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Alt 31.10.2010, 14:40   #21 (permalink)
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Standard AW: klarmobil - 1. Mahnung

Hallo
wollte nur mitteilen, dass E-Mails vor Gericht als Beweis anerkannt werden.In einem anderen Streitfall(mit efoxshop,wenns jemand kennt) der bis zum Gericht ging wurden die Mails akzeptiert.
sGästle ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.10.2010, 22:01   #22 (permalink)
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Standard AW: klarmobil - 1. Mahnung

Meinst du das hier.
Aktuelles rund um Handys -Efox-shop.com Seltsamer Laden.
Der Shop besitzt weder ein Impressum, noch eine Email Adresse oder eine Telefonnummer!
Da du das Urteil kennst, wirst du doch bestimmt auch einen Link dazu haben. Möchte mal die Begründung im Urteil lesen können.

E-mails wie wir sie verschicken.

Eine Mail, wenn überhaupt, ist bestenfalls ein sog. Augenscheinsbeweis, d.h. das Gericht kann entscheiden, ob sie der Mail Aussagekraft zumisst, oder es aber auch einfach verwerfen.
Auch wenn ein Richter eine E-mail als Beweis zulässt, müssen andere Richter es nicht auch so machen.


Hier noch einmal der Beitrag von der Rechtsanwältin
Ulrike Hinrichs
Sind E-Mails ein Beweismittel vor Gericht?

Hier mal ein paar Probleme wenn man meint sich auf eine E-mail als Beweis verlassen zu können.
Zitat:
2. Beweiswert von Emails
Zuerst wird mitgeteilt das E-mails als Beweis zugelassen werden !!! Aber dann geht es mit den Problemen bei E-mails doch los .

http://www.online-werberecht.de/emailbeweis.html


Ein Stück Wahrheit steckt trotzdem in der Aussage zur Rechtsgültigkeit: Emails bringen Beweisschwierigkeiten mit sich.

Einen grundsätzlichen Ausschluss von E-Mails als Beweismittel gibt es jedoch nicht. Im Gegenteil: Es handelt sich um ein elektronisches Dokument. Die Zivilprozessordnung sieht die Vorlage von elektronischen Dokumenten als Beweis ausdrücklich vor, § 371 Abs. 1 S. 2 ZPO.

Beweisschwierigkeiten ergeben sich aber aus der Tatsache, dass E-Mails als elektronisch gespeicherte Daten problemlos verändert oder sogar ganz neu geschaffen werden können, ohne dass dies erkennbar wäre.

Serverprotokolle können insoweit möglicherweise ein wenig mehr Aufschluss bringen, wenn Dritte bezeugen können, dass diese unverändert sind.

Aber selbst wenn feststeht, dass eine E-Mail von einem bestimmten Emailpostfach aus gesendet wurde, beweist dies nach Auffassung des OLG Köln (Urteil vom 06.09.2002, Az. 19 U 16/02; JurPC Web-Dok. 364/2002; CR 2003, 55; MMR 2002, 813) noch nicht, dass die Email auch vom Inhaber des betreffenden Kontos abgesendet wurde. Die technischen Sicherheitsstandards würden nicht gewährleisten, dass nicht eine andere Person Zugang zu einem Emailkonto erlangen könnte und Emails von diesem Konto aus sendet.

Das Gericht lehnte es auch ab, die Email jedenfalls als sogenannten Anscheinsbeweis anzuerkennen. Dann wäre es am Inhaber des Emailkontos gewesen zu beweisen, dass nicht er, sondern ein anderer, die Email abgesendet hat.

Demnach muss derjenige, der sich auf eine Email berufen will, in vollem Umfang beweisen, dass die Email von demjenigen abgeschickt wurde, der als Absender benannt ist.

Etwas anderes gilt auch insoweit nur bei Emails mit einer qualifizierten digitalen Signatur.

