Ich würde das Alles noch einmal schriftlich per Einschreiben mit Rückantwort machen. E-mails wie wir sie verschicken zählen im Ernstfall nicht als Beweis vor Gericht und das wissen die auch. Also interessiert es ihnen oft nicht ,was man per E-mail schreibst. Man bekommt keine Antwort.
Im Brief würde ich auch mitteilen ,das ich schon per E-mail versucht habe die Sache zu klären. Leider wurde aber auf meine E-mails von ihrer Seite aus nicht reagiert.
Würde ich mitteilen.
Zitat:
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Ich erhielt einen Anruf meines Internetdienst-Anbieters "FREENET".Sie hätten für treue Kunden ein Geschenk in Form einer Handy-Karte mit 10.-€ Guthaben.Ich könne diese 10.-€ abtelefonieren und die Karte dann entsorgen.Mir entstehen keinerlei Kosten.
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Somit bin ich auch keinen Vertrag eingegangen.
Dein Post liest sich so , als wenn du auch keine Widerrufsbelehrung erhalten hast.
Zitat:
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Ich bekam keine AGB zul esen,noch sonst irgend welche Sachen die auf einen Vertrag hinweisen.Meine Kontodaten hat Klarmobil höchstwahrscheinlich von Freenet.
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Wenn du einen Vertrag abgeschlossen hast , musst du auch eine Widerrufsbelehrung erhalten haben.
Künftig ist ein Widerruf von telefonischen Verträgen möglich
Zitat:
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Telefonisch geschlossene Verträge können Verbraucher von nun an innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen kündigen, bei unerlaubten Werbeanrufen innerhalb eines Monats. Die Frist beginnt erst, wenn der Verbraucher schriftlich - also per Brief, Fax oder E-Mail - über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Wird er über sein Recht nicht informiert, kann er auch noch später widerrufen.
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