AW: Jeden Abzockanruf profilaktisch aufzeichnen / "Firmen"namen usw. ermitteln und ve
Geht es auch erwachsener?
"Träum weiter" ist ein Anlass für diese Frage.
Denn eine solche Seite zu eröffnen und zu betreiben ist nicht schwer (im einfachsten Fall nur ein Forum wie phpBB installieren).
Was hat das also mit "Träumen" zu tun?
Zuschauer die hier blind dem Eisbären glauben rate ich dazu mal über "
EsoWatch " zu googlen.
Da gibt es mächtige Gegner aus dem Esotherikabzocke-Bereich.
Es gibt sogar ein Kopfgeld von 100.000 Euro seitens der Gegner:
http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?mode=thread&id=37261
Das landete wohl mehrfach vor Gerichten (München...).
Aber dem (angeblichen) Betreiber konnte nie die Betreiberschaft nachgewiesen werden.
Weitere Infos:
Ich bin der Betreiber von Esowatch. Und meine Frau ist das auch. - Forum TG-1
Auch der bekannte Sascha Lobo solidarisierte sich einmal mit Esaowatch, indem er behauptete er wäre der Betreiber von Esowatch.
Und dann gibt es noch DIE Deutsche Naziseite im Internet. Auf einen Link verzichte ich mal, aber als Beleg was alles im Ausland geht, nenne ich "Thazi". Die tlkd ist .net
Die liegt beim Safehoster "Zensurfrei.com". Die Seite gehört übrigens DEM Neonazi "Gary Lauck".
Würde der mal nach Deutschland einreisen, würde er wohl gleich ins Gefängnis gebracht.
Dort kann man auch hosten, muss man aber wissen ob man den Typ damit unterstützen will.
Und will man eine Anti-Nazi-Seite dort betreiben, braucht man das evtl. gar nicht erst versuchen.
Möglicherweise geht aber sogar das...
Es gibt da einige bekannte Anbieter die ganz legal nicht mit Behörden zusammen arbeiten.
Der bekannteste ist wohl Mediaon:
Secure and Privacy Hosting | We're leading the market in Privacy, Secure and Freedom of Speech Hosting. Since 1999.
Da steht man dann nicht selbst im WhoIs der Webseite.
Es gibt sogar ein Standard-Impressum dass man nutzen kann.
Als Inhaber wird eine Kanzlei in Hongkong eingetragen, und eine Firmenadresse in Somalia genannt. Die existieren auch. Dort sitzt auch der Admin-C.
Aber Deutsche Behörden haben praktisch keine Chance.
Firmensitz dieses Deutsch sprechenden Unternehmens ist die Türkei (Izmir). Die haben KEIN Interesse daran dass die Türkei in die EU kommt, und sie schreiben auch dass die unwahrscheinlich ist.
Neben Esowatch hostet da angeblich auch die Italienische Mafia. Ja, das spricht FÜR den Hoster, da es für deren Sicherheit spricht. Nicht dass man die Mafia toll findet...
Bericht:
Völlig anonyme Site und email
In den USA ist Katzglobal wohl der bekannteste Safehoster:
Anonymous Hosting - Main Page - Katz Global Media
Auch da landen Deutsche Anfragen, egal ob von Abmahnern, Anwälten oder Staatsanwälten in der "Rundablage".
Höchstens informiert man den Kunden dass evtl. gegen ihn ermittelt wird.
Da müsste schon etwas vom FBI kommen, und so etwas wie uneingeschränkte "Amtshilfe" zwischen den USA und Deutschland gibt es nicht.,
Das ist ein Märchen. In Fällen von Volksverhetzung, Gotteslöserung, Holocaustleugung, Beleidigungen, Verleumdung, Staatsverunglimpfung (StGB 90a) usw. gibt es in den USA nicht. Daher gibt es dafür auch keine Amtshilfe seitens der US-Behörden.
Auch bekannt "Shinjiru:
Offshore Dedicated Server Offshore Hosting Web Asia Dedicated Servers CoLocation Secure Asia Dedicated Hosting Co-location
Scheinbar in Malaysia
Oder der mit Abstand günstigste den ich fand "Goodnet.com.ua":
??????? php, ??????? mysql, ??????????? ???????, ??????????? ???????, ?????????? ???????, ??????????, ??????? kh-ix, ??????? ua-ix, ????????? ????
Bekannt (zumindest deren Kunden) ist auch "PRQ.se":
PRQ - Colocation, Dedicated Servers, Web hosting, VPN Tunnels, Privacy services.
Wikileaks ist/war dort, und die letztes Jahr in den Medien befindliche Seite "iShareGossip.com" (war wirklich nichts besonderes, nur derbe Beleidigungen von Dummkiddies).
Der Betreiber der Seite iShareGossip wurde übrigens NICHT identifiziert, obwohl Staatsanwälte sich da sehr in Szene gesetzt haben (inkl. "Posing"-Foto des Staatsanwaltes).