4. Rechtssicherheit bei eigenen Erklärungen schaffen

Auch wenn Sie selbst Erklärungen abgeben, sollte Ihnen bewusst sein, dass Sie bei einer Email nicht in der Lage sein werden zu beweisen, dass die Email dem Empfänger zugegangen ist. Das bloße Absenden reicht für die Rechtswirkung einer Erklärung in der Regel nicht aus. Sie muss dem Empfänger erst zugehen, § 130 BGB. Dies müssen Sie beweisen, wenn Sie aus der Email für Sie günstige Rechtfolgen herleiten wollen......................

Wenn Sie wirklich sicher gehen wollen, dass Sie den Zugang einer Erklärung beweisen können, sollten Sie die Erklärung auf dem Postweg per Einschreiben versenden. Beweiskräftiger ist das Einschreiben per Rückschein, da hier der Empfang vom Empfänger quittiert wird. Anders als beim - günstigeren - Einwurfeinschreiben besteht aber die Gefahr, dass der Empfänger nicht angetroffen wird und das Einschreiben dann nicht beim Postamt abholt.
Selbst beim Einschreiben mit Rückantwort sollte man sich eine Kopie machen ,Auf dieser Kopie sollte ein Zeuge mitteilen, dass er /sie den Inhalt gelesen hat. Das der Brief dann sofort in den Umschlag getan wurde und man es sofort zusammen zur Post gebracht hat um es zusammen am Schalter abzugeben.

Wenn du der Meinung bist ,deine geschickten und von der anderen Seite unbeantworteten E-mails reichen im Ernstfall vor Gericht , vergesse alles was ich darüber eingestellt habe.
__________________
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Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

Musterbriefe von der Verbraucherzentrale
http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html


Musterbrief für die Bank


Musterbrief Telefonandieter unberechtigte Forderung
http://www.vz-bawue.de/mediabig/143521A.pdf

Geändert von schnippewippe (31.10.2010 um 22:08 Uhr)
schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.11.2010, 05:07   #23 (permalink)
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Standard AW: klarmobil - 1. Mahnung

Hallo,
ein Urteil gibt es noch nicht,da erst Anzeige erstattet wurde.Die Polizei hat allen E-Mail Verkehr mit Efoxshop und Paypal für die Staatsanwaltschaft verlangt.Es gab für jede Mail von mir eine Empfangs-Bestätigungs-Mail.von efoxshop .Trotzdem kam nie eine Antwort.Efoxshop hat auch eine Tel.Nr.nach China.
Ich kann Deine Aussage und Begründung voll nachvollziehen,dass Emais keine Beweiskraft haben.Aber es ist nun mal so,dass beim Online-Kauf gar keine andere Art der Kommunikation möglich ist.Selbst mit Pay-pal gehts nur online.Vielleicht wurden deswegen meine Mails verlangt.In Verbindung mit dem passenden Kontoauszug könnte das ja als Nachweis anerkannt werden.
Trotzdem,Danke.Man lernt nie aus
sGästle ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.11.2010, 08:56   #24 (permalink)
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niobe-1958 eine Nachricht über ICQ schicken
Standard AW: klarmobil - 1. Mahnung

Zitat:
Zitat von sGästle Beitrag anzeigen
Trotzdem kam nie eine Antwort.Efoxshop hat auch eine Tel.Nr.nach China.
Ist das dieser Shop?
Zitat:
Unsere Geschichte:
Die Hauptgeschäftstelle von eFox-Shop ist in Deutschland 2005 etablierten. Seit 2007 haben wir eFox-Shop , und unsere Vision ist zur Ermutigung die Leute weltweit zum Online-Einkauf.
Wer und wo auch immer Sie sind, bietet eFox-Shop alle Leute mit desselbem günstig möglichsten Preis. Wenn Sie ein Großhändler sind, möchten Sie Ihren Gewinn vergrößern.............
Ich konnte KEIN Impressum finden

Erfahrung mit efox shop
__________________
Ein Ruhestörer ist jemand,
der die Bettdecke von der schlummernden Wahrheit wegzieht.
Ludwig Börne (1786 - 1837)
niobe-1958 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.11.2010, 10:43   #25 (permalink)
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Standard AW: klarmobil - 1. Mahnung

