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Alt 10.04.2010, 23:04   #11 (permalink)
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Benutzerbild von schnippewippe
 
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Standard AW: klarmobil - 1. Mahnung

Wäre schön wenn du es uns mitteilst.
Da wird bestimmt eine Anfechtung geschrieben werden.

An alle User hier. Noch einmal
Zitat:
Über eine Einzugsermächtigung können Sie sich hingegen auf beliebige Weise einigen - per AGB oder sogar einfach nur mündlich, indem der Kunde Ihnen seine Bankdaten gibt.
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Vorsicht sonst droht Sperrung
Damit es nicht im Thread untergeht und keiner sagen kann er hat es nicht gewusst!
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“Brieffreundschaft mit einem Abzocker”

Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

Musterbriefe von der Verbraucherzentrale
http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html

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Geändert von schnippewippe (10.04.2010 um 23:06 Uhr)
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Alt 11.04.2010, 09:36   #12 (permalink)
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Beiträge: 391
Standard AW: klarmobil - 1. Mahnung

Ich würd mir gar nicht so viel Arbeit machen und eher zum Anwalt gehen. Eure unbeantworteten Mails und Briefe werden bei ihm meist erstaunlicherweise plötzlich doch beantwortet und außerdem kennt sich ein Anwalt meist besser im Vertragsrecht aus, als Otto-Normalverbraucher.
Winnimaus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.04.2010, 13:53   #13 (permalink)
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Standard AW: klarmobil -Werbung

Ich stelle hier mal die Videos von deren Werbung ein. Da muss man nichts mehr dazu sagen

Wenn ich mir das durchlese , kann ich mir gut vorstellen, dass sie auf solche Mittel wie bei vokal0409 zurückgreifen.
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Geändert von schnippewippe (11.04.2010 um 14:09 Uhr)
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Alt 14.04.2010, 09:00   #14 (permalink)
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Standard AW: klarmobil - 1. Mahnung

Aaalso, wir haben jetzt erstmal eine Kündigung und einen Widerruf geschrieben und per Post an klarmobil verschickt. Unser Anwalt weiß bescheid und wir warten jetzt auf die Reaktion von klarmobil....
vokal0409 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.04.2010, 09:21   #15 (permalink)
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Standard AW: klarmobil - 1. Mahnung

Da bin ich aber gespannt was die schreiben werden Kannst uns ja mal auf dem Laufenden halten.
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Alt 16.04.2010, 10:22   #16 (permalink)
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Beiträge: 9.719
Standard Handy-Karten anonym

Ich glaube das Video könnte hier ganz gut passen . Ist zwar nicht so das Thema aber es geht da ja auch um Handy-Karten
Völlig anonym: Terrorisieren - verunglimpfen - mobbenAnderen zu schaden ist leichter als man glauben mag

Zitat:
Völlig anonym: Terrorisieren - verunglimpfen - mobben
Anderen zu schaden ist leichter als man glauben mag

Den ungeliebten Nachbarn zum Terroristen erklären, die Polizei in Atem halten, groben Unfug anstellen - all das ist leichter als man denkt. Eine schon fast fahrlässige Lücke ermöglicht das jedermann, völlig anonym und ohne großes Risiko. Und die Verursacher dieses Problems? Die interessiert anscheinend nur der kurzfristige Profit. Das c't magazin fragt nach..................video im link
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Alt 19.08.2010, 09:51   #17 (permalink)
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Beiträge: 6
Standard AW: klarmobil - 1. Mahnung

Ich wollte nur mal erwähnen, dass bis heute keine Antwort von klarmobil kam.
vokal0409 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.08.2010, 11:21   #18 (permalink)
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Standard AW: klarmobil - 1. Mahnung

Oh---- das liest sich aber sehr gut.
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Alt 31.10.2010, 11:14   #19 (permalink)
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Beiträge: 19
Standard AW: klarmobil - 1. Mahnung

Hallo,
mir ist es ähnlich ergangen.Ich erhielt einen Anruf meines Internetdienst-Anbieters "FREENET".Sie hätten für treue Kunden ein Geschenk in Form einer Handy-Karte mit 10.-€ Guthaben.Ich könne diese 10.-€ abtelefonieren und die Karte dann entsorgen.Mir entstehen keinerlei Kosten.Genau so hab ich es dann auch gemacht.Abtelefoniert und entsorgt.Dann kam plötzlich eine Abbuchung von 3.-€ durch Klarmobil.Hatte per E-Mail weitere Abbuchungen untersagt, da ich keine Einzugsermächtigung erteilt hatte.Wollte auch wissen,wofür diese 3.-€ sind.Es kam natürlich keine Antwort.Also Geld zurückbuchen lassen.Nach 3 Monaten wieder 3.-€ abgebucht.Ich,wieder zurückbuchen lassen und per Mail nachgefragt,was das soll.Keine Reaktion.Dann kam eine Mahnung über 45,90.-€ wegen den Rückbuchungen.Hatte dann noch mal per Mail geschrieben, dass ich keinen Vertrag abgeschlossen habe und auch keine Einzugsermächtigung erteilt hatte.Wo keine Einzugsermächtigung,da auch keine Abbuchung,da auch keine Rückbuchung = keine Rückbuchungsgebühren.Bis heute noch keine Antwort.Habe bei weiterer Nötigung Strafanzeige angedroht.Nun warte ich mal ab...
Ich bekam keine AGB zul esen,noch sonst irgend welche Sachen die auf einen Vertrag hinweisen.Meine Kontodaten hat Klarmobil höchstwahrscheinlich von Freenet.Schreibt auch bitte,wie es beiEuch weiter gegangen ist...
Danke
sGästle
sGästle ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.10.2010, 13:17   #20 (permalink)
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Standard AW: klarmobil - 1. Mahnung

Ich würde das Alles noch einmal schriftlich per Einschreiben mit Rückantwort machen. E-mails wie wir sie verschicken zählen im Ernstfall nicht als Beweis vor Gericht und das wissen die auch. Also interessiert es ihnen oft nicht ,was man per E-mail schreibst. Man bekommt keine Antwort.

Im Brief würde ich auch mitteilen ,das ich schon per E-mail versucht habe die Sache zu klären. Leider wurde aber auf meine E-mails von ihrer Seite aus nicht reagiert.

Würde ich mitteilen.
Zitat:
Ich erhielt einen Anruf meines Internetdienst-Anbieters "FREENET".Sie hätten für treue Kunden ein Geschenk in Form einer Handy-Karte mit 10.-€ Guthaben.Ich könne diese 10.-€ abtelefonieren und die Karte dann entsorgen.Mir entstehen keinerlei Kosten.
Somit bin ich auch keinen Vertrag eingegangen.

Dein Post liest sich so , als wenn du auch keine Widerrufsbelehrung erhalten hast.
Zitat:
Ich bekam keine AGB zul esen,noch sonst irgend welche Sachen die auf einen Vertrag hinweisen.Meine Kontodaten hat Klarmobil höchstwahrscheinlich von Freenet.
Wenn du einen Vertrag abgeschlossen hast , musst du auch eine Widerrufsbelehrung erhalten haben.

Künftig ist ein Widerruf von telefonischen Verträgen möglich

Zitat:
Telefonisch geschlossene Verträge können Verbraucher von nun an innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen kündigen, bei unerlaubten Werbeanrufen innerhalb eines Monats. Die Frist beginnt erst, wenn der Verbraucher schriftlich - also per Brief, Fax oder E-Mail - über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Wird er über sein Recht nicht informiert, kann er auch noch später widerrufen.
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