"01056". Die Vor-Vorwahl, die plötzlich teuer ist

schnippewippe

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Die Vor-Vorwahl, die plötzlich teuer ist

Viele Verbraucher wenden sich derzeit hilfesuchend an die Beratungsstellen wegen Rechnungen des Call-by-Call-Anbieters (Vor-Vorwahl-Anbieters) "01056".
Während Verbraucher noch vor einem Jahr mit dieser Vorwahl gerade bei Auslandsgesprächen viel sparen konnten, erhalten diese nun seit einiger Zeit gesalzene Rechnungen..............................

Im aktuellen Fall empfiehlt die Verbraucherzentrale mit einem Musterschreiben innerhalb der Widerspruchsfrist von acht Wochen gegen die überhöhte Rechnung anzugehen. In älteren Fällen sollte gegebenenfalls erwogen werden, einen Rechtsanwalt einzuschalten...............................
.weiter im link
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Die Vor-Vorwahl, die plötzlich teuer ist
Man droht auch mit Inkasso.
Quelle&mehr: badische-zeitung.de

Zitat aus dem Link:
(...)
Nach Angaben der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist derzeit noch nicht geklärt, ob PM2 damals der Veröffentlichungspflicht der Tarife nachgekommen ist.(...)
Zitat AGB:
(...)
13.5
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden im Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht, wobei hinsichtlich der geltenden Preise auf die im Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlichte Website der PM² und die dort hinterlegte Preisliste verwiesen wird.
(....)
Das wirft die Frage auf;wer liest das Amtsblattsbblatt der Bundesnetzagentur?Bzw. wer kann es lesen?
1.)erscheint es 14täglich
2.)muss man sich anmelden und...es ist kostenpflichtig!!!
..>> https://www.bnetza-amtsblatt.de Preise unter Bestellung Online-/Papierversion
dann wäre;Tarifänderung auf der Webseite zu sehen??? was ist mit denen die kein Internet haben,und wenn wer hat es konstant zur Verfügung?
Auch wurden Webseiten,die die Tarife der Anbieter von Call-by-Call veröffentlichen,z.B. ..>> teltarif.de nicht informiert.

Ps.
(....)
Und was ist nun mit den betroffenen Kunden? Anneke Voß von der Verbraucherzentrale Hamburg empfiehlt, erst mal nicht zu bezahlen - und sich rechtlichen Rat bei einem Rechtsanwalt oder der Verbraucherzentrale zu holen.
(...)
Quelle&mehr: sr-online.de/bonus
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Update:

Verbraucherzentrale Bundesverband reicht Klage gegen Anbieter PM2 (01056) ein.

Eine gesetzliche Pflicht zur Preisansage bei Vorwahlnummern fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Anlass ist der aktuelle Fall des Anbieters PM2, der seine freiwillige Preisansage einstellte und kurz darauf die Tarife um ein Vielfaches erhöhte. Gegen das Unternehmen hat der vzbv inzwischen eine Unterlassungsklage beim Landgericht Darmstadt eingereicht.
Quelle&mehr: vzbv.de
 

schnippewippe

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@ De kleine Eisbeer

Bei deinen Post fällt mir das hier wieder ein.

Ist ja bald die grosse Reisezeit. :D
Hier noch mal zu Erinnerung.

Daten-Roaming
Schutz vor Horror-Rechnungen seit 1. März 2010

Seit 1. März 2010 müssen europäische Mobilfunknetzbetreiber ihren Kunden aufgrund der EU-Roamingvorschriften die Möglichkeit einer Rechnungs*obergrenze anbieten, um sie bei Nutzung des Internets auf Reisen in anderen EU-Ländern über ihre Mobiltelefone und Laptops vor „Horror-Rechnungen“ zu schützen.

Nach den im Juni 2009 vom Ministerrat und vom Parlament der EU verabschiedeten Roaming-Vorschriften wird durch diesen Mechanismus nach einer Warnung die Verbindung ins Internet auf Reisen im Ausland unterbrochen, sobald die Rechnung eine bestimmte Höhe erreicht hat. .................aus dem link

46.182,09 EUR
Bei den Kosten für mobile Nutzung des Internets im EU-Ausland konnte es bisher zu regelrechten Rechnungsschocks kommen, sobald der Verbraucher wieder zu Hause war, wie der folgende Fall belegt:

Nachdem sich das Europäische Verbraucher Zentrum Deutschland-Kiel in einem Fall horrender Kosten für die mobile Nutzung des Internets im EU-Ausland eingeschaltet hatte, lenkte das Telekommunikationsunternehmen nun ein und kürzte die Forderung von 46.182,09 EUR auf 1000,-EUR.
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Ärger mit 01056 geht in nächste Runde
(....)
Man habe PM2 außergerichtlich abgemahnt und dem Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt, eine Unterlassungsverpflichtung abzugeben. Dies sei nicht geschehen. Damit könne man nicht ausschließen, dass sich das Verhalten wiederhole und folglich habe man Klage beim Landgericht Darmstadt eingereicht. Falls die Richter der Argumentation der Verbraucherschützer folgen und das Vorgehen von PM2 als sittenwidrig einstufen, würden die Verträge unwirksam.
(...)
Quelle&mehr: op-online.de
 
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