Verbraucherzentralen mahnen 23 TK-Unternehmen ab

schnippewippe

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Verbraucherzentralen mahnen 23 TK-Unternehmen ab

Die Verbraucherzentrale Berlin und der vzbv haben 23 TK-Unternehmen abgemahnt, weil diese von ihren Kunden zu hohe Gebühren für Mahnungen und Rücklastschriften kassieren. In sechs Fällen zogen die Verbraucherschützer sogar vor Gericht.

Die Überprüfung der Ge*schäfts*praxis bezüglich Mahn- und sonstiger Gebühren in der Tele*kommuni*kations*branche zieht sich schon seit einiger Zeit hin: Bereits im März hatte das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden, dass ein Mobilfunkunternehmen nicht generell 15 Euro für eine Rücklastschrift kassieren darf. Diese Gebühr verlangen Unternehmen in der Regel dann, wenn die Kosten für einen Vertrag monatlich vom Girokonto des Kunden abgebucht werden, das Konto aber nicht die notwendige Deckung aufweist, der Dispokredit überzogen ist oder die Bank aus einem anderen Grund die Ausführung der Buchung verweigert. ..................weiter geht es im Bericht mit

Klarmobil-Urteil hat den Weg gewiesen


Lange Liste der "Übeltäter"
Hier noch ein anderer Bericht
Klage gegen Telefon-Abzocke


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