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Alt 26.07.2010, 10:19   #101 (permalink)
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Standard AW: Top50-sg Abzocke

Ok vielen Dank. Die Adresse an die man seinen Widerruf richten soll liegt in Salzburg...also Österreich. Ist das ein Problem? oder gilt da trotzdem alles wie zuvor besprochen. Es ist auch eine deutsche Adresse angegeben (Leipzig), wo alles schneller abgearbeitet werden soll. Da könnte man meinen das wär ein Trick. Was tun?
hoppymop ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.07.2010, 10:54   #102 (permalink)
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Standard AW: Top50-sg Abzocke

Ich würde das machen was "De kleine Eisbeer" geschrieben hat.
Du lebst in Deutschland also zählt auch das deutsche Recht.
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Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

Musterbriefe von der Verbraucherzentrale
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Musterbrief Telefonandieter unberechtigte Forderung
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Alt 26.07.2010, 13:48   #103 (permalink)
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Standard AW: Top50-sg Abzocke

Hallo hoppymop
schreibe bitte hier deine Fragen rein. Wir dürfen nicht per PN antworten. Das könnte als Rechtsberatung uns angehangen werden. Das kann teuer werden. Wir wissen ja nicht wer hinter dem Nick steht. Bitte nicht persönlich nehmen.

Zitat:
wäre diesbezüglich eigentliche eine Unterlassungserklaerung auch hilfreich um mich noch zusätzlich abzusichern?
Diese Frage verstehe ich nicht. Kann es sein das du was durcheinander bringst.
Diese Sache hier hat nichts mit der Tauschbörse zu tun.
Es gibt solche Abmahnungen von Top 50. Bin am Anfang auch ins Schleudern gekommen.
Vorbeugende Unterlassungserklärung – Der richtige Weg das ist bei Top50

Hier ist Top50-sg.com und hier geht es um einen "Abovertrag." Der Betreiber wirbt mit der Eintragung in Gewinn- und Lottospiele.

und nicht wie bei Top 50. um die Tauschbörse
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Geändert von schnippewippe (26.07.2010 um 13:54 Uhr)
schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.07.2010, 18:24   #104 (permalink)
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Standard AW: Top50-sg Abzocke

Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Hallo hoppymop
schreibe bitte hier deine Fragen rein.
Zitat:
Zitat von Zitat
wäre diesbezüglich eigentliche eine Unterlassungserklaerung auch hilfreich um mich noch zusätzlich abzusichern?
Nachgefragt:
Meinst du das du eine Unterlassungserklärung abgibst???
Falls zutreffend;nein.
Oder meinst du das du denen eine Unterlassungserklärung schickst???
Falls ja,ist möglich.
Das AG Frankfurt a.M.urteilte: Bei unberechtigtem Mahnschreiben Anspruch auf Unterlassung Urteil vom 10.10.2008, Az.: 380 C 1732/08

Aber bisher hast du ja noch keine Mahnungen empfangen.
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De kleine Eisbeer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.07.2010, 16:15   #105 (permalink)
Ezo
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Standard AW: Top50-sg Abzocke

Moin Leute,

ja ich bin leider auch drauf reingefallen so nen dreck auch >.<

ich hab die Wiederrufsfrist auch verpasst deshalb werde ich den Vertrag jz Handschriftlich kündigen damit er sich nicht, Stillschweigend wie es in den AGBs drinr steht, verlängert

ich hab nur eine Formele Frage und zwar hab ich es es mir so in etwa vorgestellt

"Serh geehrte Damen und Herren ,
hiermit kündige ich, (nachname) (vorname) mit der Kudennummer (Kundennummer) , meinen vertrag bei der firma KYC Services GmbH c/o TOP50 und werde somit meinen vertrag nicht um 3 monate stillschweigend verlängen lassen.

Meine Kundennummer Lautet : (kundennummer)
Emfang der teilnahem bestätigung am (datum)
Start der Ersten Spielrunde (datum)"

Ist das Formel richtig geschrieben? oder sollte ich es anders schreiben?

