Abzocke mit der Rufnummer des Amtsgerichts Bremen (0421) 361 - 6115

schnippewippe

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Pressemitteilung 48/2012

Missbräuchliche Verwendung der Rufnummer des Festnetzanschlusses des Amtsgerichts Bremen (0421) 361 - 6115

Seit Montag (19.11.2012) geben sich vermehrt Anrufer als Mitarbeiter des Amtsgerichts Bremen – Mahnabteilung – aus und mahnen Geldzahlungen in Höhe von 800,00 € an. Zur Abwendung einer Zwangsmaßnahme könne der Angerufene eine Zahlung von 800,00 € bzw. die Zahlung eines Zeitungsabonnements leisten.

Wir weisen darauf hin, dass derartige Anrufe nicht von Mitarbeitern des Amtsgerichts Bremen getätigt werden. Wir gehen davon aus, dass die Rufnummernanzeige (0421 – 361 6115) manipuliert ist. Es wird empfohlen, auf derartige Anrufe nicht einzugehen und gegebenenfalls die örtliche Polizeidienststelle zu informieren sowie Strafanzeige zu erstatten.
 
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