Jeden Abzockanruf profilaktisch aufzeichnen / "Firmen"namen usw. ermitteln und veröf.

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Anonymos

New member
Jeden Abzockanruf profilaktisch aufzeichnen / "Firmen"namen usw. ermitteln und veröf.

Hallo.

Es wäre zweckdienlich jedes Telefonat mit den Anrufern wie man sie bei Tellows mit "Unseriös" findet aufzuzeichnen.
Dies ist völlig legal, da man bei diesen Anrufen von Straftaten ausgehen muss. So wie man Stalker heimlich aufzeichnen darf.

Diese Aufnahmen sollten dann zumindest bei Tellows in die Kommentare verlinkt werden.
Hierzu eignet sich z.B. SoundCloud - Share Your Sounds .
OK, die "Klarnamen" sind unecht, daher kann man theoretisch darauf verzichten sie zu nennen. Aber da sie evtl. pro Anrufer einen Decknamen nutzen ist so evtl. eine spätere Identifizierung leichter möglich. Dies ergibt sich dann ja auch beim anhören und vergleichen vieler Aufnahmen.

Diese "Menschen" sind KEINE Opfer, jeder kleine mies verdienende schlecht behandelte Arbeiter dort weiß genau was er/sie tut.

Falls es möglich wäre gemeinsam in Tradition einer "Human Flesh Search Engine" "Firma" UND Angestellte zu identifizieren ist ein Shitwar mit Namensnennung (natürlich nicht hier) legal UND legitim (also auch moralisch in Ordnung). Ja, sogar moralisch geboten (verhindern von Opfern).

Da ist viel möglich.
Veröffentlichte Aufnahmen, wenn möglich inkl. Namen und wenn vorhanden Fotos der Personen im Internet.
Flashmobs (alle rufen gemeinsam mit Namen was die gemacht haben) vor der "Firma", aber auch den Privatadressen.
Infoblätter bei den Nachbarn, Verwandten usw. (mit Abschrift und Link zur Aufnahme) einwerfen usw..




P.S.:
Ich habe hier extra nochmal in die Regeln gesehen.
Ich rufe niemand dazu auf HIER irgendetwas in der Art zu machen.
Darüber diskutieren was man einzeln und wo machen kann, ist nicht angreifbar. Und moralisch ist die Sache absolut sauber und legitim.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
AW: Jeden Abzockanruf profilaktisch aufzeichnen / "Firmen"namen usw. ermitteln und ve

Es wäre zweckdienlich jedes Telefonat mit den Anrufern wie man sie bei Tellows mit "Unseriös" findet aufzuzeichnen.
Dies ist völlig legal, da man bei diesen Anrufen von Straftaten ausgehen muss. So wie man Stalker heimlich aufzeichnen darf.
Ich weiss nicht wo her du dein Wissen her hast,aber was du hier verzapfst ist Unsinn.
Richtig ist,man kann Gespräche aufzeichnen,hierzu ist das Einverständnis aber maßgebend.Ohne Einverständnis haben solche Aufzeichnungen keine Beweiskraft.
Veröffentlichte Aufnahmen, wenn möglich inkl. Namen und wenn vorhanden Fotos der Personen im Internet.
In diesem Augenblick machst du dich strafbar.
Ich weiss nicht was du in der Schule gelernt hast,ich nehme an in der Stunde, wo das GG behandelt wurde, warst du entweder krank zu Hause oder hast Ohropax in den Ohren gehabt.
Ich habe hier extra nochmal in die Regeln gesehen.
Du solltest dich erst einmal mit dem Persönlichkeitsrecht beschäftigen,insbesonders Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (Straftat bis zu 3 Jahre Knast oder Geldstrafe),dem Fernmeldegeheimnis,ebenfalls Straftat.

In dem Sinne,versprühe bitte nicht so viel heisse Luft.:whistle:
 

Anonymos

New member
AW: Jeden Abzockanruf profilaktisch aufzeichnen / "Firmen"namen usw. ermitteln und ve

Es gibt Rechtsanwälte die ganz klar erklären (irgendwo waren auch RA-Blogs) dass man bei zu erwartenden Straftaten heimlich aufzeichnen darf.
Das ist eigentlich "Usus".

Bei solchen Anrufen ist immer eine Betrugsabsicht gegeben, und die sehr hohe Gefahr einer Beleidigung.


Und dann möchte ich noch darauf aufmerksam machen dass die Rechtslage diesbezüglich nicht verhindernd relevant ist.
Ich hatte ja erklärt dass selbstverständlich >hier< nichts dergleichen stattfinden soll.
Also keine Zugänglichmachung über dieses Forum. Auch keine nichtklickbaren Links oder "Umschreibungen" (um es über Google zu finden), denn das ist auch "Zugänglichmachung".