Jz schonmal ein dank für den ganzen support hier =)
Ezo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.07.2010, 16:58   #106 (permalink)
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Standard AW: Top50-sg Abzocke

Zitat:
Zitat von Ezo Beitrag anzeigen
Moin Leute,



ich hab die Wiederrufsfrist auch verpasst deshalb
Hast du eine Widerrufsbelehrung in Textform erhalten???
Falls du eine erhalten hast,dann vermutlich nach Vertragsabschluss.Und dann beträgt die Frist einen Monat.
Solltest du keine Widerrufsbelehrung bekommen haben,dann ist die Frist noch garnicht begonnen.
Zitat:
Zitat von Ezo Beitrag anzeigen
ich hab nur eine Formele Frage und zwar hab ich es es mir so in etwa vorgestellt
Wenn du kündigen willst,beachte: du hast dann erst einmal einen Vertrag.
Ich weiss nicht wie lange die Vertragslaufzeit bei denen ist.

Aber,bei einem Kündigungsschreiben sollte man dieses hinzufügen:
Bitte senden Sie mir in den nächsten Tagen eine Kündigungsbestätigung mit Angabe des Vertragsende-Datums.
Erhalte ich bis zum (Datum) keine Bestätigung,dann gehe ich davon aus das die Kündigung durch Sie akzeptiert ist.

Von dem Schreiben eine Kopie machen(archivieren),das Schreiben unter Zeugen in ein Kuvert stecken und mit dem Zeugen zusammen zum Postamt.Per Einschreiben,mit Rückschein verschicken.
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De kleine Eisbeer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.07.2010, 17:45   #107 (permalink)
Ezo
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Standard AW: Top50-sg Abzocke

Zitat:
Hast du eine Widerrufsbelehrung in Textform erhalten???
Falls du eine erhalten hast,dann vermutlich nach Vertragsabschluss.Und dann beträgt die Frist einen Monat.
Solltest du keine Widerrufsbelehrung bekommen haben,dann ist die Frist noch garnicht begonnen.
In den ABGs steht ein wiederufsrecht von 2 wochen

ich habe den Brief am 15.7 erhalten ^.^knapp verpast leider
Ezo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.07.2010, 19:15   #108 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Ezo Beitrag anzeigen
In den ABGs steht ein wiederufsrecht von 2 wochen
Was in den AGB steht interessiert niemand.Es sei denn sie ist deutlich vom anderen Text hervorgehoben.
OLG Frankfurt a.M. Urteil vom 14.12.2006, Az. 6 U 129/06

Zitat:
Zitat von Ezo Beitrag anzeigen
ich habe den Brief am 15.7 erhalten ^.^knapp verpast leider
Wer sagt das??
Du hast telefonisch einen Vertrag abgeschlossen.
Der Brief stellt eine Bestätigung des Vertragsabschlusses da.
Hat man mit der Bestätigung eine Widerrufsbelehrung erhalten,so ist dies nach Vertragsabschluss geschehen.Also beträgt die Frist 1 Monat.
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Alt 30.07.2010, 19:25   #109 (permalink)
Ezo
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Zitat:
Zitat:
Zitat von Ezo Beitrag anzeigen
In den ABGs steht ein wiederufsrecht von 2 wochen
Was in den AGB steht interessiert niemand.Es sei denn sie ist deutlich vom anderen Text hervorgehoben.
OLG Frankfurt a.M. Urteil vom 14.12.2006, Az. 6 U 129/06
leider ist es deutlich vom andern text hervorgehoben der test ist grau unterlegt ...
Ezo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.07.2010, 20:01   #110 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Ezo Beitrag anzeigen
leider ist es deutlich vom andern text hervorgehoben der test ist grau unterlegt ...
Ich würde es mit dem Widerruf versuchen.
In den Musterbriefen stehen Passagen wie: Hilfsweise fechte ich den Vertrag wegen Irrtum" oder: "hilfsweise kündige.."
Du kannst dich aber bei einer Verbraucherzentrale beraten lassen.

Auf jeden Fall solltest du aus dem Vertrag wie auch immer raus.
Denn in den AGB stehen so schöne Sachen wie:
(II) Zur Vertragsabwicklung werden die personenbezogenen Daten des Nutzers an den jeweiligen Veranstalter der Preisausschreiben und Gewinnspiele weitergegeben.
Diese geben deine Daten natürlich auch wieder weiter.
Solltest du daran teilnehmen,gibt der Betreiber,sollte er dich wirklich bei Preisausschreiben eintragen,deine Daten an 100te andere Firmen weiter.
Vermutlich inclusiv Kontonummer.
Auch zu beachten;AGB:
(IV) Erteilt der Nutzer seine Einwilligung, dürfen seine personenbezogenen Daten auch zur Werbung, Beratung und Marktforschung verwendet werden. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft vom Kunden widerrufen werden.
Eine Einwilligung sollte man sowieso nie erteilen.
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