Kostenfalle bei talk4free europa & more

schnippewippe

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Kostenfalle bei talk4free europa & more
LG Hamburg
Urteil vom 26.03.2013
312 O 170/12
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Das LG Hamburg hat entschieden, dass eine Telefonanbieter nicht berechtigt ist, eine vom Kunden bei Vertragsschluss als Tarifoption gebuchte Flatrate kurzfristig zu kündigen, sofern der Vertrag im Übrigen weiterläuft. Insofern geht das Gericht zutreffend davon aus, dass ein einheitlicher Vertrag vorliegt.......weitere interessante links im link

Blaues Wunder mit Flatrate Verbraucherzentrale

Flatrate! Das Angebot, gegen Zahlung einer Pauschale unbeschränkt telefonieren zu können, ist bei der Auswahl eines Telefonanbieters für viele Verbraucher ein entscheidendes Kriterium. Wer solche Angebote beim Wort nimmt, kann allerdings manchmal sein blaues Wunder erleben. So wie in folgendem Fall bei Telefònica / O2 /Alice.

Das Landgericht Hamburg hat der Telefónica Germany eine Vertragsklausel zur Kündigung des Flatrate-Tarifs „talk4free europa & more“ untersagt (Urteil vom 26. März 2013, Az. 312 O 170/12). Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg.
Verträge von O2 und Alice.......................weiter im link
 
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