Die Seite wurde auch nicht "abgeschaltet" (aber aus der Googlesuche entfern), der Typ hat sie selbst vorrübergehend deaktiviert ohne darauf einzugehen. Im Grunde genau wie der Typ der vor Jahren Rottenneighbor betrieb (die war in ALLEN Nachrichten).
Diese Informationen über Safehoster (auch "Offshore"-Hoster, obwohl die nicht unbedingt alle abseits der Küste liegen) sind alle absolut legal.
Lügen und täuschen zum Zwecke der Bereicherung ist IMMER Betrug!
Und was interessiert ob ich ein Richter bin, der kann das auch nicht Entscheiden.
Hier noch ein Link für Erste:
Stalking darf mit heimlicher Videoaufnahme bewiesen werden - Recht - haufe.de
Für reine Audioaufnahmen kann ich auch noch suchen. Die gibt es.
0-Ahnung und davon viel. Jong,kann es sein das du von nichts Ahnung hast und nur ein Sprücheklopfer bist?
Ich liebe es wenn solche Typen hier auftauchen.
Wo steht denn das im Gesetz das IP-Nummern nicht gespeichert werden dürfen?
Scheinbar habe ich es hier mit einem Kiddy zu tun ;-) (das erlaube ich mir nach den Sprüchen auch mal).
heise online | BGH bestätigt Urteil zur Löschung von IP-Adressen
Die Telekom hätte seine Verbindungsdaten nicht speichern dürfen. Sie haben nur für Holger Voss nun tatsächlich das IP-Logging komplett deaktiviert. Der kann jetzt im Netz machen was er will, über die IP ist er NICHT mehr zu identifizieren. Eine andere Person scheint es mit Bezug auf das Urteil auch noch irgendwie geschafft zu haben.
Was, ein Webseitenbetreiber ist nicht die Telekom? Das gilt nach Datenschgutzgesetz auch für Webseitenbetreiber.
Auch wenn der Staatsanwalt mit Ärger droht wenn man keine Daten rausrückt, kann der Betroffene (zu dem die IP führt) den Betreiber wegen der nicht erlaubten Speicherung der IP zivilrechtlich verklagen und gewinnen.
Das ist tatsächlich so möglich, und bei der Telekom der Fall gewesen.
Warhscheinlich aus genau dieser Erfahrung heraus verweigerte die Telekom der Polizei die IP eines Kunden der seinen Suizid ankündigte. Dieser verstarb dann:
Selbstmord eines 18-Jährigen - Polizei bat Dt. Telekom vergeblich um Nutzerdaten
Die Telekom hat hier rechtlich UND moralisch absolut richtig gehandelt.
Auch wenn das Einigen nicht passt, hier geht es um ein Menschenrecht (Selbstbestimmung).
Hier noch eine Story eines Forum das NICHT loggt:
Hartz IV Elo Forum von Staatsanwaltschaft bedroht
Hartz IV Elo Forum von Staatsanwaltschaft bedroht
Übrigens, die "Volksverhetzung" (ein widerwärtiger Gummiparagraph) oder Billigung von Straftaten war keine:
Aachener Staatsanwaltschaft musste auch vorm Berufungsgericht „abblitzen“
Aachener Staatsanwaltschaft musste auch vorm Berufungsgericht ?abblitzen? ? PR-SOZIAL das Presseportal
Es gibt auch eine extra Webseite die sich dem unmoralischen Speichern von IPs entgegensetzt:
wirspeichernnicht.de - Start
Dort gibt es Anleitungen wie man die Loggingfunktionen in diversen Foren, CMS usw. deaktiviert.
Auch um sich nicht des Gesetzesbruchs schuldig zu machen.
Zitat von WirSpeichernNicht.de zur gesetzlichen Grundlage:
Wie ist die Rechtslage?
Das Telemediengesetz verbietet die personenbeziehbare Protokollierung des Nutzungsverhaltens, es sei denn, sie ist zur Abrechnung oder im Einzelfall zur Unterbindung von Missbrauch erforderlich. Bei Verstößen drohen Bußgelder und Klagen, bei gewerblichen Angeboten auch Abmahnungen.
Aus § 15 Telemediengesetz:
"(1) Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers nur erheben und verwenden, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten). Nutzungsdaten sind insbesondere
1. Merkmale zur Identifikation des Nutzers,
2. Angaben über Beginn und Ende sowie des Umfangs der jeweiligen Nutzung und
3. Angaben über die vom Nutzer in Anspruch genommenen Telemedien. ...
(8) Liegen dem Diensteanbieter zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte vor, dass seine Dienste von bestimmten Nutzern in der Absicht in Anspruch genommen werden, das Entgelt nicht oder nicht vollständig zu entrichten, darf er die personenbezogenen Daten dieser Nutzer über das Ende des Nutzungsvorgangs sowie die in Absatz 7 genannte Speicherfrist hinaus nur verwenden, soweit dies für Zwecke der Rechtsverfolgung erforderlich ist. 2Der Diensteanbieter hat die Daten unverzüglich zu löschen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 nicht mehr vorliegen oder die Daten für die Rechtsverfolgung nicht mehr benötigt werden. 3Der betroffene Nutzer ist zu unterrichten, sobald dies ohne Gefährdung des mit der Maßnahme verfolgten Zweckes möglich ist."
