingungen abzugeben. Der Dienstleister hat keinen weiteren Einfluss auf den Inhalt des Vertrages zwischen dem Nutzer und den jeweiligen Gewinnspielveranstaltern.

Der Nutzer wird täglich, bzw. zweimal pro Woche bei dem kostenlosen Gewinnspiel von „Lottohimmel“ und „LottohimmelPlus“ eingetragen .................
....................................................................................................
Die Gewinnauszahlung erfolgt ausschließlich per Banküberweisung durch die Coopero GmbH, welche Veranstalterin der Gewinnspiele ist. Ausschließlich zum Zwecke der Gewinnauszahlung übermittelt der Dienstleister die Bankverbindungsdaten des Nutzers an die Coopero GmbH, welche diese Daten speichert und nach Ablauf der Spielperiode wieder löscht. Hiermit erklärt sich der Nutzer ausdrücklich einverstanden.
(VII) aus der AGB
Der Nutzer erhält zusätzlich und während der Vertragslaufzeit kostenlos, jeden Monat die jeweils aktuelle Ausgabe der Programmzeitschrift „TV Glück“. Herausgeber der Zeitschrift ist die GYM Verlagsgesellschaft mbH mit Sitz in Berlin TV Glück . Der reguläre Preis der Zeitschrift beträgt je Ausgabe 2,30€ inkl. MwSt. zzgl. Versand. Der Dienstleister schließt zu diesem Zweck im Auftrag und im Namen des Nutzers ein Zeitungs-Abonnement mit dem Herausgeber ab und übernimmt während der Vertragslaufzeit sämtliche Kosten, die aus diesem Abonnement entstehen.
Wieder keine genauen Kostenangabe. Aber man erkennt das man hier ein Abo an die Backe bekommt.

Da steht der Text der Zitate .
§ 5 Zahlungsbedingungen
(I) Der Servicebeitrag wird mindestens 2 Wochen vor Teilnahmestart vorab und per Lastschriftverfahren, für jeweils eine Spielperiode eingezogen. Dazu benötigt der Dienstleister eine Bankverbindung des Spielteilnehmers. (II) Eine Teilnahme kann nur dann stattfinden, wenn der Teilnehmer über eine ausreichende Kontodeckung zum Zeitpunkt der Abbuchung verfügt. Der Dienstleister behält sich vor, dem Teilnehmer Gebühren für Rücklastschriften und Bearbeitungsgebühren in Rechnung zu stellen.
Was denn für Kosten ? Auf den Seiten ist ja alles Gratis.
Wollen die hier auch noch mal für die Weitergabe der Daten an andere Beteiber abkassieren.

Jetzt werde ich mir mal diese Seiten „Lottohimmel“ und „LottohimmelPlus“aufrufen.
..... Alles Gratis.
 

Melek87

New member
Hallo und guten Abend!!
İch war heute bei der Bank und hab erstmal die 54,90 zurück buchen lassen!!!
Den Brief an die Firma hab ich sofort per Einschreiben und empfangsbestätigung los geschickt... mal schauen was jetzt passiert..!? İch war auch nicht sicher an welche Adresse ich schicken sollte weil da 2 waren...
İrgendwie hab ich etwas Angst... Aber ich bin auch zuversichtlich!

*Schnippewippe du hast recht auf der Seite steht nichts über kosten oder jegliches.
 

Melek87

New member
Hallo ihr Lieben!!
Habe heute einen Brief von KYC also von Top50 bekommen.
Dort steht nun das ich angeblich am 14.4 mit denen telefoniert habe obwohls am 4 oder 5 war! Und am 16.04 habe ich dann deren Brief bekommen.
İm Brief steht jetzt das ich eine Nummer anrufen soll wo ich mir mein aufgezeichnetes Telefonat anhören kann und das die nicht abbuchen konnten und jetzt schon 60,90 Euro wären .
Offenbar hätte ich widersprochen :) ja hab ich auch!!!
Das ich einen Brief bekommen hätte und dort belehrt wurde und innerhalb von 2 Wochen widerrufen konnte aber nicht getan habe. ( es stand auch drinne das es nicht vor Ablauf der 3 Monate gehen würde..? hee) naja sie geben mir die Chance jetzt noch innerhalb von 14 Tagen die 54,90 zu bezahlen und haben extra einen Überweisungschein mitgeschickt...


Und wenn ich das nicht machen würde werden die rechtliche Schritte und ein Inkassobüro einschalten.

Sooo und was mach ich jetzt einfach ignorieren?*

Liebe Grüße von melek
 
Zuletzt bearbeitet:

schnippewippe

New member
Was sollten sie dir denn sonst schreiben. Sie wollen ja dein Geld haben !!!
Werde mal nachher schauen ob es was Neues im Internet zu finden ist.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Und wenn ich das nicht machen würde werden die rechtliche Schritte und ein Inkassobüro einschalten.
Das ist das übliche Dummgeschwätz.
Die müssen dir beweisen das du einen Vertrag abgeschlossen hast.
İm Brief steht jetzt das ich eine Nummer anrufen soll wo ich mir mein aufgezeichnetes Telefonat anhören kann
:whistle: Hast du die Genehmigung zum mitschneiden erteilt?
§ 201 STGB
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1)Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1.das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt

Sooo und was mach ich jetzt einfach ignorieren?*
Du könntest sie noch ein bisschen ärgern.
Hier>> Abmahnung an Lotteriebetreiber
Besonders interessant auf der Seite Mustertext Beschwerde an abbuchende Bank
 

Melek87

New member
Hallo Eisbeer, das war ja so das die am Telefon mit mir diesen ''Vertrag'' gemacht haben wobei ich aber nicht genau wusste wieviel das kostet... und die mir versicherten das ich jederzeit kündigen könnte.


und zur gesprächsaufnahme hab ich zugestimmt....

sollte ich mal auf die Nummer anrufen?? nur mal um mich zu vergewissern was die mir da eigentlich alles erzählten... irgendwie ging das ja auch alles so schnell.