Es reicht aus, wenn die Nutzer darüber diskutieren.
Sie müssen auch nie, auch nur andeuten dass Sie eine Aufnahme gemacht haben. Sie müssen keine kodierten Links dazu hier online stellen. Sonst könnte ja eine Verbindung zwischen einer Aufnahme und einem Forennutzer hergestellt werden.
Es reicht, wenn man sich darauf einigt z.B. in den Titel jeder Aufnahme (z.B. bei Soundcloud) einen bestimmten Begriff einzubauen. Z.B. "Telefonabzocke" oder ähnliches.
Dass man sich da auf einen Audio oder Video-Hoster einigt, sorgt dafür dass man immer alles schnell findet.

So können alle Nutzer jederzeit mit solchen Begriffen ("Haustürabzocke" wäre eine weitere Möglichkeit, dort auch mit Video wenn möglich [dann bei YouTube]) die aktuellsten Aufnahmen suchen, und darüber diskutieren.


Aber man selbst ist ja zu hören? Da muss man dann eine möglichst einfache Schritt für Schritt-Anleitung geben wie man sich anonymisiert. Oder wenn einem das (im nächsten Absatz beschrieben) zu aufwendig ist, kann man auch einfach nur das selbst gesprochene herausnehmen (und natürlich auch jede Stelle wo der "Gegner" den Namen des Anrufers nennt). Ist zwar etwas zerpflückt aber solche Aktionen wie "ich komme vorbei und reisse dir die Hörner aus, und stecke sie dir in den Arsch" (bei Tellows zu lesen) sprechen ja für sich.....

Z.B. indem man die eigenen Sätze von einer Computerstimme nachsprechen lässt und in der Aufnahme ersetzt.
Es gibt auch kostenlose Online-Demos die ein paar Sätze ermöglichen.
Z.B. bei Linguatec - Voice Reader Demo - Online TTS Vorleser 250 Zeichen.
Zugleich einen Softwarerecorder wie "No23" zur Aufzeichnung einsetzen:
Download der MP3 OGG WAVE Freeware No23 Recorder & No23Live & No23 Player.

"Audacity" ist DER kostenlose Audioeditor und sehr simpel auch von Laien zu bedienen:
Audacity: Download

Für die eigentliche Aufzeichnung des Telefonats nimmt man am besten einen Rekorder mit Speicherkarte.
Oder das Handy bzw. Smartphone (Diktierfunktion bzw. Rekorder-App).
Eine Aufnahme mit Bandgerät muss erst umständlich über die Soundkarte mit Klinkenkabel digitalisiert werden.


Natürlich ist in so einem Fall eine Webseite außerhalb des Zugriffsbereichs der Deutschen Justiz sowie Abmahnern von Vorteil (Politikforen.de wurde immer wieder angezeigft, abgemahnt usw., seit sie Politikforen.net sind, sind sie faktisch unangreifbar), aber die gibt es scheinbar nicht. Und mit diesen konspirativen Verhaltensregeln kann auch unter de-domain kein Nutzer belangt werden.


Normalerweise ist ja das loggen von IPs für Forenbetreiber IMMER ein Gesetzesbruch (falls das hier geschiet, kann es auch dann noch zur Bestrafung des Betreibers kommen, wenn dieser die IP auf ersuchen der Staatsanwaltschaft raus gibt, weil er nie hätte loggen dürfen...), aber da dies hier wahrscheinlich geschieht, kann man ja im Thema darauf hinweisen dass wenn Behörden eine IP verlangen man mit diesen kooperiert...



Das "Grundgesetz" hat für den einzelnen Bürger keine Relevanz.
Das dient nur als Basis für StGB, BGB usw..



In den Forenregeln steht nur, dass hier keine Namen genannt werden sollen.
Es wird dort nicht verboten über solche Dinge zu diskutieren.
Was ja auch nicht gegen ein Gesetz verstößt.
Nicht mal Bombenbaurezepte sind illegal:
heise online | Polizei beschlagnahmt Computer eines Telepolis-Autors
Nur ein Beispiel, nicht dass ich interesse hätte die hier zu diskutieren oder zu veröffetnlichen ;-) .





P.S.:
Es ist erschreckend wie selbstverständlich "gute" Menschen es gut finden wenn ein Chinese, Iraner, Nordkoreaner gegen dortige Gesetze verstößt (der heldenhafte Dissident, mit dem würde man sich sofort fotografieren lassen.....), aber niemals auch nur in Erwägung ziehen würden, dass es auch in Deutschland Gesetze gibt gegen die man verstoßen darf oder sollte.
OK, 86 und 130 sind nicht mein Ding (Wenn man nur um dagegen verstoßens Willen dagegen verstößt, stellt man sich in eine Richtung, die man nicht vertritt), aber sie sind Menschenrechtswidrig.
Weitere Gesetze wären 90, 90a, 140, 166, 185-189 usw.. Gegen die kann man Problemlos vorsätzlich und nur wegen des Verstoßes wegen verstoßen, ohne z.B. als Rassist da zu stehen.
OK, bei 185-189 sollte man nicht wahllos dagegen verstoßen. Bei diesen Gesetzen (185-189) ist eher das Problem dass sie im Strafrecht stehen. In einem Rechtssstaat darf so etwas höchstens im Zivilrecht auftauchen. Dazu: http://rechtsanwalt-andreas-fischer...01/die-beleidigungsgesetze-in-deutschland.pdf

