Billig-Vorwahl 010040 – Bei Anruf: Abzocke!

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
§ 138 BGB Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher

(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
 

schnippewippe

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Call-by-Call-Anbieter 010040: Rechtsanwalt droht Verbrauchern

Call-by-Call-Anbieter 010040: Rechtsanwalt droht Verbrauchern

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..................Doch damit nicht genug. Verbraucher, die die Rechnung beanstandeten und die Bundesnetzagentur hierüber informierten, erhalten nun per E-Mail Schreiben eines Rechtsanwalts Raoul Sandner aus Hamburg. Er fordert sie auf, die der Bundesnetzagentur mitgeteilte Beschwerde über eine nicht korrekte Preisansage zurückzunehmen. Als Druckmittel weist er auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung hin und stellt Forderungen auf Unterlassung und Schadensersatz der 010040 GmbH in Aussicht. Pikant: Raoul Sandner war bis Anfang Juli 2012 selbst Geschäftsführer der Gesellschaft.

Diese Einschüchterungsversuche sind aus Sicht der Verbraucherzentrale geradezu unglaublich. Jemand abzumahnen, der sich begründet bei einer Behörde beschwert – dies ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten. Wer seine Telefonrechnung nach bestem Wissen und Gewissen beanstandet hat, für den gibt es nach Meinung der Verbraucherzentrale keinen Grund, die geforderte Erklärung abzugeben.

Um effektiv gegen die Firma vorzugehen, sind die Bundesnetzagentur und die Verbraucherzentrale auf Beschwerden von Verbrauchern angewiesen. Am Ende des bereits von der Bundesnetzagentur eingeleiteten Verfahrens kann für die 010040 GmbH ein Verbot stehen, die Bezahlung solcher Rechnungen zu fordern.

Die jetzt verlangten Erklärungen würden dies erschweren oder sogar verhindern. Zudem: Wer der Aufforderung des Rechtsanwalts nachkommt und die Erklärung abgibt, hat kaum Chancen, sich gegen die hohe Telefonrechnung zur Wehr zu setzen.

Empfänger überhöhter Rechnungen der 010040 GmbH können diese innerhalb von acht Wochen begründet beanstanden. Dabei helfen unsere Musterbriefe.weiter im link
Eine Null weniger und der Preis explodiert

Bundesnetzagentur bittet weiter um Mithilfe

Die Bundesnetzagentur bittet die Telefonkunden auch weiterhin, sie über Verstöße gegen die Preisansagepflicht bei Call-by-Call-Gesprächen zu informieren. Verbraucher erreichen die Bundesnetzagentur unter Telefon: 0291 / 9955-206, jeweils Montag bis Mittwoch von 9 bis 17 Uhr, Donnerstag von 9 bis 18 Uhr sowie Freitag von 9 bis 16 Uhr. Die Telefax-Verbindung lautet: 06321 / 934-111; E-Mail: rufnummernmissbrauch@bnetza.de


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Zuletzt bearbeitet:

schnippewippe

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Die Verbraucherzentrale hält die Forderungen der 010040 GmbH für ungerechtfertigt.
Sie rät, sich weiterhin zur Wehr zu setzen und nur den üblichen Preis zu zahlen.Wer sich bislang geweigert hat, die dreist überzogenen Rechnungen der 010040 GmbH aus Hamburg für Call-by-Call-Anrufe zu begleichen, den traktiert die Gesellschaft jetzt mit Mahnungen. Darin droht sie an, eine Rechtsanwaltskanzlei einzuschalten, wenn weiterhin nicht gezahlt werde. Post von einem Rechtsanwalt haben vor Wochen bereits Kunden bekommen, die die Rechnung beanstandeten und darüber die Bundesnetzagentur informierten.

Im Juli hatte die Firma die Tarife für Call-by-Call-Gespräche von wenigen Cent auf 1,99 Euro pro Minute erhöht. Da der Preis zu Beginn offenbar nicht immer oder nicht deutlich angesagt wurde, nutzten viele die ehemalige Sparvorwahl weiter in dem Glauben, die alten und noch kurz zuvor in Vergleichstabellen der Tagespresse erschienenen Preise würden weiterhin gelten. Das böse Erwachen erfolgte, als die Rechnungen eintrafen, die zum Teil Beträge von mehreren Hundert Euro aufwiesen. ......................weiter im link
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
010040 GmbH heisst jetzt Belcotel GmbH.
Es werden die "alte ungerechtfertigte" Forderungen der 010040 GmbH betrieben.

Die Firma hat rechtlich nichts in der Hand, sondern versucht mit einer plumpen Drohkulisse, den Kunden Geld für überhöhte Telefonate aus der Tasche zu ziehen." Weiteres Indiz hierfür: Der Verbraucherzentrale NRW ist bislang kein Fall bekannt, in dem die Firma mit ihrer Forderung vor Gericht gezogen ist.
Quelle&mehr: vz-nrw.de
 

gadgeto

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Bin diesbezüglich leider auch schon in die Kostenfalle getappt! Hier ein recht interessanter Artikel zum Thema: Klick
 
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