Ja,das ist dieser Shop...
sGästle ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.11.2010, 11:01   #26 (permalink)
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Beiträge: 882
Standard AW: klarmobil - 1. Mahnung

Zitat:
Zitat von niobe-1958 Beitrag anzeigen
Ich konnte KEIN Impressum finden
Die Registrierung würde mich von jeglichem Geschäftskontakt abhalten...
Zitat:
Registrant:
Xiuhua Zhang
Huanan Road
Shenzhen, 518111
China
Google sagt dazu:
Zitat:
Folgende Adresse konnte nicht gefunden werden:
Shenzhen, 518111 Huanan Road
Niclas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.11.2010, 19:20   #27 (permalink)
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Beiträge: 2
Standard AW: klarmobil - 1. Mahnung

Hallo bin neu hier & hab euch über google wegen Efox gefunden!
Also ich hab die Straße in China gefunden, es handelt sich wohl um ein Postfach so wie es mir scheint...
Google Maps

Die Nr wo da hinter Shenzhen angegeben ist, wird wohl das Postfach sein.
cool.girl ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.11.2010, 04:05   #28 (permalink)
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Standard AW: klarmobil - 1. Mahnung

HUHU;große Freude.Ging ja schnell.Hatte von Klarmobil Post:"Aus Kulanzgründen werden die Forderungen ausgebucht....."
Also,gebt nicht nach und droht auch mal mit Strafantrag.Mit solchen Methoden werden Millionen gescheffelt.Wünsch Euch ebenfalls viel Erfolg.
Ps.: efoxshop will nun auch noch nachliefern.Hatte sehr viel Ware bestellt,per Vorkasse.Auf Nachfrage,wann ich bezahlen werde,sagte ich,wenn meine bestellte Ware von Juli eintrifft.Dauraufhin kam Post,mein Paket wäre aus unerklärlichen Gründen wieder nach China geschickt worden.Eine Zusendung wird nun sofort veranlasst.
Habe ich nun mit der nicht bezahlten Bestellung schon einen Vertrag abgeschlossen?Beweg ich mich nun auf dünnem Eis? Oder hab ich mit diesem Trick nur meine Rechte geltend gemacht?
Was meint Ihr ...
sGästle ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.11.2010, 06:54   #29 (permalink)
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Standard AW: klarmobil - 1. Mahnung

Also EFox ist für mich auch so ein komischer Laden, weil ich hab nun 2 so Pads bestellt + gezahlt und warte nun auf Antwort wegen dem verschicken!
Wollte mal im Juni was bestellen und da sah auch die Bestellbestätigung ganz anders aus & es war da auch ein ganz anderer Besitzer / Kontoinhaber -Nr. so wie ich es gesehn hab. Das habe ich aber erst gestern rausgefunden, weil ich u.a. zum Glück die alten EMails noch habe
Ich bin nun gespannt wann oder ob überhaupt meine Ware kommen wird, ganz so vertrauenswürdig ist es ja nicht.
cool.girl ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.11.2010, 12:48   #30 (permalink)
Super-Moderator
 
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Beiträge: 2.628
Standard AW: klarmobil - 1. Mahnung

Zitat:
Zitat von cool.girl Beitrag anzeigen
Also EFox ist für mich auch so ein komischer Laden,
Bitte bleibt beim Thema.
Wenn ihr euch über eFox-Shop austauschen wollt dann eröffnet ein neues Thema.
__________________
.
Da einige Hinweise nichts fruchten.....
Wer fremde eMails veröffentlicht...wird für 1 Woche gesperrt.
Wer Klarnamen verwendet....wird für 1 Woche gesperrt.
Wer "böse" Wörter benutzt....wird für 1 Woche gesperrt
Update:>> Hier lesen

.................
Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.

....................
De kleine Eisbeer ist offline   Mit Zitat antworten
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