Zwar kein Strafgesetz (Ordnungsrecht), aber zuletzt fand ein vorsätzlicher Verstoß gegen das Tanzverbot am Karfreitag statt.
Und das nicht ohne Grund direkt vor dem Kölner Dom.
Als vorsätzliche Provokation der (katholischen) Kirche.
In Gießen auch vor einer dort bekannten Kirche, sogar durch die Piraten angeregt.
Die Piraten hatten nur der Form halber eine demo angemeldet, und vor den Verfassungsgericht einen Eilantrag eingereicht (abgelehnt). Es war jedem vorher klar, dass die Menschen trotzdem da auftauchen. Im Gegenteil die Ablehnung des Eilantrages war im Grunde ein politischer Vorteil...


EDIT: Hier eine Seite zu einer Nummer bei Tellows:
http://www.tellows.de/num/0692478354
Fällt was auf?
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
AW: Jeden Abzockanruf profilaktisch aufzeichnen / "Firmen"namen usw. ermitteln und ve

Es gibt Rechtsanwälte die ganz klar erklären (irgendwo waren auch RA-Blogs) dass man bei zu erwartenden Straftaten heimlich aufzeichnen darf.
Das ist eigentlich "Usus".
Noch einmal, belege dies mit mit Beweisen.
Woher willst du wissen das ein Anrufer eine Straftat begeht?Kannst du garnicht da du kein Richter bist.Selbst ein Staatsanwalt oder andere Ermittlungsbehörden benötigen eine Genehmigung eines Richters.
Und was du in deiner Unwissenheit vergisst,ein unerlaubter Anruf ist erst einmal eine Ordnungswidrigkeit.Was in einem solchem Gespräch angeboten oder gesagt wird ist noch lange keine Straftat.Lügen und täuschen sind keine strafbaren Handlungen.
Natürlich ist in so einem Fall eine Webseite außerhalb des Zugriffsbereichs der Deutschen Justiz sowie Abmahnern von Vorteil
Tráume weiter.
Normalerweise ist ja das loggen von IPs für Forenbetreiber IMMER ein Gesetzesbruch (falls das hier geschiet, kann es auch dann noch zur Bestrafung des Betreibers kommen,
0-Ahnung und davon viel.:D Jong,kann es sein das du von nichts Ahnung hast und nur ein Sprücheklopfer bist?
Ich liebe es wenn solche Typen hier auftauchen. :D
Wo steht denn das im Gesetz das IP-Nummern nicht gespeichert werden dürfen?
Das "Grundgesetz" hat für den einzelnen Bürger keine Relevanz.
Lass mich raten....du hast die meiste Zeit in der Schule Ohro-Pax in den Ohren gehabt.Anders kann ich mir das Geschreibsel von dir nicht erklären.
 
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Niclas

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AW: Jeden Abzockanruf profilaktisch aufzeichnen / "Firmen"namen usw. ermitteln und ve

Randnotiz: "profilaktisch" schreibt sich > prophylaktisch

Alte Volksweisheit:
Damit es beim Verkehr nicht knaxe, erschuf der Mensch die Prophylaxe....
 

Anonymos

New member
AW: Jeden Abzockanruf profilaktisch aufzeichnen / "Firmen"namen usw. ermitteln und ve

Geht es auch erwachsener?

"Träum weiter" ist ein Anlass für diese Frage.
Denn eine solche Seite zu eröffnen und zu betreiben ist nicht schwer (im einfachsten Fall nur ein Forum wie phpBB installieren).
Was hat das also mit "Träumen" zu tun?

Zuschauer die hier blind dem Eisbären glauben rate ich dazu mal über " EsoWatch " zu googlen.
Da gibt es mächtige Gegner aus dem Esotherikabzocke-Bereich.
Es gibt sogar ein Kopfgeld von 100.000 Euro seitens der Gegner:
http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?mode=thread&id=37261

Das landete wohl mehrfach vor Gerichten (München...).
Aber dem (angeblichen) Betreiber konnte nie die Betreiberschaft nachgewiesen werden.

Weitere Infos: Ich bin der Betreiber von Esowatch. Und meine Frau ist das auch. - Forum TG-1
Auch der bekannte Sascha Lobo solidarisierte sich einmal mit Esaowatch, indem er behauptete er wäre der Betreiber von Esowatch.


