OLG Hamburg:Nichtnutzungsgebühr und Pfandklausel sind für Mobilfunkverträge unwirksam

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OLG Hamburg: Nichtnutzungsgebühr und Pfandklausel sind für Mobilfunkverträge unwirksam
OLG Hamburg: Nichtnutzungsgebühr und Pfandklausel sind für Mobilfunkverträge unwirksam
Publiziert 30. Januar 2013 | Von Dr. Graf
Rechtsnormen: §§ 307 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3, 309 Nr. 5a, Nr. 5b, Nr. 6 BGB

Mit Urteil vom 03.07.2012 (Az. 2 U 12/11) hat das OLG Hamburg entschieden, dass eine AGB-Klausel, wonach Kunden im Falle der Nichtnutzung eines Mobilfunkanschlusses Zusatzgebühren zu zahlen haben, unwirksam ist. Auch eine Klausel, wonach im Falle der nicht fristgerechten Rücksendung der SIM-Karte nach Vertragsende eine „Pfandgebühr“ zu leisten ist, ist unwirksam.

Zum Sachverhalt:....................weiter im link
 
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