Prozess um Abzocke mit Handy-Anrufen-Ping-Abzocker

schnippewippe

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Prozess um Abzocke mit Handy-Anrufen

Das Handy klingelt nur ein mal. Ping! Der Angerufene hat keine Chance, rechtzeitig dranzugehen - und ruft die angegebene Nummer zurück, weil er denkt, es war etwas Wichtiges. Was die Menschen aber nicht wissen: Die Nummer ist kostenpflichtig, der Rückruf kostet 98 Cent. Auf diese Weise soll ein Betrüger-Trio fast 800.000 Handy-Besitzer abgezockt haben. Vor dem Landgericht Osnabrück hat am Donnerstag der Prozess gegen die Drei begonnen - wegen versuchten millionenfachen Handy-Betrugs.
Anrufe per Computer gesteuert

Die zwei Männer aus Deutschland und Österreich und eine Frau, die auf Mallorca lebt, sollen vor rund sechs Jahren gemeinsam eine solche sogenannte Pinging-Aktion gestartet haben. Mithilfe eines Computers werden dabei innerhalb kurzer Zeit mehrere Millionen der beschriebenen Kurz-Anrufe getätigt. Da die Anrufe rund um Weihnachten kamen, dachten offenbar viele, sie würden Weihnachts- oder Neujahrswünsche erhalten. Davon geht zumindest die Staatsanwaltschaft aus.
Schaden in Höhe von 645.000 Euro.....................mehr im link
Ping-Abzocker

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schnippewippe

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Das traue ich mich gar nicht einzustellen.:mad:


LG Osnabrück: Lächerliche Strafen im Osnabrücker Betrugsprozess um Pinganrufe


Das Landgericht Osnabrück hat gestern nach übereinstimmenden Meldungen (u. a. hier) die 3 Angeklagten im Osnabrücker Betrugsprozess um sog. Pinganrufe zu geringen Strafen verurteilt.

Es wurde als erwiesen angesehen, dass das Trio mehrere Millionen Mobiltelefonnummern kurz angewählt wurde, um Rückrufe zu provozieren. Zahlreiche Angerufene verhielten sich wie beabsichtigt, ohne zu wissen, dass es sich bei der übertragenen Anrufernummer um eine teure Mehrwertdienstnummer handelte. Mindestens 660 000 Telefonate seien mit jeweils 98 Cent berechnet worden; das Geld sei allerdings nach Intervention der Bundesnetzagentur nicht an die Angeklagten ausgezahlt worden. Dennoch seien hohe Schäden entstanden, weil die Netzbetreiber die Gelder nur auszahlten, soweit die Geschädigten aktiv die Rückzahlung verlangten. In diesem Zusammenhang habe der Richter von einem "Sumpf" gesprochen, der sich im Bereich des Mehrwertdienstegeschäftes gebildet habe.

Das Gericht verhängte gegen die beiden Männer Haftstrafen von jeweils einem Jahr und 3 Monaten auf Bewährung; die angeklagte Frau kam mit einer Geldstrafe von EUR 1.500 davon.

Gegen die Entscheidung können Staatsanwaltschaft wie auch die Verurteilten noch Rechtsmittel einlegen. .................was schreibt ein Anwalt dazu
 
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