Und dann gibt es noch DIE Deutsche Naziseite im Internet. Auf einen Link verzichte ich mal, aber als Beleg was alles im Ausland geht, nenne ich "Thazi". Die tlkd ist .net

Die liegt beim Safehoster "Zensurfrei.com". Die Seite gehört übrigens DEM Neonazi "Gary Lauck".
Würde der mal nach Deutschland einreisen, würde er wohl gleich ins Gefängnis gebracht.
Dort kann man auch hosten, muss man aber wissen ob man den Typ damit unterstützen will.
Und will man eine Anti-Nazi-Seite dort betreiben, braucht man das evtl. gar nicht erst versuchen.
Möglicherweise geht aber sogar das...



Es gibt da einige bekannte Anbieter die ganz legal nicht mit Behörden zusammen arbeiten.
Der bekannteste ist wohl Mediaon: Secure and Privacy Hosting | We're leading the market in Privacy, Secure and Freedom of Speech Hosting. Since 1999.
Da steht man dann nicht selbst im WhoIs der Webseite.
Es gibt sogar ein Standard-Impressum dass man nutzen kann.
Als Inhaber wird eine Kanzlei in Hongkong eingetragen, und eine Firmenadresse in Somalia genannt. Die existieren auch. Dort sitzt auch der Admin-C.
Aber Deutsche Behörden haben praktisch keine Chance.
Firmensitz dieses Deutsch sprechenden Unternehmens ist die Türkei (Izmir). Die haben KEIN Interesse daran dass die Türkei in die EU kommt, und sie schreiben auch dass die unwahrscheinlich ist.

Neben Esowatch hostet da angeblich auch die Italienische Mafia. Ja, das spricht FÜR den Hoster, da es für deren Sicherheit spricht. Nicht dass man die Mafia toll findet...


Bericht: Völlig anonyme Site und email

In den USA ist Katzglobal wohl der bekannteste Safehoster:
Anonymous Hosting - Main Page - Katz Global Media
Auch da landen Deutsche Anfragen, egal ob von Abmahnern, Anwälten oder Staatsanwälten in der "Rundablage".
Höchstens informiert man den Kunden dass evtl. gegen ihn ermittelt wird.
Da müsste schon etwas vom FBI kommen, und so etwas wie uneingeschränkte "Amtshilfe" zwischen den USA und Deutschland gibt es nicht.,
Das ist ein Märchen. In Fällen von Volksverhetzung, Gotteslöserung, Holocaustleugung, Beleidigungen, Verleumdung, Staatsverunglimpfung (StGB 90a) usw. gibt es in den USA nicht. Daher gibt es dafür auch keine Amtshilfe seitens der US-Behörden.


Auch bekannt "Shinjiru: Offshore Dedicated Server Offshore Hosting Web Asia Dedicated Servers CoLocation Secure Asia Dedicated Hosting Co-location
Scheinbar in Malaysia

Oder der mit Abstand günstigste den ich fand "Goodnet.com.ua": ??????? php, ??????? mysql, ??????????? ???????, ??????????? ???????, ?????????? ???????, ??????????, ??????? kh-ix, ??????? ua-ix, ????????? ????


Bekannt (zumindest deren Kunden) ist auch "PRQ.se": PRQ - Colocation, Dedicated Servers, Web hosting, VPN Tunnels, Privacy services.
Wikileaks ist/war dort, und die letztes Jahr in den Medien befindliche Seite "iShareGossip.com" (war wirklich nichts besonderes, nur derbe Beleidigungen von Dummkiddies).
Der Betreiber der Seite iShareGossip wurde übrigens NICHT identifiziert, obwohl Staatsanwälte sich da sehr in Szene gesetzt haben (inkl. "Posing"-Foto des Staatsanwaltes).
Die Seite wurde auch nicht "abgeschaltet" (aber aus der Googlesuche entfern), der Typ hat sie selbst vorrübergehend deaktiviert ohne darauf einzugehen. Im Grunde genau wie der Typ der vor Jahren Rottenneighbor betrieb (die war in ALLEN Nachrichten).


Diese Informationen über Safehoster (auch "Offshore"-Hoster, obwohl die nicht unbedingt alle abseits der Küste liegen) sind alle absolut legal.



Lügen und täuschen zum Zwecke der Bereicherung ist IMMER Betrug!
Und was interessiert ob ich ein Richter bin, der kann das auch nicht Entscheiden.


Hier noch ein Link für Erste:
Stalking darf mit heimlicher Videoaufnahme bewiesen werden - Recht - haufe.de

Für reine Audioaufnahmen kann ich auch noch suchen. Die gibt es.