§ 100 Telekommunikationsgesetz (für Hosting-Anbieter):
"(1) Soweit erforderlich, darf der Diensteanbieter zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen oder Fehlern an Telekommunikationsanlagen die Bestandsdaten und Verkehrsdaten der Teilnehmer und Nutzer erheben und verwenden. ...
(3) Soweit erforderlich, darf der Diensteanbieter bei Vorliegen zu dokumentierender tatsächlicher Anhaltspunkte die Bestandsdaten und Verkehrsdaten erheben und verwenden, die zum Aufdecken sowie Unterbinden von Leistungserschleichungen und sonstigen rechtswidrigen Inanspruchnahmen der Telekommunikationsnetze und -dienste erforderlich sind. Zu dem in Satz 1 genannten Zweck darf der Diensteanbieter die erhobenen Verkehrsdaten in der Weise verwenden, dass aus dem Gesamtbestand aller Verkehrsdaten, die nicht älter als sechs Monate sind, die Daten derjenigen Verbindungen des Netzes ermittelt werden, für die tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht der rechtswidrigen Inanspruchnahme von Telekommunikationsnetzen und -diensten begründen. Insbesondere darf der Diensteanbieter aus den nach Satz 1 erhobenen Verkehrsdaten und den Bestandsdaten einen pseudonymisierten Gesamtdatenbestand bilden, der Aufschluss über die von den einzelnen Teilnehmern erzielten Umsätze gibt und unter Zugrundelegung geeigneter Missbrauchskriterien das Auffinden solcher Verbindungen des Netzes ermöglicht, bei denen der Verdacht einer Leistungserschleichung besteht. Die Daten der anderen Verbindungen sind unverzüglich zu löschen. Die Regulierungsbehörde und der oder die Bundesbeauftragte für den Datenschutz sind über Einführung und Änderung eines Verfahrens nach Satz 1 unverzüglich in Kenntnis zu setzen."
Zum Verständnis des § 100 TKG das Urteil des Landgerichts Darmstadt:
"Auch die von der Beklagten angeführten Regelungen in § 100 Abs. 1 und Abs. 3 TKG bieten keine rechtliche Grundlage für die von ihr durchgeführte generelle Speicherung der IP-Adresse. Nach § 100 Abs. 1 TKG darf der Diensteanbieter, soweit erforderlich, zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen oder Fehlern an Telekommunikationsanlagen die Bestandsdaten und Verkehrsdaten der Teilnehmer und Nutzer erheben und verwenden. Nach Abs. 3 kann der Diensteanbieter bei Vorliegen zu dokumentierender tatsächlicher Anhaltspunkte die Bestandsdaten und Verkehrsdaten erheben und verwenden, die zum Aufdecken sowie Unterbinden von Leistungserschleichungen und sonstigen rechtswidrigen Inanspruchnahmen der Telekommunikationsnetze und -dienste erforderlich sind. Es handelt sich bereits nach dem Wortlaut der Regelungen um vorfallsbezogene Maßnahmen, die die von der Beklagten durchgeführte generelle Speicherung aller Verkehrsdaten aller Kunden nicht erlaubt."
Dass die Anbieter von Internetportalen sicherzustellen haben, dass "die anfallenden personenbezogenen Daten über den Ablauf des Zugriffs oder der sonstigen Nutzung unmittelbar nach deren Beendigung gelöscht“ werden (§ 13 TMG) und dass damit die Aufbewahrung von Nutzer-IP-Adressen oder sonstiger Nutzerkennungen in "Logfiles“ unzulässig ist, steht im Gesetz und ist weitgehender Konsens (ebenso Amtsgericht Berlin, Verwaltungsgericht Wiesbaden, Bundesjustizministerium, Bundesdatenschutzbeauftragter). Der Bundesgerichtshof hat inzwischen ein "Recht des Internetnutzers auf Anonymität“ anerkannt (Az. VI ZR 196/08). Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich haben am 26./27.11.2009 entschieden, dass etwa zu speichernde IP-Adresse so zu kürzen sind, dass eine Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen ist.
(Quelle:
wirspeichernnicht.de - Hintergrund / FAQ )
Grundloses pauschales speichern der IPs der Nutzer dieses Forums ist also verboten.
Ist schon komisch, auf der einen Seite auf Gesetze pochen, auf der anderen Seite doch aussuchen was einem gerade passt.
Übrigens, Webseitenbetreiber bzw. Admins und Mods die auf der einen Seite Abmahnparanoide sind (das ist in Deutschland schon gerechtfertigt), und sich besonders Gesetzestreu geben, verstoßen auf der anderen Seite seltsamerweise oft mal gegen StGB 185. Nicht dass ich das Gesetz gut finde, aber wer sich so "Gesetzestreu" gibt, der sollte nie das Risiko eingehen jemand zu beleidigen. Und da reichen evtl. schon solche ehrenrührige Herabwürdigungen wie in diesem Strang.
Was für eine Doppelmoral 0_o .