Telefonkunden sind ab sofort deutlich besser gestellt.

schnippewippe

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Telefonkunden sind ab sofort deutlich besser gestellt.
Telefonkunden sind ab sofort deutlich besser gestellt. Heute treten eine ganze Reihe neuer verbraucherfreundlicher Regelungen in Kraft.

Demnach wird unter anderem der Wechsel zu einem neuen Anbieter oder das Mitnehmen der alten Telefonnummer deutlich einfacher. Auf kostenlose Warteschleifen müssen die Verbraucher noch etwas warten.

Anbieterwechsel: Wer zu einem anderen Telefonanbieter wechselt, darf maximal einen Kalendertag ohne Anschluss dastehen. Nimmt ein Verbraucher seine Rufnummer zum neuen Anbieter mit, darf diese ebenfalls höchstens einen Tag lang nicht erreichbar sein. Handykunden dürfen ihre Nummer auch vor Ablauf ihres alten Vertrages zum neuen Anbieter mitnehmen.

Umzug: Bei Umzügen dürfen Telefonanbieter nicht, wie bislang üblich, die Mindestvertragslaufzeit neu beginnen lassen. Sie müssen den Anschluss in der neuen Wohnung jetzt zu den alten Konditionen und mit der alten Laufzeit weiterführen. Ist der bisherige Anschluss am neuen Wohnort nicht verfügbar, erhalten Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten. Bislang waren sie hier auf die Kulanz der Anbieter angewiesen und mussten oft monatelang parallel am alten wie am neuen Wohnort zahlen.

Mindestvertrags-Laufzeit: Die anfängliche Mindestlaufzeit eines Vertrages darf künftig maximal 24 Monate betragen. Zudem sind Anbieter verpflichtet, auch Verträge mit einer Höchstlaufzeit von zwölf Monaten anzubieten..................................weiter im link
 
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