0-Ahnung und davon viel. Jong,kann es sein das du von nichts Ahnung hast und nur ein Sprücheklopfer bist?
Ich liebe es wenn solche Typen hier auftauchen.
Wo steht denn das im Gesetz das IP-Nummern nicht gespeichert werden dürfen?
Scheinbar habe ich es hier mit einem Kiddy zu tun ;-) (das erlaube ich mir nach den Sprüchen auch mal).

heise online | BGH bestätigt Urteil zur Löschung von IP-Adressen

Die Telekom hätte seine Verbindungsdaten nicht speichern dürfen. Sie haben nur für Holger Voss nun tatsächlich das IP-Logging komplett deaktiviert. Der kann jetzt im Netz machen was er will, über die IP ist er NICHT mehr zu identifizieren. Eine andere Person scheint es mit Bezug auf das Urteil auch noch irgendwie geschafft zu haben.
Was, ein Webseitenbetreiber ist nicht die Telekom? Das gilt nach Datenschgutzgesetz auch für Webseitenbetreiber.
Auch wenn der Staatsanwalt mit Ärger droht wenn man keine Daten rausrückt, kann der Betroffene (zu dem die IP führt) den Betreiber wegen der nicht erlaubten Speicherung der IP zivilrechtlich verklagen und gewinnen.
Das ist tatsächlich so möglich, und bei der Telekom der Fall gewesen.
Warhscheinlich aus genau dieser Erfahrung heraus verweigerte die Telekom der Polizei die IP eines Kunden der seinen Suizid ankündigte. Dieser verstarb dann:
Selbstmord eines 18-Jährigen - Polizei bat Dt. Telekom vergeblich um Nutzerdaten
Die Telekom hat hier rechtlich UND moralisch absolut richtig gehandelt.
Auch wenn das Einigen nicht passt, hier geht es um ein Menschenrecht (Selbstbestimmung).

Hier noch eine Story eines Forum das NICHT loggt:
Hartz IV Elo Forum von Staatsanwaltschaft bedroht
Hartz IV Elo Forum von Staatsanwaltschaft bedroht

Übrigens, die "Volksverhetzung" (ein widerwärtiger Gummiparagraph) oder Billigung von Straftaten war keine:
Aachener Staatsanwaltschaft musste auch vorm Berufungsgericht „abblitzen“
Aachener Staatsanwaltschaft musste auch vorm Berufungsgericht ?abblitzen? ? PR-SOZIAL das Presseportal


Es gibt auch eine extra Webseite die sich dem unmoralischen Speichern von IPs entgegensetzt:
wirspeichernnicht.de - Start
Dort gibt es Anleitungen wie man die Loggingfunktionen in diversen Foren, CMS usw. deaktiviert.
Auch um sich nicht des Gesetzesbruchs schuldig zu machen.




Zitat von WirSpeichernNicht.de zur gesetzlichen Grundlage:

Wie ist die Rechtslage?

Das Telemediengesetz verbietet die personenbeziehbare Protokollierung des Nutzungsverhaltens, es sei denn, sie ist zur Abrechnung oder im Einzelfall zur Unterbindung von Missbrauch erforderlich. Bei Verstößen drohen Bußgelder und Klagen, bei gewerblichen Angeboten auch Abmahnungen.

Aus § 15 Telemediengesetz:

"(1) Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers nur erheben und verwenden, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten). Nutzungsdaten sind insbesondere

1. Merkmale zur Identifikation des Nutzers,
2. Angaben über Beginn und Ende sowie des Umfangs der jeweiligen Nutzung und
3. Angaben über die vom Nutzer in Anspruch genommenen Telemedien. ...

(8) Liegen dem Diensteanbieter zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte vor, dass seine Dienste von bestimmten Nutzern in der Absicht in Anspruch genommen werden, das Entgelt nicht oder nicht vollständig zu entrichten, darf er die personenbezogenen Daten dieser Nutzer über das Ende des Nutzungsvorgangs sowie die in Absatz 7 genannte Speicherfrist hinaus nur verwenden, soweit dies für Zwecke der Rechtsverfolgung erforderlich ist. 2Der Diensteanbieter hat die Daten unverzüglich zu löschen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 nicht mehr vorliegen oder die Daten für die Rechtsverfolgung nicht mehr benötigt werden. 3Der betroffene Nutzer ist zu unterrichten, sobald dies ohne Gefährdung des mit der Maßnahme verfolgten Zweckes möglich ist."

§ 100 Telekommunikationsgesetz (für Hosting-Anbieter):

"(1) Soweit erforderlich, darf der Diensteanbieter zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen oder Fehlern an Telekommunikationsanlagen die Bestandsdaten und Verkehrsdaten der Teilnehmer und Nutzer erheben und verwenden. ...

