Telek. haftet für Mehrkosten.bei Wegfall der Call-by-Call-Nr.nach Betätigung ......

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Telekom haftet für Mehrkosten bei Wegfall der Call-by-Call-Nummer nach Betätigung der Rückruftaste

In einem interessanten Fall zur Frage der Haftung für Mehrkosten bei unbemerktem Wegfall einer vorprogrammierten Call-by-Call-Vorwahl haben wir vor dem Amtsgericht Langenfeld ein klageabweisendes Urteil gegen die Telekom Deutschland GmbH erstritten.Hintergrund war ein Streit zwischen der Telekom als Festnetzanbieter und einer Kundin, welche für regelmäßig getätigte Ferngespräche nach Namibia im Telefonbuch ihres Festnetzapparates die Call-by-Call-Nummer eines entsprechenden Anbieters vor den jeweiligen Auslandsrufnummern mit eingespeichert hatte......................
 
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