Lg Melek
 

Melek87

New member

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Ich habe mir deine Postings noch einmal gnau angesehen.
Aber ersteinmal dieses.
ich verstehe das nicht ganz... 2 Wochen zeit zu kündigen aber nicht vor der 3 Monate??:getlost:
Kündigen und Widerrufen sind etwas ganz verschiedenes.
Du hast eine ordnungsgemässe Widerrufsbelehrung erhalten.
auf dem Brief steht aber was von :

'' Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss ...''
Kündigen kannst du zum Vertragsende.
AGB schrieb:
§ 3 Laufzeit / Kündigung
(I) Die Vertragslaufzeit beträgt 3 Monate.
(II) Eine Kündigung des Vertrages ist erst zum Ende der Laufzeit des Vertrages möglich.
(....)
wenn der Nutzer nicht mit einer Frist von 2 Wochen vor Ablauf der zunächst vorgesehenen oder stillschweigend verlängerten Vertragslaufzeit gegenüber kündigt.
Die Widerrufsfrist ist verstrichen,also bleibt nur die Kündigung.
Nach einer gewissen Zeit bekam ich einen Brief... und habe mir natürlich sofort das kleingedruckte durchgelesen..da steht das ich nicht vor Ablauf der 3Monate kündigen könnte ( achso ich soll 54,90€ 3 Monate lang bezahlen)
*Schnippewippe du hast recht auf der Seite steht nichts über kosten oder jegliches.
Da du über das Telefon einen Vertrag,und nicht über die Seite,abgeschlossen hast,spielt es keine Rolle was auf der Seite steht.
Die Internetseite war nicht der Anlass zum Vertragsabschluss,also greift die PAngV (Preisangabenverordnung) nicht.

Dir bleibt,nach meiner Meinung, entweder zahlen und fristgerecht kündigen oder eine Anfechtung wegen Irrtum.Anfechtung aber nur mit fachlichen Ratgeber;Verbraucherzentrale oder Anwalt.

PS.
Kontrolliere ob du 4 wochenlang eine Zeitschrift bekommst.
Angebot auf der Seite schrieb:
4 Wochen Programmzeitschrift und darin enthaltene Warengutscheine
im Wert von mindestens 200 Euro
Wenn ja,handelt es sich um ein "Probeabo",was man kündigen muss,da es sonst in ein reguläres Abo übergeht.

Pps.
In vielen AGB/Teilnahmebedingungen steht in etwa dieses:
"Masseneinträge oder Teilnahme durch Eintragdienste sind nicht gestattet "
 

Melek87

New member
hmm also eine Anfechtung wegen unzureichender Preisinformation am Telefon hab ich denen zugeschickt. weil mir ja nicht bewusst war das ich so viel zahlen muss... die Frau am Telefon konnte nicht gut deutsch. das war aber das erste Gespräch dann rief gleich nach 1 min eine andere an und die hat das so schnell runter gerattert das ich nur teils verstehen konnte....
außerdem kümmerte ich mich in dem Moment um meine Tochter..(ist ja meine schuld )

Außerdem habe ich ja denen nicht ausdrücklich gestattet bei mir werbe anrufe zu machen..gilt das nicht?? und ist das nicht strafbar was die machen?? die werden mich doch nicht vor Gericht schleppen wenn die so viele schon verarscht haben (Allianz) ??

soll ich da lieber zahlen?** ist doch sch**** ich bekomm doch das Geld nie im leben zurück wenn ich das mache.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Außerdem habe ich ja denen nicht ausdrücklich gestattet bei mir werbe anrufe zu machen..gilt das nicht?? und ist das nicht strafbar was die machen??
Es ist strafbar.Das heisst aber nicht das Verträge,die man dann abschliesst,ungültig sind.
(Da waren die Lobbyisten zu stark.Die Verbraucherzentralen haben gefordert das solche Verträge erst nach schriftlicher Zustimmung rechtsgültig werden)
Wenn du keine Erlaubnis erteilt hast,dann kann man sich hier bundesnetzagentur.de/MitteilungRufnummernTelefonwerbung.pdf beschweren.
soll ich da lieber zahlen?
Konkret kann ich keinen Rat geben,bin ja kein Rechtsgelehrter.
Aber ich würde,wenn ich schon reagiert habe,erst einmal abwarten.
Zur Sicherheit würde ich doch noch fachlichen Rat einholen.

Ps.
Da die Firma RTL2 (BB) anführte,würde ich mich auch dort beschweren.
:whistle: Ich sag ja immer,man soll keine Kondomsender guggen.:laugh:
 
Oben