(3) Soweit erforderlich, darf der Diensteanbieter bei Vorliegen zu dokumentierender tatsächlicher Anhaltspunkte die Bestandsdaten und Verkehrsdaten erheben und verwenden, die zum Aufdecken sowie Unterbinden von Leistungserschleichungen und sonstigen rechtswidrigen Inanspruchnahmen der Telekommunikationsnetze und -dienste erforderlich sind. Zu dem in Satz 1 genannten Zweck darf der Diensteanbieter die erhobenen Verkehrsdaten in der Weise verwenden, dass aus dem Gesamtbestand aller Verkehrsdaten, die nicht älter als sechs Monate sind, die Daten derjenigen Verbindungen des Netzes ermittelt werden, für die tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht der rechtswidrigen Inanspruchnahme von Telekommunikationsnetzen und -diensten begründen. Insbesondere darf der Diensteanbieter aus den nach Satz 1 erhobenen Verkehrsdaten und den Bestandsdaten einen pseudonymisierten Gesamtdatenbestand bilden, der Aufschluss über die von den einzelnen Teilnehmern erzielten Umsätze gibt und unter Zugrundelegung geeigneter Missbrauchskriterien das Auffinden solcher Verbindungen des Netzes ermöglicht, bei denen der Verdacht einer Leistungserschleichung besteht. Die Daten der anderen Verbindungen sind unverzüglich zu löschen. Die Regulierungsbehörde und der oder die Bundesbeauftragte für den Datenschutz sind über Einführung und Änderung eines Verfahrens nach Satz 1 unverzüglich in Kenntnis zu setzen."

Zum Verständnis des § 100 TKG das Urteil des Landgerichts Darmstadt:

"Auch die von der Beklagten angeführten Regelungen in § 100 Abs. 1 und Abs. 3 TKG bieten keine rechtliche Grundlage für die von ihr durchgeführte generelle Speicherung der IP-Adresse. Nach § 100 Abs. 1 TKG darf der Diensteanbieter, soweit erforderlich, zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen oder Fehlern an Telekommunikationsanlagen die Bestandsdaten und Verkehrsdaten der Teilnehmer und Nutzer erheben und verwenden. Nach Abs. 3 kann der Diensteanbieter bei Vorliegen zu dokumentierender tatsächlicher Anhaltspunkte die Bestandsdaten und Verkehrsdaten erheben und verwenden, die zum Aufdecken sowie Unterbinden von Leistungserschleichungen und sonstigen rechtswidrigen Inanspruchnahmen der Telekommunikationsnetze und -dienste erforderlich sind. Es handelt sich bereits nach dem Wortlaut der Regelungen um vorfallsbezogene Maßnahmen, die die von der Beklagten durchgeführte generelle Speicherung aller Verkehrsdaten aller Kunden nicht erlaubt."

Dass die Anbieter von Internetportalen sicherzustellen haben, dass "die anfallenden personenbezogenen Daten über den Ablauf des Zugriffs oder der sonstigen Nutzung unmittelbar nach deren Beendigung gelöscht“ werden (§ 13 TMG) und dass damit die Aufbewahrung von Nutzer-IP-Adressen oder sonstiger Nutzerkennungen in "Logfiles“ unzulässig ist, steht im Gesetz und ist weitgehender Konsens (ebenso Amtsgericht Berlin, Verwaltungsgericht Wiesbaden, Bundesjustizministerium, Bundesdatenschutzbeauftragter). Der Bundesgerichtshof hat inzwischen ein "Recht des Internetnutzers auf Anonymität“ anerkannt (Az. VI ZR 196/08). Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich haben am 26./27.11.2009 entschieden, dass etwa zu speichernde IP-Adresse so zu kürzen sind, dass eine Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen ist.
(Quelle: wirspeichernnicht.de - Hintergrund / FAQ )


Grundloses pauschales speichern der IPs der Nutzer dieses Forums ist also verboten.
Ist schon komisch, auf der einen Seite auf Gesetze pochen, auf der anderen Seite doch aussuchen was einem gerade passt.
Übrigens, Webseitenbetreiber bzw. Admins und Mods die auf der einen Seite Abmahnparanoide sind (das ist in Deutschland schon gerechtfertigt), und sich besonders Gesetzestreu geben, verstoßen auf der anderen Seite seltsamerweise oft mal gegen StGB 185. Nicht dass ich das Gesetz gut finde, aber wer sich so "Gesetzestreu" gibt, der sollte nie das Risiko eingehen jemand zu beleidigen. Und da reichen evtl. schon solche ehrenrührige Herabwürdigungen wie in diesem Strang.
Was für eine Doppelmoral 0_o .
 
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DerKrefelder

New member
AW: Jeden Abzockanruf profilaktisch aufzeichnen / "Firmen"namen usw. ermitteln und ve

Zuschauer die hier blind dem Eisbären glauben rate ich dazu mal über " EsoWatch " zu googlen.
Da gibt es mächtige Gegner aus dem Esotherikabzocke-Bereich.
Es gibt sogar ein Kopfgeld von 100.000 Euro seitens der Gegner:
:shocked: Warum werde ich den verdacht nicht los das du ein Troll,sorry, Möchtegern-Troll bist.Dich als Troll zu bezeichnen wäre eine Beleidigung an @Tuvok. :laugh:
Ich würde dich eher in die Ecke von Folteropfer Janko Weber stellen.

