Gewerbeauskunft-Zentrale: Klage auf Rückzahlung gezahlter Beträge

schnippewippe

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Gewerbeauskunft-Zentrale: Klage auf Rückzahlung gezahlter Beträge

-------------------------Es ist soweit: Von hier aus wurde Klage gegen die GWE GmbH erhoben – auf Rückzahlung in der Vergangenheit bereits gezahlter Beträge. Dabei geht es um jemanden, der irrtümlich auf die erste Rechnung hin zahlte und bei Rechnungslegung für das zweite Jahr erst bemerkte, dass es sich seinerzeit um kein amtliches Formular gehandelt hat. Die GWE GmbH verweigerte mit den bekannten “Argumenten” die Rückzahlung: Es ist ein Vertrag geschlossen wurden und die erste Zahlung ist angeblich eine Vertragsbestätigung oder gar ein Anerkenntnis (dass das falsch ist, habe ich hier bereits dargelegt).
Die Klage ist eine von mehreren “Musterklagen” mit denen ich die typischen Fragen bezüglich der Thematik “Gewerbeauskunft-Zentrale” beim Amtsgericht Düsseldorf nun umfassend entscheiden lassen möchte. Dazu gehört u.a. auch die hier betroffene Rückzahlung von Beträgen, wobei ich ausdrücklich den Standpunkt vertrete, dass eine Anfechtung nicht notwendig ist, da die Entgelt-Klausel eine unwirksame AGB darstellt, somit würde die Möglichkeit offen stehen, innerhalb von 3 Jahren gezahlte Beträge zurück zu fordern – auch wenn gar keine Anfechtung erklärt wurde.

Die hiesigen Klagen betreffen sowohl die früheren als auch die neueren Formular-Gestaltungen der GWE GmbH. Die hier aufbereiteten Klagen decken meines Erachtens sämtliche Fragen insgesamt ab, von der Rücksendung nach genannter Fristsetzung im Formular bis zur erstmaligen Anfechtungserklärung mehr als 1 Jahr nach Vertragsschluss.

Über den Fortgang wird berichtet. ...............................
 
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