Handy-Flatrate: Urteil bremst Telefonanbieter

schnippewippe

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Handy-Flatrate: Urteil bremst Telefonanbieter
Ein Urteil, das Telefonfirmen kaum schmecken wird: Wenn Handyverträge mit Flatrate zu Recht vorzeitig gekündigt werden, darf der Anbieter für die Restlaufzeit zwar Schadensersatz verlangen. Aber nicht das volle Entgelt. Vielmehr muss er sich 50 % als ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. Das hat das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg entschieden.

Der Telefonanbieter hatte den Laufzeitvertrag wegen “Vertragsverletzung” des Kunden vorzeitig gekündigt. Meist passiert das, wenn der Kunde mit Zahlungen im Rückstand ist. Für jeden Monat der Restlaufzeit wollte die Firma 67,18 Euro berechnen, den Preis für die vom Kunden gebuchte Flatrate.

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg ist jedoch der Meinung, dass der Anbieter ohne den Kunden trotz der Flatrate-Vereinbarung auch Kosten spart. Es kann also nicht davon ausgegangen werden, dass letztlich monatlich 67,18 Euro Gewinn in der Kasse geblieben wären. Das Gericht:...................weiter im link
 
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