Glaubst du an den geistigen Dünnpfiff den du hier verbreitest?

m.f.G.
 

schnippewippe

New member
AW: Jeden Abzockanruf profilaktisch aufzeichnen / "Firmen"namen usw. ermitteln und ve

Was ist denn hier los. Wer interessiert sich denn hier schon dafür ? Es ist ein Forum wo User ihre Probleme mit den Abzockern mitteilen und sie hoffen mit Hilfe anderer User da wieder raus zu kommen und sind dann wieder weg. Das Thema ist hier echt fehl am Platz.
Zitat:Anonymos
Ich rufe niemand dazu auf HIER irgendetwas in der Art zu machen
Aber genau so kommt das bei mir an !!!!!
Ich schätze da stehe ich nicht alleine da.
Zitat:Anonymos
Darüber diskutieren was man einzeln und wo machen kann, ist nicht angreifbar. Und moralisch ist die Sache absolut sauber und legitim.
Ich finde deine ach so genauen Gebrauchsanweisungen hier im Forum fehl am Platz. Die haben nichts mit einer Diskussion zu tun. Das teilt man in der Hoffnung mit , dass es User auch so machen. Du kannst gar nicht genug davon bekommen deine Gebrauchsanweisungen hier mitzuteilen.
Du verbreitest den Eindruck das es alles erlaubt ist was du hier als Tips verbreitest.
Auf der anderen Seite teilst du aber auch gleich mit, wie man den Zugriff der Deutschen Justiz umgehen kann. Wieso ? wenn es alles erlaubt ist ?

Zitat: Anonymos
Es gibt Rechtsanwälte die ganz klar erklären (irgendwo waren auch RA-Blogs) dass man bei zu erwartenden Straftaten heimlich aufzeichnen darf.
Einen Link zu diesen Anwälte hätte ich gerne hier mal gesehen.Würde mir mal gerne erklären lassen,wie sie darauf kommen.
Zitat:Anonymos
Bei solchen Anrufen ist immer eine Betrugsabsicht gegeben, und die sehr hohe Gefahr einer Beleidigung.
Nach deutschem Recht darf man Telefongespräche nur dann aufnehmen, wenn das Einverständnis dafür vorliegt. Ob Betrugsabsicht gegeben ist ,kannst du doch gar nicht bestimmen. Das können nur die Richter . Aber wir wissen ja nur zu gut wie weit da die Meinungen bei den Richtern auseinander gehen und nur weil mich einer beleidigen könnte, berechtigt mich doch nicht ohne sein Einverständnis den Anruf aufzunehmen.
Ob die Beleidigungen die User in den Foren mitteilen, wirklich von den Abzockern gesagt wurden ???????

Telefonat mitschneiden und veröffentlichen ““ Jura Forum ““
http://www.juraforum.de/forum/strafr...tlichen-379670

Mitschnitt von Telefongesprächen zur öffentlichen Vorführung
http://www.juraforum.de/forum/medien...fuehrung-62233

Strafgesetzbuch
§ 201 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes - dejure.org
Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
Art. 10 GG - dejure.org
StGB § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich mach
@Anonymos
Das "Grundgesetz" hat für den einzelnen Bürger keine Relevanz.
Muss ich nicht verstehen !
http://www.bundestag.de/dokumente/re...gesetz/gg.html

Zitat von Anonymos
Normalerweise ist ja das loggen von IPs für Forenbetreiber IMMER ein Gesetzesbruch (falls das hier geschiet, kann es auch dann noch zur Bestrafung des Betreibers kommen, wenn dieser die IP auf ersuchen der Staatsanwaltschaft raus gibt, weil er nie hätte loggen dürfen...), aber da dies hier wahrscheinlich geschieht, kann man ja im Thema darauf hinweisen dass wenn Behörden eine IP verlangen man mit diesen kooperiert...
Da du oben Anwälte ins Spiel brachtest gehe mal davon aus, dass du es von hier hast.
Darf man als Forenbetreiber IP Adressen speichern? Datenschutzrecht frag-einen-anwalt.de
Was steht hier am Ende der Antwort des Anwalts.
LG Berlin (2007)
1. IP-Adressen sind personenbezogene Daten iSd. BDSG.

2. IP-Adressen dürfen von einem Webseiten-Betreiber nur gespeichert werden, wenn eine Einwilligung des Users vorliegt oder eine gesetzliche Grundlage zur Speicherung besteht

Einzige Möglichkeit wäre somit die Einwilligung der Nutzer in die Speicherung, evtl. im Rahmen der AGB einzuholen.
Jurawelten
Und was soll ich denn nun praktisch machen? wird sich so mancher Webseiten-Betreiber fragen.
Einfache Antwort: Überlegen Sie sich, ob Sie wirklich die IP Ihres Nutzers benötigen. Wenn Ihre Antwort ja lautet, teilen Sie dem Betroffenen vorab mit, dass Sie die jeweilige loggen. Schreiben Sie dies deutlich und klar in Ihre Nutzungsbedingungen. Und: Achten Sie dabei auf die Hinweispflichten nach dem TDDSG!
Echte Abzocke. de teilt es deutlich und klar mit. Bevor man sich wo anmeldet sollte man die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung lesen. Das Lesen sollte ja wohl ein MUSS sein.

