Probleme mit O2

arno_berlin

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Hallo,
bin Arno aus Berlin,39 J. und neu hier. Hätte gern mit einem netten Thema angefangen, aber O2 lässt das nicht zu...
Habe mein Anschluß im Juli 2012 gekündigt da O2 mir nach meinem im Mai 2012 erfolgten Umzug VDSL 50 und VDSL 25 technisch nicht anbieten kann, welche ich aber benötige, daher wechselte ich beim neuen Standort zu TELEKOM da diese VDSL 25 und 50 für die hiesige Kommunikationsstruktur anbieten können. O2 war am alten Standort nicht mal in der Lage ausreichend 16 Mbit zu liefern(obwohl diese von mir über Jahre bezahlt wurden).
Ausserdem konnte der O2Techniker den Haus'Anschluss' leider nur unfachmännisch anlegen, so das wir diesen überhaupt nicht nutzten können. Aus diesem Grund hatte ich O2 gebeten im gegenseitigen Einvernehmen den geschlossenen Vertrag sofort zu lösen und stellte diesen Antrag mehrfach. Das war jedoch von O2 abgelehnt worden und O2 wünscht Ertragserfüllung bis Mai 2013. Für Leistungen, die man allerdings nie erbracht hat. Inzwischen meldete sich mittlerweile eine Inkassofirma und verlangt Zahlungen in Höhe v. ca. 300 € plus weiter Kosten. Ist das nach dem Telekommunikationsgetz legal was O2 da veranstaltet? Wer hat ähnlich schlechte Erfahrungen mit O2 im Festnetz und Handybereich und Tips/Anregungen (ausser das man O2 besser meiden solle)?Gruss aus Berlin
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Hätte gern mit einem netten Thema angefangen, aber O2 lässt das nicht zu...
?Muß man das verstehen?
Habe mein Anschluß im Juli 2012 gekündigt da O2 mir nach meinem im Mai 2012 erfolgten Umzug VDSL 50 und VDSL 25 technisch nicht anbieten kann,
Umzug ist kein Kündigungsgrund.
Ist das nach dem Telekommunikationsgetz legal was O2 da veranstaltet?
Das hat mit dem Telekommunikationsgesetz erst einmal wenig tun.Hier gilt das BGB z.B. §§ 241 ff.
Das TKG wurde zwar gändert aber eine ausserordentliche Kündigung gibt es auch dort nicht.
Ausnahme, die zugesicherte Leistung kann am neuen Wohnort nicht erbrabracht werden.Zu beachten ist aber das im "Kleingedrucktem" bei der Geschwindigkeit in der Regel steht bis zu
(ausser das man O2 besser meiden solle)
Mit anderen Anbietern háttest du die gleichen Probleme bei einem Umzug gehabt.Wie gesagt Umzug ist kein Grund für eine ausserordentliche Kündigung.
Man kann nur hoffen das der Anbieter mittels einer Abschlagszahlung den Vertrag vorzeitig beendet.
 
Zuletzt bearbeitet:

arno_berlin

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Danke für deine Antwort! Die Kündigung bezog sich eher auf die nicht vorhandene Leistung - erst in zweiter Linie auf den Umzug!Ich suche Leute die ähliche Erfahrungen mit O2 gemacht haben um ggf. eine Sammelkalge zu führen.Hat jemand einen Tip für einen guten Fachanwalt (möglichst in Berlin)?:mad:
 

Niclas

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Ich suche Leute die ähliche Erfahrungen mit O2 gemacht haben um ggf. eine Sammelkalge zu führen.
Es gibt keine Sammelklage in Deutschland > Sammelklage ? Wikipedia
In Deutschland sind Sammelklagen in der Form der class action nicht zulässig, da dem deutschen Recht eine Gruppenbetroffenheit fremd ist. Jeder Kläger muss seine individuelle Betroffenheit, seinen individuellen Schaden und die Kausalität zwischen beidem darlegen und nachweisen.
 

arno_berlin

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Danke für die Info. Wenn das so ist - verstehe ich nicht wie das im Falle Airport Berlin Brandenburg vor sich ging waren das nur alles einzelne Klagen von Anwohnern die gemeinschaftlich aufgenommen wurden. Welche Möglichkeit hat man denn sich gegen diese Form der Abzocke duch O2 zu widersetzen?
 

schnippewippe

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Welche Klagen meinst du denn?

Klagen sollen Flughafenstart verzögern*-*Märkische Allgemeine - Nachrichten für das Land Brandenburg
Kurz vor der Eröffnung des Hauptstadtflughafens wollen Anwohner den Start noch juristisch verzögern. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) muss sich seit gestern mit zwei Klagen gegen die Eröffnung des Großprojektes am 3. Juni befassen. Die Kläger fühlen sich bei der Flughafenplanung übergangen und nicht ausreichend vor Fluglärm geschützt.
Was noch alles auf Sie zukommt.
Flughafen Berlin Brandenburg | rbb Rundfunk Berlin-Brandenburg


Resch Rechtsanwälte - Warum keine Sammelklagen?

Der Begriff hat sich eingebürgert, obwohl er in der deutschen Rechtssprache keinen Platz hat. Es gibt keine Sammelklagen in Deutschland. Auch das das im Telekom Prozess angewandte Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMug) ist keine Sammelklage, sonder eine Muster-Klage.
Im Link von Niclas wird das mit der Sammelklage in Deutschland doch erklärt.
 

matze07

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Zum Thema O2 habe ich selbst sehr schlechte Erfahrungen gemacht!Mein Festnetz-Anschluss konnte aufgrund technischer Störungen oft tagelang nicht erreicht werden. Auf meine Beschwerden wurde nur mit Zweifeln geantwortet. Es wäre 'nach Überprüfung der Leitungen keinerlei Fehler festzustellen'. Na klar ein paar Tage später ging es dann auch wieder! So ging es Monatelang. Rausanrufen konnte ich auch nicht. Dennoch musste ich bezahlen. Will jetzt unbedingt weg aber O2 lässt mich nicht. Von Bekannten hörte ich auch das O2 auch die Tarife zu hoch und falsch abrechnet. Also ein echter Betrüger Verein ist das!Nur falsche Versprechungen....
 
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