Anonymos

Da ist viel möglich.
Veröffentlichte Aufnahmen, wenn möglich inkl. Namen und wenn vorhanden Fotos der Personen im Internet.
Flashmobs (alle rufen gemeinsam mit Namen was die gemacht haben) vor der "Firma", aber auch den Privatadressen.
Infoblätter bei den Nachbarn, Verwandten usw. (mit Abschrift und Link zur Aufnahme) einwerfen usw..
Da stelle ich mir doch die Frage, wie kommt man an das Bild eines Abzockers. Nun gut ich hätte beim Gerichtsverfahren vor oder danach auch heimlich Bilder machen können.
ABER wie ist das denn mit dem Recht am eigenen Bild
Recht am eigenen Bild

Recht am Bild Informationen rund um das Urheber- und Fotorecht Das Recht am eigenen Bild

Flashmobs - wäre hier in meinen Augen nichts anderes als eine vorbereitete Zusammenkunft.
Man würde es als Belagerung ansehen und der Ort wird von der Polizeit oder dem Ordnungsamt geräumt inklusive Platzverweis.
Haben wir doch alles schon bei den Aboabzockern gehabt.
Flashmobs sind sogenannte “Blitzaufläufe” einer Menge aus dem Nichts.:whistle: und schon sind sie wieder weg. Sonst wird eben sie eben abgeräumt. :whistle:

Zu deiner Mitteilung über das Tanzverbot am Karfreitag ,kann ich nur sagen, dass ich es richtig finde. Wir bekommen einen bezahlten Arbeitstag weil Jesus ans Kreuz geschlagen wurde. Dann sollte man diesen Tag auch sinngemäß verbringen.
Aber was solls ! Da gäbe es ja eine Lösung. Das Verbot kommt weg und der bezahlte Feiertag gleich mit. Wer From ist und den Feiertag behalten will,muss diesen dann eben unbezahlt nehmen.

Sie wissen nicht, was sie tun! kopten ohne grenzen
Gerichte hatten am Donnerstag die Demonstrationsverbote in Frankfurt und Gießen sowie in Wiesbaden, wo die Grüne Jugend Hessen eine Versammlung geplant hatte, am Karfreitag bestätigt. Zur Begründung verwiesen sie auf das hessische Feiertagsgesetz, das Auf- und Umzüge an Karfreitag nur zulässt, wenn sie dem Ernst dieses Feiertags gerecht werden.
Auf den Rest deines Geschreibe gehe ich nicht ein. Bin leider nicht in der Lage deine Links zu übersetzen.

Ahhhhhhh. Da ist ja heute morgen noch was dazu gekommen.
Da hat aber jemand die Kritik hier gar nicht gefallen.
Grundloses pauschales speichern der IPs der Nutzer dieses Forums ist also verboten.
Ist schon komisch, auf der einen Seite auf Gesetze pochen, auf der anderen Seite doch aussuchen was einem gerade passt.
Ich möchte mich nicht wiederholen. Steht ja schon weiter oben.
Übrigens, Webseitenbetreiber bzw. Admins und Mods die auf der einen Seite Abmahnparanoide sind (das ist in Deutschland schon gerechtfertigt), und sich besonders Gesetzestreu geben, verstoßen auf der anderen Seite seltsamerweise oft mal gegen StGB 185. Nicht dass ich das Gesetz gut finde, aber wer sich so "Gesetzestreu" gibt, der sollte nie das Risiko eingehen jemand zu beleidigen. Und da reichen evtl. schon solche ehrenrührige Herabwürdigungen wie in diesem Strang.
Was für eine Doppelmoral 0_o .
Du solltest dich mal darüber Informieren was man alles so los lassen kann und der Richter es nicht als Beleidigung ansieht. Da würden dir aber die Augen aus den Kopf fallen. Hier würde ein Richter dich fragen wo die Beleidigungen sind. Aber ich schätze der würde dich noch ganz was anderes fragen.

.
 
Zuletzt bearbeitet:

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
AW: Jeden Abzockanruf profilaktisch aufzeichnen / "Firmen"namen usw. ermitteln und ve

Hier trudeln massenhaft Beschwerden ein das das was der Herr verzapft ein Angriff auf die Intelligenz der Leser ist.

Aus dem Grund Feierabend.
Bitte suche dir eine andere Plattform wo du den Dünnpfiff loswerden kannst.
 
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